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glas+rahmen

06.18

verbände

53

Fragen und Antworten aus

dem Beratungsalltag des

Instituts für Verglasungstechnik

und Fensterbau e.V.

4

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Verlagsanstalt Handwerk GmbH

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 2 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“

37,80

TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“

28,80

Stand 05/18. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

ren physikalischen Eigenschaften ist unter anderem die

Dämmung gegen Kälte und Wärme sowie deren Ablei-

tung gemeint. Die Rutschhemmung allgemein wird in

die Klassen R9 - R11 unterteilt und in erster Linie durch

den Neigungswinkel des Fußbodens bestimmt. Weitere

Anforderungen können sich aus der Raumnutzung er-

geben. Hier gibt es zum Beispiel erhöhte Anforderun-

gen im Bereich der Herstellung von Margarine, Spei-

sefett, Speiseöl und weitere. Die Rutschhemmung kann

auch in Verbindung mit den Anforderungen des Ver-

drängungsraums stehen. Diese Anforderung wird nicht

nur für bestimmte Arbeitsplätze gefordert, sondern auch

für Eingangsbereiche und Treppen im Außenbereich.

Die Kennzahl des Verdrängungsraums (damit ist die

Verdrängung von Flüssigkeiten gemeint) wird in V4, 6,

8 und V10 unterschieden. Dabei geben die Zahlen das

Mindestverdrängungsvolumen in cm³ oder dm² an.

3. Wie wird die Rutschhemmung bei Glas

umgesetzt?

Die Anforderung der Rutschhemmung kann auf un-

terschiedliche Art und Weise nachgekommen werden.

Hierfür kann ein keramischer Siebdruck auf die Ober-

fläche gebracht werden, oder die Oberfläche wird per

Lasergravur entsprechend den Anforderungen bearbei-

tet. Beim Siebdruck kann es nach längerer und häufi-

ger Nutzung zu einem Abtragen der Schicht kommen,

und damit gehen die rutschhemmenden Eigenschaften

im Laufe der Zeit verloren. Ein weiteres Problem bei

Die Technischen Richt­

linien des Glaserhand-

werks sind unverzicht-

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs-

praxis.

begehbaren Verglasungen ist, dass die Oberfläche ver-

kratzt und somit der Durchblick vermindert wird. Um

diese Problematik zu umgehen, werden oft sogenannte

„Opferschichten“ verwendet, die im Laufe der Zeit ein-

fach getauscht werden können ohne die gesamte Schei-

be zu wechseln.

4. Sind begehbare und betretbare Verglasung

vergleichbar?

Begehbare und zu Instandhaltungsmaßnahmen betret-

bare Verglasungen können nicht miteinander verglichen

werden. Hier werden von der DIN 18008-6 „Glas im

Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil

6: Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungsmaßnah-

men betretbare Verglasungen und an durchsturzsiche-

re Verglasungen“ andere Vorgaben gemacht. So ist die

Anforderung an begehbare Verglasungen, dass sie ei-

ne Personenlast von 5 kN/m² aushalten müssen. Betret-

bare Verglasungen dürfen nur von Wartungspersonal

für die Zeit der Instandhaltung betreten werden. Hier

gibt es auch genaue Vorgaben, welche Lasten zusätzlich

mitgeführt werden dürfen. Weiter beschreibt die DIN

18008-6, dass Verglasungen durchsturzsicher sein müs-

sen, wenn sich daneben Flächen befinden, die zu In-

standhaltungsmaßnahmen betreten werden müssen. In

diesem Fall ist das Betreten der Verglasungen nicht vor-

gesehen. Daher ist vom Handwerker genau zu unter-

scheiden, um welche Art der Verglasung es sich handelt.

stefan wolter

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