glas+rahmen
04.19
verbände
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4 fragen
1 Welche Vorgaben sind bei Reparatur
verglasungen zu berücksichtigen?
Bei einer Reparatur sind natürlich die grundlegendenVor-
gaben zu berücksichtigen, wie zumBeispiel die MBO und
die LBO sowie die Richtlinien, die sich direkt mit demMa-
terial befassen, wie etwa die DIN 18008 für Verglasungen.
So sieht die MBO im Paragraph 3 vor, dass das Leben und
die Gesundheit nicht gefährdet werden dürfen.
„§ 3 MBO Allgemeine Anforderungen
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu
ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Si-
cherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesund-
heit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefähr-
det werden. …“
Dieser Paragraph ist auch bei einer Reparatur zu beach-
ten, auch wenn die Verglasung zuvor korrekt ausgeführt
war. So galt Drahtglas früher als Sicherheitsglas. Das ist
heute nicht mehr so. Darum ist zu prüfen, ob die Vergla-
sung eins zu eins ersetzt werden kann oder nicht. Darü-
ber hinaus können noch andere Vorschriften gelten bzw.
diesen Paragraphen konkretisieren. So kann es zum Bei-
spiel bei einer Schaufensterverglasung sein, dass die Ar-
beitsstättenrichtlinie ASR 1.6 zum Tragen kommt. Diese
besagt, dass für bodentiefe Fenster, (z.B. Schaufenster) in
den Bereichen, in denen Beschäftigte in Flächen hinein-
stürzen oder beim Zersplittern der Gläser verletzt wer-
den können, weiter reichende Schutzmaßnahmen erfor-
derlich sind. Gemäß der ASR 1.6 können solche Gefähr-
dungen u.a. in folgenden Bereichen auftreten:
- im Bereich von Absätzen, Treppen oder Stufen,
- bei Menschengedränge oder
- beim Transport von Material.
Als geeignete Schutzmaßnahmen sieht die ASR 1.6 die
Verwendung von bruchsicherem Glas oder eines ande-
ren bruchsicheren Werkstoffs vor. Wenn nicht bruchsi-
chere Werkstoffe verwendet werden, ist eine feste Ab-
schirmung, beispielsweise ein Geländer, ein Netz oder
ein Gitter, erforderlich. In der ASR 1.6 ist der „Transport
von Material“ nicht näher beschrieben und lässt somit
offen, um welches Material und welche Art des Trans-
ports es sich handelt. So kann unter die Formulierung
„beim Transport von Material“ auch die Arbeit des De-
korateurs fallen, der die neue Modekollektion hinter dem
Schaufenster auslegt.
2. Welche Vorschriften sind noch
zu beachten?
Für die Durchführung bzw. die Ausführung der Vergla-
sung ist in erster Linie die DIN 18008 maßgebend. Zum
einen ist diese Norm baurechtlich eingeführt, zum an-
deren regelt Sie die Verglasungen und deren Nachweis
für die einwirkenden Lasten. Für die zu verwendenden
Glasarten sind die jeweiligen Produktnormen zu berück-
sichtigen und zusätzlich die Anforderungen aus dem je-
weiligen Baurecht, konkret die eingeführte Musterver-
waltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV
TB), die für Verglasungen ebenfalls Regelungen vorsieht.
So wird in der MVV TB für VSG-Scheiben, wenn diese
im Rahmen der DIN 18008 verwendet werden, als Zwi-
schenschicht eine PVB-Folie gefordert. Hier weichen die
Anforderungen von der Produktnorm für VSG ab, da die-
se die Zwischenschicht nicht explizit beschreibt.
3. Wie kann mit dem Bestandsschutz
umgegangen werden?
Grundlegend sieht der Bestandsschutz vor, dass das, was
früher unter Beachtung der Vorschriften erstellt und er-
richtet wurde, auch bei einer Verschärfung der Gesetze
und Regelungen weiter genutzt werden darf. Diese Rege-
lung ist unter dem „passiven“ Bestandsschutz einzustu-
Reparatur von Verglasungen
Soll eine Schaufenster-
scheibe ausgetauscht
werden, muss bezüglich
der Auslegung der neu-
en Verglasung unter an-
derem geklärt werden,
ob die Arbeitsstätten-
richtlinie ASR 1.6 zum
Tragen kommt. Diese
besagt, dass für boden-
tiefe Fenster, zum
Beispiel Schaufenster,
weiter reichende
Schutzmaßnahmen er-
forderlich sind, wenn
Beschäftigte, beispiels-
weise bei der Dekorati-
on der Präsentationsflä-
chen, in Glasflächen
hineinstürzen oder
beim Zersplittern der
Gläser verletzt werden
könnten.
Reparaturverglasungen sind nicht zwangsläufig schnell gemacht.
Die dabei zu beachtenden Richtlinien und Vorgaben werden stetig
mehr und umfangreicher. häufig ist fraglich, ob Bestandsschutz gilt
und welche Anforderungen in diesem Fall erfüllt werden müssen.
Foto: © Vössing