glas+rahmen
02.17
verbände
53
Fragen und Antworten aus dem
Beratungsalltag des Technischen
Kompetenzzentrums des Glaser-
handwerks – Institut für Vergla-
sungstechnik und Fensterbau e.V.
3
Grund für ein Gefahrenpotenzial. Als Glasprodukte
dienen neben dem üblichem Floatglas oder Ornament-
glas auch Gläser, die sicher brechen, das sind zum Bei-
spiel ESG oder VSG. Diese hervorragenden Glasproduk-
te können eine Verletzung oder ein Versagen der Ver-
glasung nicht komplett ausschließen, jedoch das Verlet-
zungsrisiko erheblich verringern.
3. Wie und wo werden die generellen Anfor
derungen zu Glas im Innenbereich gestellt?
Baurechtlich betrachtet, ist in den allgemeinen Anfor-
derungen der Musterbauordnung nach §3 formuliert,
dass Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern
und instandzuhalten sind, dass die öffentliche Sicherheit
und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die
natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Weiter ist formuliert, dass Bauprodukte und Bauarten
nur verwendet werden dürfen, wenn bei ihrer Verwen-
dung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer In-
standhaltung während einer dem Zweck entsprechen-
den angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses
Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und ge-
brauchstauglich sind. Grundlagen hierzu sind die Lan-
desbauordnungen, die Bauregelliste (demnächst die Ver-
waltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) oder
die jeweiligen Zertifizierungen nach abZ, ZiE, abP oder
nach Einführung der VV TB auch eine Bauartgenehmi-
gung. Während in der CE-Kennzeichnung der Baupro-
dukte die Eigenschaften beschrieben sind, ist zusätzlich
die fachgerechte Verwendung sicherzustellen.
Zivilrechtlich betrachtet, bildet das BGB die Grund-
lage, speziell im Bereich Bau auch die VOB. Zahlreiche
weitere Anforderungen an die Produkte und Bauweisen
sind in den Schriften der DGUV oder der Arbeitsstät-
tenverordnung formuliert.
Ein weiterer fachkundiger Fundus sind die Techni-
schen Richtlinien des Glaserhandwerks, in denen die
Anforderungen an den Einbau, baurechtliche Grund-
lagen und der allgemein anerkannte Stand der Technik
beschrieben sind. Im Hinblick auf den Einsatz von Glas
im Gebäude sind besonders zu erwähnen:
tr 2
Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008
tr 6
Ganzglasanlagen (ab März 2017)
tr 8
Verkehrssicherheit mit Glas
tr 11
Spiegel – Handhabung und Montage
tr 24
Ganzglasduschen (in Vorbereitung)
Fachverbände veröffentlichen darüber hinaus Merkblät-
ter und Richtlinien, so zum Beispiel das BF-Merkblatt
020/2015 mit dem Titel „Glas im Innenbereich“.
Fazit
Es gibt Glasprodukte, die zunächst nach Bauregelliste
oder Normung nicht gesondert behandelt werden. Den-
noch müssen jederzeit die generellen Anforderungen an
die Verkehrssicherheit, Standsicherheit oder der Schutz
gegen schädliche Einwirkungen und der Gesundheits-
schutz gewährleistet werden.
Da Glas einWerkstoff ist, dem ein Gefährdungspoten-
zial innewohnt, sollte der Einbau, die Reparatur oder die
Wartung immer von Fachleuten, speziell aus dem Gla-
serhandwerk, erledigt werden. Erfahrung, Wissen und
Kenntnis mit dem Werkstoff sind erforderlich, um die
Anforderungen an Glas, auch im Innenbereich, fachge-
recht zu erfüllen.
ralph matthis
Nr.
6
1.Auflage2017
Ganzglasanlagen
TechnischeRichtlinien
desGlaserhandwerks
Die Technischen Richt
linien des Glaserhand
werks sind unverzicht
bare Nachschlagewerke
für die tägliche Berufs
praxis.
Nr.
8
3.Auflage2013
Verkehrssicherheit
mit Glas
TechnischeRichtlinien
desGlaserhandwerks
TR7_TR8_U_29.05.2013_Pantone300C.indd 3
29.05.13 13:51
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TITEL
PREIS
TR 6 „Ganzglasanlagen“ (erscheint voraussichtlich im März 2017)
22,80
€
TR 8 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“
28,80
€
Stand 02/17. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.