glas+rahmen
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5 fragen
1. Wann begann die Glasdimensionierung?
Die Norm DIN 18056 „Fensterwände – Bemessung und
Ausführung“ aus dem Jahr 1966 beschreibt die erforderli-
che Glasdimensionierung auch unter der Berücksichtigung
von Windlasten. Dabei können die erforderlichen Glasdi-
cken über eine Tabelle herausgelesen werden. Immerhin
werden die Windlasten schon in der DIN 1055-4 von Ju-
ni 1938 nach Formeln mit Beiwerten zur Art des Bauwerks
und unter Berücksichtigung des Geländes ermittelt.
2. Wie entwickeln sich die Regelungen für Glas
im Bauwesen?
Schaut man zurück in das Jahr 1987, wurde mit dem Titel
„Windlast und Glasdicke“ vom Institut des Glaserhand-
werks eine Technische Richtlinie verfasst, in der die Last-
annahmen aus Windlast mit Beiwerten für Gelände, Land-
schaft und der Position am Baukörper zur Ermittlung der
Glasdicken übertragen werden. Die Technischen Regeln
für die Verwendung von linienförmig gelagerten Vergla-
sungen (TRLV) wurden im Jahre 1998 vom DIBt veröf-
fentlicht und in allen Bundesländern als Technische Bau-
bestimmung eingeführt. Erweitert wurden die Regelwer-
ke mit der TRAV zu absturzsichernden Verglasungen 2003
und mit der TRPV zu punktgelagerten Verglasungen 2006.
Zu dieser Zeit wurde in der Musterliste der Technischen
Baubestimmungen eine Ausnahmeregelung formuliert,
die es demGlaserhandwerk ermöglichte, die Nachweisfüh-
rung weitestgehend außer Acht zu lassen. Die Technischen
Regeln
brauchten
bei Vertikalverglasungen, deren Ober-
kante nicht mehr als vier Meter über einer Verkehrsfläche
lag, nicht angewendet zu werden. Zwar war eine rechneri-
sche Glasdimensionierung möglich, jedoch wurden auch
die Glasdicken aus Erfahrungswerten akzeptiert. Im Janu-
ar 2003 tagte erstmals der Arbeitskreis zur Normung im
DIN Berlin, um die DIN 18008 zu erarbeiten. Beschlossen
wurde in der ersten Sitzung, dass die DIN 18056 „Fenster-
wände – Bemessung und Ausführung“ aus dem Jahr 1966
nicht mehr überarbeitet werden und anstelle dieser Norm
ein neues Werk entstehen sollte. Der vorläufige Titel des
Gremiums lautete: „Bemessungs- und Konstruktionsregeln
für Bauprodukte aus Glas“. Zu diesem Zeitpunkt war auch
schon auf europäischer Ebene der CEN/TC 129 WG 8 „Me-
chanische Festigkeit zu Glas im Bauwesen“ aktiv und erar-
beitete den Entwurf einer prEN 13474 als Glasbemessungs-
norm. Nachdem dieses europäische Projekt offiziell einge-
stellt wurde, hat die WG 8 das Projekt wieder aufgenom-
men. Später wurde aus dem Projekt prEN 13474 das Projekt
„prEN 16612 Bestimmung des Belastungswiderstandes von
Glasscheiben durch Berechnung und Prüfung“. Im Jahr
2005 wurde im CEN/TC 250 in einer weiteren „Working
Group“ entschieden, einen „Eurocode Glas“ zu erarbeiten.
3. Wie sieht die aktuelle baurechtliche
Situation aus?
Die fünf Teile der Norm DIN 18008 wurden in der Muster-
liste der Technischen Baubestimmungen im Juni 2015 ge-
listet und nach und nach in den jeweiligen Ländern einge-
führt. Zusammen mit der baurechtlichen Einführung in den
Ländern entfiel die Vier-Meter-Regel und damit auch die
Möglichkeit, sich von der Nachweisführung weitestgehend
zu befreien. Es wurde nunmehr Pflicht, die Dimensionie-
Quo vadis Glasbemessung?
Die Glasbemessung nimmt Zeit in Anspruch, erfordert ein umfang-
reiches Fachwissen und bindet finanzielle Mittel für Software und
Equipment. Doch Woher kommt sie und wohin führt die Entwicklung?
Glas bestimmt mitt-
lerweile die Archi-
tektur maßgeblich.
Mit dem verstärkten
Einsatz des Werk-
stoffs in der Gebäu-
dehülle wuchsen
auch die Anforde-
rungen hinsichtlich
der Bemessung.
Foto: © Vössing