glas+rahmen
11.18
verbände
51
Fragen und Antworten aus
dem Beratungsalltag des
Instituts für Verglasungstechnik
und Fensterbau e.V.
4
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Verlagsanstalt Handwerk GmbH
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TITEL
PREIS
TR 6 „Ganzglasanlagen“
22,80
€
TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“
28,80
€
Stand 11/18. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.
3. Wo findet man die Informationen?
Informationen zur Verwendung von Glas bietet insbe-
sondere die von der DGUV erstellte Webseite. Unter
https://m.sichere-schule.desind die Anforderungen aus
den Vorschriften der DGUV anschaulich mit Illustra-
tionen zu den örtlichen Gegebenheiten verknüpft. Zur
Auswahl stehen die Bereiche Unterrichtsraum, Aula,
Sporthalle und Schwimmhalle. Über diese Raumdefini-
tionen geht es weiter zu den baulichen Anforderungen
und schließlich zum Stichwort „Verglasungen“.
Unter
www.sichere-schule.degibt es eine Seite der
DGUV zu speziellen Anforderungen in Nordrhein-
Westfalen. Auf der Internetseite kann man in einer Illus-
tration verschiedene Einsatzbereiche anklicken und er-
hält dann einsatzortspezifische Informationen. Die Sei-
te führt ebenfalls zu Informationen über die Anforde-
rungen an Verglasungen. Bei Anwendungen in anderen
Bundesländern müssen jedoch die landesspezifischen
Anforderungen berücksichtigt werden. Generell gibt es
aber zu den jeweiligen Themen Links zu weiteren Hin-
weisen, Gesetzen, Normen und Quellen wie
- DIN 18008 - Bemessungs- und Konstruktionsregeln für
Glas im Bauwesen
- Arbeitsstättenverordnung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 -
Türen und Tore
- DGUV 208-014 - Glastüren und Glaswände
- GUV Si-8027 - Mehr Sicherheit bei Glasbruch
- GUV-V S1 - Schulen
Alle Dokumente können im Internet frei aufgerufen
werden.
Die Technischen Richt
linien des Glaserhand
werks sind unverzicht
bare Nachschlagewerke
für die tägliche Berufs
praxis.
4. Welche Anforderungen werden grundle
gend an Verglasungen in Schulen gestellt?
Im Bereich aller zugänglichenWände und Stützen bis zu
einer Höhe von zwei Metern ab Oberkante der Standflä-
che darf nur Material verwendet werden, bei dem auch
bei Bruch keine scharfkantigen oder spitzen Teile her-
ausfallen. Insbesondere bei Glas darf hier nur Einschei-
bensicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas verwen-
det werden. Zur Erinnerung: Drahtglas ist kein Sicher-
heitsglas. Die zugänglichen Glasflächen gelten als abge-
schirmt, wenn z.B. Umwehrungen mit einer Höhe von
einem Meter mindestens 20 Zentimeter vor der Vergla-
sung vorhanden sind oder die Verglasungen hinter be-
pflanzten Schutzzonen liegen. Lichtdurchlässige Flächen
müssen deutlich als Verglasungen erkennbar sein. Insbe-
sondere bei Ganzglasanlagen oder Eingangsverglasun-
gen muss die Glasfläche so gekennzeichnet sein, dass
ein „Hineinlaufen“ oder das Übersehen einer Vergla-
sung verhindert wird. Maßgeblich für die Glasdimen-
sionierung werden abhängig von der Nutzung die ho-
rizontalen Linienlasten auf Flächen nach der DIN EN
1991-1-1/NA, zum Beispiel für Schulräume, mit mindes-
tens 1,0 kN/m berechnet. Für Räume für größere Men-
schenansammlungen müssen noch höhere Lasten an-
gesetzt werden.
Generell sind die Anforderungen an die Verkehrssi-
cherheit in Schulen sehr hoch, sodass Ausnahmen nur
dort möglich sind, wo die Verwendung anderer Glasar-
ten anstelle von Sicherheitsglas Akzeptanz besitzt.
ralph matthis