GLAS+RAHMEN
02.19
EDITORIAL
Baukosten als Stolperstein für Normentwurf
Liebe Leserin, lieber Leser,
Gutes braucht manchmal einfach etwas län-
ger. Ob das bei der Novellierung der DIN
18008 „Glas im Bauwesen; Bemessungs-
und Konstruktionsregeln“ auch zutreffen
wird, liegt – wenn sie denn nach langem
Ringen um die Inhalte von Teil 1 und Teil 2
irgendwann einmal veröffentlicht und bau-
rechtlich eingeführt wird – subjektiv im
Auge des Betrachters. Aber bis dahin wird
wohl noch etwas Zeit ins Land gehen, denn
unter anderem wurde der viel diskutierte
Passus in Kapitel .1. nun noch einmal ge-
ändert (siehe Seite 9). Die strittige Passage
sah für frei zugängliche Einbauorte bis 80
Zentimeter Höhe den Einsatz von bruch-
sicherem Glas vor, ermöglichte aber über
eine Risikobeurteilung Ausnahmen. Nun
geht der Meinungsbildungsprozess zum
Normentwurf in eine neue Runde.
„Risikobeurteilung“ eine noch gewichtigere
Bedeutung. Wer nun den Kopf schüttelt und
auf den Zusatzaufwand verweist, der möge ei-
nen Blick auf den § Abs. 2 Satz 2 der MBO/
LBO werfen, der schon lange fordert: „(…)
Weitere Schutzmaßnahmen sind für die grö-
ßere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die
Verkehrssicherheit erfordert.“ Eine Risikobe-
urteilung ist also schon längst Pflicht. Den-
noch werden die Glashersteller mit der Neu-
formulierung unter Kapitel .1. nicht glück-
lich sein. Sie hatten lange auf den obligatori-
schen Einsatz von bruchsicherem Glas bis zu
80 Zentimeter Einbauhöhe bei frei zugäng-
lichen Verglasungen gedrängt und dabei Si-
cherheitsaspekte ins
Feld geführt. Aber
auch Fensterbauer,
Glaser und Tischler,
Was ist passiert? Kurz vor Weihnachten,
so berichten beteiligte Verbände, haben Ver-
treter der Bauministerkonferenz in der Ein-
spruchssitzung des zuständigen Normen-Ar-
beitskreises deutlich gemacht, dass sie die
Normmit der bis dahin bestehenden Formu-
lierung unter .1. nicht einführen würden,
weil sie eine Verteuerung des Bauens befürch-
teten. Daraufhin wurde der entsprechen-
de Passus noch einmal umformuliert. Die
80-cm-Regelung fiel. Die neue Formulierung
im Normentwurf sieht nun bei jeder frei zu-
gänglichen Verglasung eine Beurteilung der
Verkehrssicherheit vor und erst bei Feststel-
lung eines Risikopotenzials den Einsatz von
bruchsicherem Glas oder eine Beschränkung
der Zugänglichkeit. Würde diese Formulie-
rung tatsächlich festgeschrieben, bekäme das
zuvor schon von den beteiligten Verbänden
in Angriff genommene Handlungspapier zur
von denen viele unter Anführung von techni-
schen Problemen und Kostengründen gegen
den obligatorischen Einsatz von bruchsiche-
rem Glas votierten, können die nun erfolg-
te Umformulierung nicht als Erfolg für sich
verbuchen. Bei der vorherigen Formulierung
hätten sie sich bei Kunden auf die Norm-
forderung nach bruchsicherem Glas beru-
fen können, bei der aktuellen Formulierung
müssten sie bei jeder Verglasung eigenständig
eine Risikobeurteilung durchführen. Ein „Das
haben wir schon immer so gemacht“ erfüllt
diese Forderung nicht.
Nun wird der Normenausschuss die Teile
1 und 2 der novellierten DIN 18008 voraus-
sichtlich als zweiten Entwurf herausgeben
und erneut zur Stellungnahme vorlegen. Ih-
re baurechtliche Einführung verschiebt sich
damit auf unbestimmte Zeit.
JÜrgen vÖssing
Jürgen Vössing,
Chefredakteur
Glas+Rahmen
„Weder Glashersteller
noch Verarbeiter haben
Grund Zum Jubeln.“
Schneller, effizienter, sicherer.
FENSTER KLEBEN AUF
LACKIERTEM HOLZ
Mit OTTOCOLL
®
S 81 bietet OTTO als
erster Hersteller einen Klebstoff, der für die
Fensterklebung auf lackiertem Holz geprüft
und nach der VE08/4 zertifiziert wurde.
Dieser Vorsprung ist das Ergebnis einer
engen Zusammenarbeit mit dem Lackher
steller Remmers, dem Klebebandhersteller
Lohmann sowie Werkzeughersteller Leitz
bei der Entwicklung und Erprobung. Für
den Fensterbauer hat sich das mehr als
gelohnt. Da die Klebung nicht mehr direkt
auf dem unbehandelten Holz erfolgt sondern
auf der fertigen Lackoberfläche, erspart
er sich einen Arbeitsschritt. Dadurch lässt
sich die gesamte Herstellung wesentlich
effizienter gestalten.
Zusätzlich kann OTTOCOLL
®
S 81 mit der
Einordnung in die Klassen RC2 (Einbruch
hemmung für den normalen Privatbedarf)
und RC3 (Einbruchhemmung für den
gehobenen Privatbedarf) punkten. Die
Sicherheit gegen Sturm und die einbruch
hemmende Wirkung der Klebung wurde
durch verschiedene Prüfinstitute eindrucks
voll bestätigt (nach EN 12211).
Mehr zum Thema finden Sie unter
www.otto-chemie.deHermann Otto GmbH
Krankenhausstr. 14
83413 Fridolfing
Deutschland
Tel.: +4986849080
www.otto-chemie.deOTTOCOLL
®
S 81
• Sehr gute Witterungs,
Alterungs und UV
Beständigkeit
• Hohe Kerb und Reißfestig
keit gewährleistet eine hohe
Stabilität der Klebung
• Sehr gute Haftung auf
vielen Untergründen, z.T.
in Verbindung mit Primer
• Nicht korrosiv
• Geruchsarm
sturmsicher
einbruch-
sicher
einfache
Konstruktion