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glas+rahmen

02.17

verbände

53

Fragen und Antworten aus dem

Beratungsalltag des Technischen

Kompetenzzentrums des Glaser-

handwerks – Institut für Vergla-

sungstechnik und Fensterbau e.V.

3

Grund für ein Gefahrenpotenzial. Als Glasprodukte

dienen neben dem üblichem Floatglas oder Ornament-

glas auch Gläser, die sicher brechen, das sind zum Bei-

spiel ESG oder VSG. Diese hervorragenden Glasproduk-

te können eine Verletzung oder ein Versagen der Ver-

glasung nicht komplett ausschließen, jedoch das Verlet-

zungsrisiko erheblich verringern.

3. Wie und wo werden die generellen Anfor­

derungen zu Glas im Innenbereich gestellt?

Baurechtlich betrachtet, ist in den allgemeinen Anfor-

derungen der Musterbauordnung nach §3 formuliert,

dass Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern

und instandzuhalten sind, dass die öffentliche Sicherheit

und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die

natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Weiter ist formuliert, dass Bauprodukte und Bauarten

nur verwendet werden dürfen, wenn bei ihrer Verwen-

dung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer In-

standhaltung während einer dem Zweck entsprechen-

den angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses

Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und ge-

brauchstauglich sind. Grundlagen hierzu sind die Lan-

desbauordnungen, die Bauregelliste (demnächst die Ver-

waltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) oder

die jeweiligen Zertifizierungen nach abZ, ZiE, abP oder

nach Einführung der VV TB auch eine Bauartgenehmi-

gung. Während in der CE-Kennzeichnung der Baupro-

dukte die Eigenschaften beschrieben sind, ist zusätzlich

die fachgerechte Verwendung sicherzustellen.

Zivilrechtlich betrachtet, bildet das BGB die Grund-

lage, speziell im Bereich Bau auch die VOB. Zahlreiche

weitere Anforderungen an die Produkte und Bauweisen

sind in den Schriften der DGUV oder der Arbeitsstät-

tenverordnung formuliert.

Ein weiterer fachkundiger Fundus sind die Techni-

schen Richtlinien des Glaserhandwerks, in denen die

Anforderungen an den Einbau, baurechtliche Grund-

lagen und der allgemein anerkannte Stand der Technik

beschrieben sind. Im Hinblick auf den Einsatz von Glas

im Gebäude sind besonders zu erwähnen:

tr 2

Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008

tr 6

Ganzglasanlagen (ab März 2017)

tr 8

Verkehrssicherheit mit Glas

tr 11

Spiegel – Handhabung und Montage

tr 24

Ganzglasduschen (in Vorbereitung)

Fachverbände veröffentlichen darüber hinaus Merkblät-

ter und Richtlinien, so zum Beispiel das BF-Merkblatt

020/2015 mit dem Titel „Glas im Innenbereich“.

Fazit

Es gibt Glasprodukte, die zunächst nach Bauregelliste

oder Normung nicht gesondert behandelt werden. Den-

noch müssen jederzeit die generellen Anforderungen an

die Verkehrssicherheit, Standsicherheit oder der Schutz

gegen schädliche Einwirkungen und der Gesundheits-

schutz gewährleistet werden.

Da Glas einWerkstoff ist, dem ein Gefährdungspoten-

zial innewohnt, sollte der Einbau, die Reparatur oder die

Wartung immer von Fachleuten, speziell aus dem Gla-

serhandwerk, erledigt werden. Erfahrung, Wissen und

Kenntnis mit dem Werkstoff sind erforderlich, um die

Anforderungen an Glas, auch im Innenbereich, fachge-

recht zu erfüllen.

ralph matthis

Nr.

6

1.Auflage2017

Ganzglasanlagen

TechnischeRichtlinien

desGlaserhandwerks

Die Technischen Richt­

linien des Glaserhand­

werks sind unverzicht­

bare Nachschlagewerke

für die tägliche Berufs­

praxis.

Nr.

8

3.Auflage2013

Verkehrssicherheit

mit Glas

TechnischeRichtlinien

desGlaserhandwerks

TR7_TR8_U_29.05.2013_Pantone300C.indd 3

29.05.13 13:51

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ANZAHL

TITEL

PREIS

TR 6 „Ganzglasanlagen“ (erscheint voraussichtlich im März 2017)

22,80

TR 8 „Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008“

28,80

Stand 02/17. Bestellung innerhalb Deutschlands ab 25,- Euro versandkostenfrei. Preisirrtümer vorbehalten.