glas+rahmen
06.18
verbände
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4 fragen
1. Welche Regeln gelten für Begehbare
Verglasungen?
Begehbare Verglasungen werden in der DIN 18008-5
„Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktions-
regeln - Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Ver-
glasungen“ geregelt. Damit besteht erstmals eine Norm
für begehbare Verglasungen, vorher wurden die begeh-
baren Verglasungen in der Technischen Regel für lini-
enförmig gelagerte Verglasungen (TRLV) in nur einem
Kapitel beschrieben. Die DIN 18008-5 enthält Vorgaben
für den Aufbau, die Lagerung und das zulässige Gewicht
für die Verglasung. Neben der DIN 18008 gelten noch
die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), insbesondere die ASR
1.5/1,2 „Fußböden“. In der ASR 1.5/1,2 werden allgemein
die Rutscheigenschaften bzw. die Rutschhemmung vor-
gegeben, die je nach Arbeitsplatz und Lage unterschied-
lich sein können. In der 18008-5 wird nur darauf hinge-
wiesen, dass eine Rutschhemmung nötig ist.
2. Welche Vorgaben werden durch Norm und
Richtlinie gestellt?
Die DIN 18008 gibt für die Verglasung ein Verbund-
glas mit midestens drei Scheiben vor. Für die Zwischen-
schicht wird eine PVB-Folie mit 1,52 Milimeter Dicke je
Schicht gefordert. Für die obere Scheibe wird ein ther-
misch vorgespanntes Glas (ESG oder TVG) vorgeschrie-
ben. Die untere Scheibe muss ein TVG oder eine Float-
glas sein, denn diese ist für die Resttragfähigkeit wich-
tig. Weiter gibt die Norm vor, dass die Verglasung min-
destens 30 Minuten resttragfähig bleiben muss und sich
keine Bruchstücke oder Teile lösen dürfen. Neben der
Verglasung wird auch das Auflager beschrieben. Dieses
muss, je nach Scheibengröße, zwischen 30 und 35 Milli-
meter betragen und durchgehend linienförmig sein. Ein
Punkt der ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden
darf, ist die Durchbiegungsbegrenzung von l/100 gemäß
DIN 18008-2. Dies ist nicht nur wichtig, um die Durch-
biegung in der Scheibe zu vermeiden, sondern auch um
die Anforderungen der vorangegangenen Normen für
die nachfolgenden Normenteile der DIN 18008 einzu-
halten. Wie schon erwähnt, gibt es neben der DIN 18008
auch die Arbeitsstättenrichtlinie 1.5/1,2 „Fußböden“. Die
ASR beschreibt und gibt vor, welche Eigenschaften hin-
ter der Klassifizierung der Rutschhemmung stehen und
in welchen Bereichen welche Anforderungen gelten. Ne-
ben der Rutschhemmung werden auch Schutzmaßnah-
men gegen Stolpern, Ausrutschen und besondere physi-
kalische Einwirkungen beschrieben. Unter den besonde-
Begehbare Glas
flächen gehören in
der Glasbranche
längst zum Stan-
dard-Repertoire.
Fachgerecht ausge-
führt, sind sie sehr
sicher und zudem
immer ein Eye
catcher. Das Bild
zeigt eine Präsen-
tation auf der
glasstec 2008, die
untermauerte, wie
belastbar eine
Glaskonstruktion
sein kann, die
ausschließlich mit
lichthärtenden
Acrylaten gefügt
ist.
Begehbare Verglasungen
An begehbare Verglasungen werden nicht nur normativ hohe
Anforderungen gestellt. die transparenten Böden aus Glas
müssen auch das Gewicht vieler Menschen und Gegenstände sicher
aufnehmen und in die Unterkonstruktion ableiten können.
Foto: © Vössing