glas+rahmen
12.18
technik
28
technik
betriebsführung
Wie Hacker Firmen entern
Wenn Cyber-Kriminelle Unternehmen attackieren, ist am häufigsten
eine E-Mail der Türöffner. Das ist das Ergebnis der Studie
„Cyberrisiken im Mittelstand“ des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV).
59 prozent der erfolgreichen
Cyber-Angriffe
auf kleine und mittlere Firmen erfolgten über Anhän-
ge oder Links in der elektronischen Post, ergab die Stu-
die. „Bei der IT-Sicherheit kommt es eben nicht nur auf
Technik an. Auch Mitarbeiter müssen für die zahlrei-
chen Gefahren sensibilisiert werden“, sagt Peter Graß,
Cyberversicherungsexperte des GDV.
Nur bei jedem vierten Angriff (26 Prozent) drangen
Hacker über die Netzwerk-Systeme ein. Sogenannte
Ddos-Attacken oder Schädlinge auf Datenträgern wie
Foto: © bluedesign - Fotolia.com
USB-Sticks (jeweils drei Prozent) spielten kaum eine
Rolle.
Gerade im Mittelstand nimmt das Problem von In-
ternet-Angriffen immer mehr zu: Insgesamt haben 30
Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in
Deutschland bereits Schäden durch Cyberangriffe er-
litten, jeder zehnte Betrieb (elf Prozent) sogar bereits
mehrfach. Drei Viertel der Angriffe (74 Prozent) haben
sich erst in den vergangenen zwei Jahren ereignet.
Am häufigsten mussten Betriebe nach einem Angriff
Kosten für die Aufklärung und Datenwiederherstellung
in Kauf nehmen (59 Prozent). In vier von zehn Fällen
(43 Prozent) legten die Angriffe die betroffenen Firmen
sogar zeitweise lahm. „IT-Aufklärung, Datenwiederher-
stellung und besonders die Betriebsunterbrechung ge-
hen für Unternehmer sofort ins Geld. Deshalb macht es
auch für kleine Betriebe Sinn, sich mit einer Cyberver-
sicherung abzusichern“, sagt Graß.
Weitere Ergebnisse der Untersuchung: Je kleiner die
Unternehmen, desto besser fühlen sie sich geschützt –
doch desto häufiger sind sie Opfer von Cyberangriffen.
Und bei der Datenschutzgrundverordnung sind über die
Hälfte der Mittelständler noch völlig planlos. Grundlage
der Studie der GDV-Initiative „CyberSicher“ ist eine re-
präsentative Forsa-Befragung von 300 Entscheidern in
kleinen und mittleren Unternehmen.
www.gdv.deWachsamkeit im E-Mail-
Verkehr tut Not: Denn
mehr als der Hälfte der
erfolgreichen Cyber-
Angriffe auf Unterneh-
men erfolgen über die
elektronische Post.
FORDERUNGEN NICHT VERFALLEN LASSEN
WIE GLÄUBIGER DEM DAMOKLESSCHWERT VERJÄHRUNGSFRIST ENTKOMMEN
Zum Jahresende 2018 müssen Firmen und deren Buchhal-
tungen jede Menge Fristabläufe im Blick behalten. Eine
der wichtigsten ist die Frist zur Verjährung von Forderun-
gen. Lässt man sie untätig verstreichen, dann lässt man
möglicherweise erhebliche Summen an Geld liegen. Da-
rauf weist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unter-
nehmen (BDIU) hin.
Stichtag ist der 31. Dezember – und zwar völlig un-
abhängig davon, zu welchem Datum im Laufe des Jah-
res der Zahlungsanspruch entstanden ist. Für Rechnun-
gen aus Kauf- oder Mietverträgen tickt die Uhr drei Jahre
lang. Das heißt: Hat man beispielsweise noch eine Rech-
nung vom 14. Februar 2015 in der Schublade, muss man
sie bis allerspätestens 31. Dezember dieses Jahres geltend
machen, erklärt der BDIU. Verpasse der Gläubiger die-
se Frist, könne der Schuldner die Erfüllung der Forderung
verweigern. Weil es bei diesem Thema viele knifflige De-
tails zu beachten gibt, empfiehlt der BDIU, im Zweifel ei-
nen Rechtsdienstleister hinzuzuziehen. Inkassounterneh-
men seien Spezialisten für den Einzug von Forderungen –
und auch für die Finessen eines eventuell erforderlichen
gerichtlichen Mahnverfahrens.
www.inkasso.de