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betriebsführung

Wie Hacker Firmen entern

Wenn Cyber-Kriminelle Unternehmen attackieren, ist am häufigsten

eine E-Mail der Türöffner. Das ist das Ergebnis der Studie

„Cyberrisiken im Mittelstand“ des Gesamtverbands der Deutschen

Versicherungswirtschaft (GDV).

59 prozent der erfolgreichen

Cyber-Angriffe

auf kleine und mittlere Firmen erfolgten über Anhän-

ge oder Links in der elektronischen Post, ergab die Stu-

die. „Bei der IT-Sicherheit kommt es eben nicht nur auf

Technik an. Auch Mitarbeiter müssen für die zahlrei-

chen Gefahren sensibilisiert werden“, sagt Peter Graß,

Cyberversicherungsexperte des GDV.

Nur bei jedem vierten Angriff (26 Prozent) drangen

Hacker über die Netzwerk-Systeme ein. Sogenannte

Ddos-Attacken oder Schädlinge auf Datenträgern wie

Foto: © bluedesign - Fotolia.com

USB-Sticks (jeweils drei Prozent) spielten kaum eine

Rolle.

Gerade im Mittelstand nimmt das Problem von In-

ternet-Angriffen immer mehr zu: Insgesamt haben 30

Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in

Deutschland bereits Schäden durch Cyberangriffe er-

litten, jeder zehnte Betrieb (elf Prozent) sogar bereits

mehrfach. Drei Viertel der Angriffe (74 Prozent) haben

sich erst in den vergangenen zwei Jahren ereignet.

Am häufigsten mussten Betriebe nach einem Angriff

Kosten für die Aufklärung und Datenwiederherstellung

in Kauf nehmen (59 Prozent). In vier von zehn Fällen

(43 Prozent) legten die Angriffe die betroffenen Firmen

sogar zeitweise lahm. „IT-Aufklärung, Datenwiederher-

stellung und besonders die Betriebsunterbrechung ge-

hen für Unternehmer sofort ins Geld. Deshalb macht es

auch für kleine Betriebe Sinn, sich mit einer Cyberver-

sicherung abzusichern“, sagt Graß.

Weitere Ergebnisse der Untersuchung: Je kleiner die

Unternehmen, desto besser fühlen sie sich geschützt –

doch desto häufiger sind sie Opfer von Cyberangriffen.

Und bei der Datenschutzgrundverordnung sind über die

Hälfte der Mittelständler noch völlig planlos. Grundlage

der Studie der GDV-Initiative „CyberSicher“ ist eine re-

präsentative Forsa-Befragung von 300 Entscheidern in

kleinen und mittleren Unternehmen.

www.gdv.de

Wachsamkeit im E-Mail-

Verkehr tut Not: Denn

mehr als der Hälfte der

erfolgreichen Cyber-

Angriffe auf Unterneh-

men erfolgen über die

elektronische Post.

FORDERUNGEN NICHT VERFALLEN LASSEN

WIE GLÄUBIGER DEM DAMOKLESSCHWERT VERJÄHRUNGSFRIST ENTKOMMEN

Zum Jahresende 2018 müssen Firmen und deren Buchhal-

tungen jede Menge Fristabläufe im Blick behalten. Eine

der wichtigsten ist die Frist zur Verjährung von Forderun-

gen. Lässt man sie untätig verstreichen, dann lässt man

möglicherweise erhebliche Summen an Geld liegen. Da-

rauf weist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unter-

nehmen (BDIU) hin.

Stichtag ist der 31. Dezember – und zwar völlig un-

abhängig davon, zu welchem Datum im Laufe des Jah-

res der Zahlungsanspruch entstanden ist. Für Rechnun-

gen aus Kauf- oder Mietverträgen tickt die Uhr drei Jahre

lang. Das heißt: Hat man beispielsweise noch eine Rech-

nung vom 14. Februar 2015 in der Schublade, muss man

sie bis allerspätestens 31. Dezember dieses Jahres geltend

machen, erklärt der BDIU. Verpasse der Gläubiger die-

se Frist, könne der Schuldner die Erfüllung der Forderung

verweigern. Weil es bei diesem Thema viele knifflige De-

tails zu beachten gibt, empfiehlt der BDIU, im Zweifel ei-

nen Rechtsdienstleister hinzuzuziehen. Inkassounterneh-

men seien Spezialisten für den Einzug von Forderungen –

und auch für die Finessen eines eventuell erforderlichen

gerichtlichen Mahnverfahrens.

www.inkasso.de