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glas+rahmen

03.18

verbände

102

verbände

5 fragen

1. Wann begann die Glasdimensionierung?

Die Norm DIN 18056 „Fensterwände – Bemessung und

Ausführung“ aus dem Jahr 1966 beschreibt die erforderli-

che Glasdimensionierung auch unter der Berücksichtigung

von Windlasten. Dabei können die erforderlichen Glasdi-

cken über eine Tabelle herausgelesen werden. Immerhin

werden die Windlasten schon in der DIN 1055-4 von Ju-

ni 1938 nach Formeln mit Beiwerten zur Art des Bauwerks

und unter Berücksichtigung des Geländes ermittelt.

2. Wie entwickeln sich die Regelungen für Glas

im Bauwesen?

Schaut man zurück in das Jahr 1987, wurde mit dem Titel

„Windlast und Glasdicke“ vom Institut des Glaserhand-

werks eine Technische Richtlinie verfasst, in der die Last-

annahmen aus Windlast mit Beiwerten für Gelände, Land-

schaft und der Position am Baukörper zur Ermittlung der

Glasdicken übertragen werden. Die Technischen Regeln

für die Verwendung von linienförmig gelagerten Vergla-

sungen (TRLV) wurden im Jahre 1998 vom DIBt veröf-

fentlicht und in allen Bundesländern als Technische Bau-

bestimmung eingeführt. Erweitert wurden die Regelwer-

ke mit der TRAV zu absturzsichernden Verglasungen 2003

und mit der TRPV zu punktgelagerten Verglasungen 2006.

Zu dieser Zeit wurde in der Musterliste der Technischen

Baubestimmungen eine Ausnahmeregelung formuliert,

die es demGlaserhandwerk ermöglichte, die Nachweisfüh-

rung weitestgehend außer Acht zu lassen. Die Technischen

Regeln

brauchten

bei Vertikalverglasungen, deren Ober-

kante nicht mehr als vier Meter über einer Verkehrsfläche

lag, nicht angewendet zu werden. Zwar war eine rechneri-

sche Glasdimensionierung möglich, jedoch wurden auch

die Glasdicken aus Erfahrungswerten akzeptiert. Im Janu-

ar 2003 tagte erstmals der Arbeitskreis zur Normung im

DIN Berlin, um die DIN 18008 zu erarbeiten. Beschlossen

wurde in der ersten Sitzung, dass die DIN 18056 „Fenster-

wände – Bemessung und Ausführung“ aus dem Jahr 1966

nicht mehr überarbeitet werden und anstelle dieser Norm

ein neues Werk entstehen sollte. Der vorläufige Titel des

Gremiums lautete: „Bemessungs- und Konstruktionsregeln

für Bauprodukte aus Glas“. Zu diesem Zeitpunkt war auch

schon auf europäischer Ebene der CEN/TC 129 WG 8 „Me-

chanische Festigkeit zu Glas im Bauwesen“ aktiv und erar-

beitete den Entwurf einer prEN 13474 als Glasbemessungs-

norm. Nachdem dieses europäische Projekt offiziell einge-

stellt wurde, hat die WG 8 das Projekt wieder aufgenom-

men. Später wurde aus dem Projekt prEN 13474 das Projekt

„prEN 16612 Bestimmung des Belastungswiderstandes von

Glasscheiben durch Berechnung und Prüfung“. Im Jahr

2005 wurde im CEN/TC 250 in einer weiteren „Working

Group“ entschieden, einen „Eurocode Glas“ zu erarbeiten.

3. Wie sieht die aktuelle baurechtliche

Situation aus?

Die fünf Teile der Norm DIN 18008 wurden in der Muster-

liste der Technischen Baubestimmungen im Juni 2015 ge-

listet und nach und nach in den jeweiligen Ländern einge-

führt. Zusammen mit der baurechtlichen Einführung in den

Ländern entfiel die Vier-Meter-Regel und damit auch die

Möglichkeit, sich von der Nachweisführung weitestgehend

zu befreien. Es wurde nunmehr Pflicht, die Dimensionie-

Quo vadis Glasbemessung?

Die Glasbemessung nimmt Zeit in Anspruch, erfordert ein umfang-

reiches Fachwissen und bindet finanzielle Mittel für Software und

Equipment. Doch Woher kommt sie und wohin führt die Entwicklung?

Glas bestimmt mitt-

lerweile die Archi-

tektur maßgeblich.

Mit dem verstärkten

Einsatz des Werk-

stoffs in der Gebäu-

dehülle wuchsen

auch die Anforde-

rungen hinsichtlich

der Bemessung.

Foto: © Vössing