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glas+rahmen
04.19
verbände
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TITEL
PREIS
TR 6 „Ganzglasanlagen“
22,80
€
TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“
28,80
€
Stand 02/19. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.
Verlagsanstalt Handwerk GmbH
Buchshop
Auf’m Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Fragen und Antworten aus
dem Beratungsalltag des
Instituts für Verglasungstechnik
und Fensterbau e.V.
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fen. Eine Erweiterung, Änderung oder Reparatur gemäß
den alten Gesetzen und Vorschriften würde zum „akti-
ven“ Bestandsschutz zählen, und dieser ist nicht vorgese-
hen. Da es keine einheitliche Regelung gibt, ist eine klare
Aussage zum Bestandsschutz nur schwer zu treffen. Hier
kann jedes Bundesland eigene Vorgaben und Regelungen
fixieren und vorgeben. Darum sollte in jedem Fall mit
der Bauaufsichtsbehörde Rücksprache gehalten werden.
Jedoch empfiehlt es sich, in öffentlichen Bereichen, Ge-
schäften, Arbeitsstätten usw. auf eine unklare oder unsi-
chere Lösung zu verzichten, da dies ein nicht übersehba-
res Haftungsrisiko für den Handwerker bedeuten kann.
Zudem kann Bestandsschutz in Widerspruch zu Para-
graph 3 der MBO / LBO stehen. Früher hatte Drahtglas
eine Zulassung als G 30-Verglasung, diese Zulassungen
wurden vor etlichen Jahren nicht mehr verlängert. Somit
kann bei einer Reparatur einer solchen Verglasung kein
Drahtglas mehr verbaut werden, und es muss eine zuge-
lassene Scheibe verwendet werden. Wie in diesem Bei-
spiel aufgezeigt, kann der Bestandsschutz nicht in jedem
Fall greifen, die Reparatur muss in diesen Fällen nach
den entsprechenden Regelungen durchgeführt werden.
4. Gibt es eine Hilfestellung für
Handwerker?
Bei einer Reparaturverglasung ist es schnell so, dass auf
den Handwerker die Aufgabe des Planers zukommt. Um
in diesem Wirrwarr von Verordnungen, Gesetzen und
Richtlinien den Überblick behalten zu können, ist die
Technische Richtlinie Nr. 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“
Auswahl und Bemessung von Glaserzeugnissen
Verkehrssicherungspflicht nach BGB
zu beachtende
Technische Baubestimmungen
•
Bauordnungen der Länder
•
Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV
TB)
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen der
Bundesländer (VV TB)
•
mechanische Festigkeiten
•
Standsicherheit
•
Lastannahmen
•
Technische Regeln
zu errichtendes Bauteil mit oder aus Glas, z.B. Fassade, Fenster,
Dachverglasung, Glasschwert etc.
Gebäude ohne zusätzliche
Anforderungen
Gebäude an denen zusätzliche
Anforderungen gestellt werden, z.B.
Schulen, Büros, Kindergärten
zu beachtende
Sicherheitsregeln
•
UVV, GUV (Anforderungen des BGB)
•
ArbSchG /ArbStättV / ASR
•
Versammlungsstättenverordnung
Glasbauteile – mit aktiven und passiven Schutzfunktionen
Grafik: © BIV
Die Technischen Richtli-
nien des Glaserhand-
werks sind unverzicht-
bare Nachschlagewerke
für die tägliche Berufs-
praxis.
eine sehr nützliche Hilfestellung. In der Technische Richt-
linie Nr. 8 werden die wichtigsten Grundlagen aufgeführt
und die zusätzlichen Anforderungen, wie sie für Schulen
und Kindertagesstätten gelten, dargestellt und erläutert.
stefan wolter