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glas+rahmen

02.17

verbände

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verbände

3 fragen

1. Welche Produkte gehören zu Glas im Interieur?

Typischerweise denkt man bei Glas im Innenbereich zu-

nächst an spezielle Anwendungen im privaten Bereich,

wie Glastüren oder Türen mit Glasfüllungen, Spiegel,

Duschen und Glasmöbel in den unterschiedlichen An-

wendungen, so zum Beispiel als Vitrinen, Glastische

oder Glasregale. Zunehmend werden auch Küchenspie-

gel oder Wände mit Glas großflächig verkleidet.

Bei genaueremHinsehen fallen auch Fenster oder Ter-

rassenverglasungen, zumindest mit den zur Innensei-

te hin orientierten Glasscheiben, in den Innenbereich.

Diese Betrachtungsweise geht so weit, dass bei geöffne-

ten Fenstern plötzlich die Außenscheiben auch zum In-

nenbereich zählen. Insbesondere bei den Sicherheits-

anforderungen für Schulen und Kindertagesstätten hat

dies Auswirkung auf die Wahl der Gläser und der Glas-

dimensionierung. Auch die Anforderungen an Glas in

sicherheitsrelevanten Innenbereichen von Krankenhäu-

sern und Altenheimen, Veranstaltungsorten für Musik,

Tanz, Theater oder Sportstätten unterliegen eigenen Re-

geln zu Glasarten oder horizontalen Lasteinwirkungen.

Zu Glas im Innenbereich können auch Verglasungen

zählen, die höchsten Sicherheitsanforderungen unter-

liegen, wie zum Beispiel begehbare Gläser, Verglasungen

von Fahrstühlen, Brüstungen aus Glas, weitere Bauteile

zur Absturzsicherung oder Glaskonstruktionen, die Las-

ten aus dem Bauwerk abfangen müssen. Im Bereich von

Ladenpassagen zählen auch Schiebetüranlagen und Falt-

anlagen zu Verglasungen im Innenbereich.

Die Abgrenzung zu Glas im Außenbereich definiert

sich vorrangig aus den Einwirkungen von Wind- und

Schneelasten bzw. den Anforderungen aus der EnEV an

die erforderliche Isolierung über dieWärmedurchgangs-

werte. Ansonsten gibt es auch im Innenbereich von Ge-

bäuden unterschiedlichste Bauweisen mit Glas mit den

jeweiligen anwendungsspezifischen Anforderungen.

2. Welches Gefahrenpotenzial verbirgt sich

hinter Glas im Innenbereich?

Die eben angeführte Betrachtung zeigt, dass im Innen-

bereich nicht automatisch geringere Anforderungen gel-

ten. Allein das Glasobjekt ist bezüglich der baurecht-

lichen und nutzungsbezogenen Anforderungen sowie

dem innewohnenden Gefahrenpotenzial zu betrach-

ten. Es muss jederzeit der bestimmungsgemäßen Ver-

wendung, inklusive der absehbaren Fehlbedienung, und

über die Dauer der Nutzung den Sicherheitsanforde-

rungen genügen. Sicherheit, Dauerhaftigkeit, Funktions-

tauglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Tragfähigkeit, Be-

ständigkeit bei Nutzung und Pflege sind grundlegende

Anforderungen, die ein Glasobjekt zu erfüllen hat.

Es gibt kaum Objekte mit Glas, die ein geringes Ge-

fährdungspotenzial in sich tragen. Selbst Gläser an

Leuchten können Verletzungen erzeugen, wenn das Ob-

jekt unzureichend befestigt oder die Leuchte in einem

zugänglichen Bereich montiert wurde. Glas ist ein tücki-

scher Werkstoff, der sehr viele Lasten aushält, jedoch un-

erwartet mit scharfen schneidenden Kanten bricht und

verletzen kann. Bewegliche Objekte wie Fenster und Tü-

ren sind nicht alleine bezüglich des Glasbruchs zu be-

trachten, zum Beispiel bergen Schließkanten im Hin-

blick auf Scherungen und Quetschungen jederzeit auch

ein Verletzungsrisiko. Folglich ist Glas nicht alleine der

Glas im Innenbereich

Die Bandbreite der Anwendungsmöglichkeiten und Glasgestaltungen

in der Innenarchitektur erscheint unerschöpflich. Häufig wird

an das Technische Kompetenzzentrum des Glaserhandwerks die Frage

heransgetragen, inwieweit baurechtliche Anforderungen bei der

Realisierung von Glaselementen zu berücksichtigen sind.

Glas ist aus der moder­

nen Innenraumge­

staltung nicht mehr

wegzudenken. Der

transparante Werkstoff

stellt allerdings hohe

Anforderungen an

Verarbeitung und Mon­

tage.

Bild: Saint-Gobain Glass