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glas+rahmen

06.18

verbände

52

verbände

4 fragen

1. Welche Regeln gelten für Begehbare

Verglasungen?

Begehbare Verglasungen werden in der DIN 18008-5

„Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktions-

regeln - Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Ver-

glasungen“ geregelt. Damit besteht erstmals eine Norm

für begehbare Verglasungen, vorher wurden die begeh-

baren Verglasungen in der Technischen Regel für lini-

enförmig gelagerte Verglasungen (TRLV) in nur einem

Kapitel beschrieben. Die DIN 18008-5 enthält Vorgaben

für den Aufbau, die Lagerung und das zulässige Gewicht

für die Verglasung. Neben der DIN 18008 gelten noch

die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), insbesondere die ASR

1.5/1,2 „Fußböden“. In der ASR 1.5/1,2 werden allgemein

die Rutscheigenschaften bzw. die Rutschhemmung vor-

gegeben, die je nach Arbeitsplatz und Lage unterschied-

lich sein können. In der 18008-5 wird nur darauf hinge-

wiesen, dass eine Rutschhemmung nötig ist.

2. Welche Vorgaben werden durch Norm und

Richtlinie gestellt?

Die DIN 18008 gibt für die Verglasung ein Verbund-

glas mit midestens drei Scheiben vor. Für die Zwischen-

schicht wird eine PVB-Folie mit 1,52 Milimeter Dicke je

Schicht gefordert. Für die obere Scheibe wird ein ther-

misch vorgespanntes Glas (ESG oder TVG) vorgeschrie-

ben. Die untere Scheibe muss ein TVG oder eine Float-

glas sein, denn diese ist für die Resttragfähigkeit wich-

tig. Weiter gibt die Norm vor, dass die Verglasung min-

destens 30 Minuten resttragfähig bleiben muss und sich

keine Bruchstücke oder Teile lösen dürfen. Neben der

Verglasung wird auch das Auflager beschrieben. Dieses

muss, je nach Scheibengröße, zwischen 30 und 35 Milli-

meter betragen und durchgehend linienförmig sein. Ein

Punkt der ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden

darf, ist die Durchbiegungsbegrenzung von l/100 gemäß

DIN 18008-2. Dies ist nicht nur wichtig, um die Durch-

biegung in der Scheibe zu vermeiden, sondern auch um

die Anforderungen der vorangegangenen Normen für

die nachfolgenden Normenteile der DIN 18008 einzu-

halten. Wie schon erwähnt, gibt es neben der DIN 18008

auch die Arbeitsstättenrichtlinie 1.5/1,2 „Fußböden“. Die

ASR beschreibt und gibt vor, welche Eigenschaften hin-

ter der Klassifizierung der Rutschhemmung stehen und

in welchen Bereichen welche Anforderungen gelten. Ne-

ben der Rutschhemmung werden auch Schutzmaßnah-

men gegen Stolpern, Ausrutschen und besondere physi-

kalische Einwirkungen beschrieben. Unter den besonde-

Begehbare Glas­

flächen gehören in

der Glasbranche

längst zum Stan-

dard-Repertoire.

Fachgerecht ausge-

führt, sind sie sehr

sicher und zudem

immer ein Eye­

catcher. Das Bild

zeigt eine Präsen-

tation auf der

glasstec 2008, die

untermauerte, wie

belastbar eine

Glaskonstruktion

sein kann, die

ausschließlich mit

lichthärtenden

Acrylaten gefügt

ist.

Begehbare Verglasungen

An begehbare Verglasungen werden nicht nur normativ hohe

Anforderungen gestellt. die transparenten Böden aus Glas

müssen auch das Gewicht vieler Menschen und Gegenstände sicher

aufnehmen und in die Unterkonstruktion ableiten können.

Foto: © Vössing