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glas+rahmen

11.18

verbände

51

Fragen und Antworten aus

dem Beratungsalltag des

Instituts für Verglasungstechnik

und Fensterbau e.V.

4

Firma

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Straße

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Verlagsanstalt Handwerk GmbH

Buchshop

Auf’m Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 6 „Ganzglasanlagen“

22,80

TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“

28,80

Stand 11/18. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

3. Wo findet man die Informationen?

Informationen zur Verwendung von Glas bietet insbe-

sondere die von der DGUV erstellte Webseite. Unter

https://m.sichere-schule.de

sind die Anforderungen aus

den Vorschriften der DGUV anschaulich mit Illustra-

tionen zu den örtlichen Gegebenheiten verknüpft. Zur

Auswahl stehen die Bereiche Unterrichtsraum, Aula,

Sporthalle und Schwimmhalle. Über diese Raumdefini-

tionen geht es weiter zu den baulichen Anforderungen

und schließlich zum Stichwort „Verglasungen“.

Unter

www.sichere-schule.de

gibt es eine Seite der

DGUV zu speziellen Anforderungen in Nordrhein-

Westfalen. Auf der Internetseite kann man in einer Illus-

tration verschiedene Einsatzbereiche anklicken und er-

hält dann einsatzortspezifische Informationen. Die Sei-

te führt ebenfalls zu Informationen über die Anforde-

rungen an Verglasungen. Bei Anwendungen in anderen

Bundesländern müssen jedoch die landesspezifischen

Anforderungen berücksichtigt werden. Generell gibt es

aber zu den jeweiligen Themen Links zu weiteren Hin-

weisen, Gesetzen, Normen und Quellen wie

- DIN 18008 - Bemessungs- und Konstruktionsregeln für

Glas im Bauwesen

- Arbeitsstättenverordnung

- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 -

Türen und Tore

- DGUV 208-014 - Glastüren und Glaswände

- GUV Si-8027 - Mehr Sicherheit bei Glasbruch

- GUV-V S1 - Schulen

Alle Dokumente können im Internet frei aufgerufen

werden.

Die Technischen Richt­

linien des Glaserhand­

werks sind unverzicht­

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs­

praxis.

4. Welche Anforderungen werden grundle­

gend an Verglasungen in Schulen gestellt?

Im Bereich aller zugänglichenWände und Stützen bis zu

einer Höhe von zwei Metern ab Oberkante der Standflä-

che darf nur Material verwendet werden, bei dem auch

bei Bruch keine scharfkantigen oder spitzen Teile her-

ausfallen. Insbesondere bei Glas darf hier nur Einschei-

bensicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas verwen-

det werden. Zur Erinnerung: Drahtglas ist kein Sicher-

heitsglas. Die zugänglichen Glasflächen gelten als abge-

schirmt, wenn z.B. Umwehrungen mit einer Höhe von

einem Meter mindestens 20 Zentimeter vor der Vergla-

sung vorhanden sind oder die Verglasungen hinter be-

pflanzten Schutzzonen liegen. Lichtdurchlässige Flächen

müssen deutlich als Verglasungen erkennbar sein. Insbe-

sondere bei Ganzglasanlagen oder Eingangsverglasun-

gen muss die Glasfläche so gekennzeichnet sein, dass

ein „Hineinlaufen“ oder das Übersehen einer Vergla-

sung verhindert wird. Maßgeblich für die Glasdimen-

sionierung werden abhängig von der Nutzung die ho-

rizontalen Linienlasten auf Flächen nach der DIN EN

1991-1-1/NA, zum Beispiel für Schulräume, mit mindes-

tens 1,0 kN/m berechnet. Für Räume für größere Men-

schenansammlungen müssen noch höhere Lasten an-

gesetzt werden.

Generell sind die Anforderungen an die Verkehrssi-

cherheit in Schulen sehr hoch, sodass Ausnahmen nur

dort möglich sind, wo die Verwendung anderer Glasar-

ten anstelle von Sicherheitsglas Akzeptanz besitzt.

ralph matthis