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49

glas+rahmen

04.19

verbände

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 6 „Ganzglasanlagen“

22,80

TR 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“

28,80

Stand 02/19. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.

Verlagsanstalt Handwerk GmbH

Buchshop

Auf’m Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

Fragen und Antworten aus

dem Beratungsalltag des

Instituts für Verglasungstechnik

und Fensterbau e.V.

4

fen. Eine Erweiterung, Änderung oder Reparatur gemäß

den alten Gesetzen und Vorschriften würde zum „akti-

ven“ Bestandsschutz zählen, und dieser ist nicht vorgese-

hen. Da es keine einheitliche Regelung gibt, ist eine klare

Aussage zum Bestandsschutz nur schwer zu treffen. Hier

kann jedes Bundesland eigene Vorgaben und Regelungen

fixieren und vorgeben. Darum sollte in jedem Fall mit

der Bauaufsichtsbehörde Rücksprache gehalten werden.

Jedoch empfiehlt es sich, in öffentlichen Bereichen, Ge-

schäften, Arbeitsstätten usw. auf eine unklare oder unsi-

chere Lösung zu verzichten, da dies ein nicht übersehba-

res Haftungsrisiko für den Handwerker bedeuten kann.

Zudem kann Bestandsschutz in Widerspruch zu Para-

graph 3 der MBO / LBO stehen. Früher hatte Drahtglas

eine Zulassung als G 30-Verglasung, diese Zulassungen

wurden vor etlichen Jahren nicht mehr verlängert. Somit

kann bei einer Reparatur einer solchen Verglasung kein

Drahtglas mehr verbaut werden, und es muss eine zuge-

lassene Scheibe verwendet werden. Wie in diesem Bei-

spiel aufgezeigt, kann der Bestandsschutz nicht in jedem

Fall greifen, die Reparatur muss in diesen Fällen nach

den entsprechenden Regelungen durchgeführt werden.

4. Gibt es eine Hilfestellung für

Handwerker?

Bei einer Reparaturverglasung ist es schnell so, dass auf

den Handwerker die Aufgabe des Planers zukommt. Um

in diesem Wirrwarr von Verordnungen, Gesetzen und

Richtlinien den Überblick behalten zu können, ist die

Technische Richtlinie Nr. 8 „Verkehrssicherheit mit Glas“

Auswahl und Bemessung von Glaserzeugnissen

Verkehrssicherungspflicht nach BGB

zu beachtende

Technische Baubestimmungen

Bauordnungen der Länder

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV

TB)

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen der

Bundesländer (VV TB)

mechanische Festigkeiten

Standsicherheit

Lastannahmen

Technische Regeln

zu errichtendes Bauteil mit oder aus Glas, z.B. Fassade, Fenster,

Dachverglasung, Glasschwert etc.

Gebäude ohne zusätzliche

Anforderungen

Gebäude an denen zusätzliche

Anforderungen gestellt werden, z.B.

Schulen, Büros, Kindergärten

zu beachtende

Sicherheitsregeln

UVV, GUV (Anforderungen des BGB)

ArbSchG /ArbStättV / ASR

Versammlungsstättenverordnung

Glasbauteile – mit aktiven und passiven Schutzfunktionen

Grafik: © BIV

Die Technischen Richtli-

nien des Glaserhand-

werks sind unverzicht-

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs-

praxis.

eine sehr nützliche Hilfestellung. In der Technische Richt-

linie Nr. 8 werden die wichtigsten Grundlagen aufgeführt

und die zusätzlichen Anforderungen, wie sie für Schulen

und Kindertagesstätten gelten, dargestellt und erläutert.

stefan wolter