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glas+rahmen

01.19

branche

6

branche

nachrichten

REMMERS

PRAXISNAHE INFOS

Es knirscht, es kracht – doch das

Fenster hält dem simulierten Ein-

bruchsversuch stand. Dieser bilde-

te das Ende eines von 64 Teilneh-

mern besuchten Seminartages im

Remmers Kompetenzzentrum Holz-

oberfläche in Löningen. Vorgeführt

wurden dabei Fenster mit den Ein-

bruchhemmungsstufen RC 2 und 3

für den normalen bzw. gehobenen

Privatbedarf. Der Sicherheitsaspekt

war aber nur ein Thema von vielen.

Zuvor hatten sich die Fensterbau-

Experten über das gemeinsame Pro-

jekt des Unternehmen Remmers mit

mehreren mittelständischen Anbie-

tern zum Thema „Kleben auf be-

schichtetem Holz“ informiert. Ne-

ben dem Fertigungsprozess stand

auch das ift-Prüfverfahren auf der

Tagesordnung. Die nächsten kos-

tenlosen Seminare zum gleichen

Thema gibt es am 31. Januar und 1.

Februar 2019 bei der Firma Leitz in

Riedau. Anmeldungen direkt an den

Veranstalter.

www.remmers.com

UMSTRITTENE 80-CM-REGELUNG GESTRICHEN

UNERWARTETE WENDE BEI NOVELLIERUNG DER DIN 18008

In seinem Newsletter vom 18. Dezember 2018

teilt der Bundesinnungsverband des Glaser-

handwerks (BIV) hinsichtlich der in der Glas-

und Fensterbranche sehr umstrittenen und

bisher als unumstößlich geltenden Norment-

wurf-Forderung nach bruchsicherem Glas bis

zu einer Einbauhöhe von 80 Zentimetern an

frei zugänglichen Einbauorten die folgen-

de Neuentwicklung mit: „Im WebEx-Mee-

ting am 17. Dezember 2018 des Normen-Ar-

beitskreises NA005-09-25 AA zur DIN 18008-1

gab es nach den Einwänden aus der Baumi-

nisterkonferenz und dem Einspruch von Dr.

Hans Schneider aus der Obersten Bauaufsicht

von Baden-Württemberg nun doch noch eine

maßgebliche Änderung zu dem Kapitel 5.1-4:

Der bisherige Text zu Sicherheitsglas unter 80

cm entfällt komplett und wurde ersetzt durch

folgenden Satz: `Wenn die Verkehrssicher-

heit es erfordert, sind bei frei zugänglichen

Verglasungen Schutzmaßnahmen zu treffen.

„GESICHTER DER BRANCHE“

IMAGEFILME VOM BUNDESVERBAND ROLLLADEN + SONNENSCHUTZ

Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz

(BVRS) hat insgesamt fünf Imagefilme für das

Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Hand-

werk produzieren lassen, die in den nächsten

Wochen nach und nach veröffentlicht werden.

In den Filmen präsentieren sich unter der Über-

schrift „Gesichter der Branche“ insgesamt fünf

Persönlichkeiten, die ganz unterschiedliche Tä-

tigkeiten in Fachbetrieben des R+S-Handwerks

ausüben: „Die Akteure berichten lebendig und

Bisher sah der Norment-

wurf unter Kapitel 5.1-4

vor, an frei zugänglichen

Glas-Einsatzorten bis 80

cm Höhe bruchsicheres Glas

zu verwenden. Eine Risiko-

abschätzung sollte Ausnah-

men ermöglichen. Nun ist

für diese Bereiche wie bis-

her Floatglas als Standard

vorgesehen, und über eine

Risikoabwägung soll ermit-

telt werden, ob aufgrund

der jeweiligen Rahmenbe-

dingungen der Einsatz

von bruchsicherem Glas

erforderlich ist.

An einem Demonstrationsobjekt

wurde ein Einbruch simuliert.

Foto: © Remmers, Löningen

authentisch, was sie motiviert hat, ihren Be-

ruf zu ergreifen und was ihnen daran besonde-

re Freude bereitet. Fünf Personen und fünf Be-

triebe stehen somit exemplarisch für eine viel-

seitige und innovative Branche, die viel zu bie-

ten hat “, heißt es in der Presseerklärung des

Verbandes. Die jeweils gut zwei Minuten langen

Filme sind über Youtube, Facebook sowie über

die Website des BVRS abrufbar.

www.rs-fachverband.de

Foto: © Vössing

Das kann bspw. durch Beschränkung der Zu-

gänglichkeit (Abschrankung) oder Verwen-

dung von Gläsern mit sicherem Bruchverhal-

ten erfolgen.`

Diese Formulierung bezieht sich auf den § 37

der Musterbauordnung (MBO) und ist somit

ohnehin schon jahrelang bindend. Mit der

Formulierung in der DIN 18008 bekommt die-

se Grundlage eine weitere Gewichtung. Bis-

her war die Grundforderung Glas mit siche-

rem Bruchverhalten unter 80 cm, wobei eine

Risikobeurteilung davon befreien kann. Nun

kehrt sich die Anforderung um. Man geht von

grobbrechendem Glas aus, und eine Risiko-

beurteilung soll die Erforderlichkeit von Glas

mit sicherem Bruchverhalten feststellen. Auch

hier sind die Verbände gefragt, eine Richtli-

nie als Maßgabe für die Anwendung von Glas

in den vielfach diskutierten Bereichen zu er-

stellen, um eine rechtssichere, verbindliche

Verwendung von Glas zu ermöglichen.“