glas+rahmen
01.19
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REMMERS
PRAXISNAHE INFOS
Es knirscht, es kracht – doch das
Fenster hält dem simulierten Ein-
bruchsversuch stand. Dieser bilde-
te das Ende eines von 64 Teilneh-
mern besuchten Seminartages im
Remmers Kompetenzzentrum Holz-
oberfläche in Löningen. Vorgeführt
wurden dabei Fenster mit den Ein-
bruchhemmungsstufen RC 2 und 3
für den normalen bzw. gehobenen
Privatbedarf. Der Sicherheitsaspekt
war aber nur ein Thema von vielen.
Zuvor hatten sich die Fensterbau-
Experten über das gemeinsame Pro-
jekt des Unternehmen Remmers mit
mehreren mittelständischen Anbie-
tern zum Thema „Kleben auf be-
schichtetem Holz“ informiert. Ne-
ben dem Fertigungsprozess stand
auch das ift-Prüfverfahren auf der
Tagesordnung. Die nächsten kos-
tenlosen Seminare zum gleichen
Thema gibt es am 31. Januar und 1.
Februar 2019 bei der Firma Leitz in
Riedau. Anmeldungen direkt an den
Veranstalter.
www.remmers.comUMSTRITTENE 80-CM-REGELUNG GESTRICHEN
UNERWARTETE WENDE BEI NOVELLIERUNG DER DIN 18008
In seinem Newsletter vom 18. Dezember 2018
teilt der Bundesinnungsverband des Glaser-
handwerks (BIV) hinsichtlich der in der Glas-
und Fensterbranche sehr umstrittenen und
bisher als unumstößlich geltenden Norment-
wurf-Forderung nach bruchsicherem Glas bis
zu einer Einbauhöhe von 80 Zentimetern an
frei zugänglichen Einbauorten die folgen-
de Neuentwicklung mit: „Im WebEx-Mee-
ting am 17. Dezember 2018 des Normen-Ar-
beitskreises NA005-09-25 AA zur DIN 18008-1
gab es nach den Einwänden aus der Baumi-
nisterkonferenz und dem Einspruch von Dr.
Hans Schneider aus der Obersten Bauaufsicht
von Baden-Württemberg nun doch noch eine
maßgebliche Änderung zu dem Kapitel 5.1-4:
Der bisherige Text zu Sicherheitsglas unter 80
cm entfällt komplett und wurde ersetzt durch
folgenden Satz: `Wenn die Verkehrssicher-
heit es erfordert, sind bei frei zugänglichen
Verglasungen Schutzmaßnahmen zu treffen.
„GESICHTER DER BRANCHE“
IMAGEFILME VOM BUNDESVERBAND ROLLLADEN + SONNENSCHUTZ
Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz
(BVRS) hat insgesamt fünf Imagefilme für das
Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Hand-
werk produzieren lassen, die in den nächsten
Wochen nach und nach veröffentlicht werden.
In den Filmen präsentieren sich unter der Über-
schrift „Gesichter der Branche“ insgesamt fünf
Persönlichkeiten, die ganz unterschiedliche Tä-
tigkeiten in Fachbetrieben des R+S-Handwerks
ausüben: „Die Akteure berichten lebendig und
Bisher sah der Norment-
wurf unter Kapitel 5.1-4
vor, an frei zugänglichen
Glas-Einsatzorten bis 80
cm Höhe bruchsicheres Glas
zu verwenden. Eine Risiko-
abschätzung sollte Ausnah-
men ermöglichen. Nun ist
für diese Bereiche wie bis-
her Floatglas als Standard
vorgesehen, und über eine
Risikoabwägung soll ermit-
telt werden, ob aufgrund
der jeweiligen Rahmenbe-
dingungen der Einsatz
von bruchsicherem Glas
erforderlich ist.
An einem Demonstrationsobjekt
wurde ein Einbruch simuliert.
Foto: © Remmers, Löningen
authentisch, was sie motiviert hat, ihren Be-
ruf zu ergreifen und was ihnen daran besonde-
re Freude bereitet. Fünf Personen und fünf Be-
triebe stehen somit exemplarisch für eine viel-
seitige und innovative Branche, die viel zu bie-
ten hat “, heißt es in der Presseerklärung des
Verbandes. Die jeweils gut zwei Minuten langen
Filme sind über Youtube, Facebook sowie über
die Website des BVRS abrufbar.
www.rs-fachverband.deFoto: © Vössing
Das kann bspw. durch Beschränkung der Zu-
gänglichkeit (Abschrankung) oder Verwen-
dung von Gläsern mit sicherem Bruchverhal-
ten erfolgen.`
Diese Formulierung bezieht sich auf den § 37
der Musterbauordnung (MBO) und ist somit
ohnehin schon jahrelang bindend. Mit der
Formulierung in der DIN 18008 bekommt die-
se Grundlage eine weitere Gewichtung. Bis-
her war die Grundforderung Glas mit siche-
rem Bruchverhalten unter 80 cm, wobei eine
Risikobeurteilung davon befreien kann. Nun
kehrt sich die Anforderung um. Man geht von
grobbrechendem Glas aus, und eine Risiko-
beurteilung soll die Erforderlichkeit von Glas
mit sicherem Bruchverhalten feststellen. Auch
hier sind die Verbände gefragt, eine Richtli-
nie als Maßgabe für die Anwendung von Glas
in den vielfach diskutierten Bereichen zu er-
stellen, um eine rechtssichere, verbindliche
Verwendung von Glas zu ermöglichen.“