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Technik

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ForumWintergärten 4/2016

Neue Merkblätter mit bewährten und

nützlichen Kriterien

Die VFF-Merkblätter zur visuellen Beur-

teilung von Oberflächen auf Metall und

Kunststoff haben sich in der täglichen Pra-

xis als äußerst nützlich erwiesen. Die Merk-

blätter bieten Fensterherstellern, Planern

und Bauherren eindeutige Beurteilungs-

kriterien und helfen somit, Streitfälle bei

der Beurteilung der Akzeptanz von Verän-

derungen auf der Oberfläche von Metall-

und Kunststoffelementen zu vermeiden

oder zu schlichten. Sachverständige nutzen

sie ebenso, wie sie von Unternehmen den

Vertragsunterlagen beigefügt werden. Die

Merkblätter wurden jetzt von der zustän-

digen Arbeitsgruppe im Technischen

Ausschuss des VFF überarbeitet und

an die aktuelle Normung angepasst.

Zudem wurde die Prüfung auf Merk-

male konkretisiert.

Die Überarbeitung der Merkblät-

ter wurde durch den Technischen

Ausschuss des VFF initiiert, um sie

an die aktuelle Normung anzupas-

sen. Im Einzelnen handelt es sich

um die Merkblätter AL.02: 2016-08

– „Visuelle Beurteilung von orga-

nisch

beschichteten

(lackierten)

Oberflächen auf Aluminium“, AL.03:

2016-08 – „Visuelle Beurteilung von ano-

disch oxidierten (eloxierten) Oberflächen

auf Aluminium“, ST.02: 2016-08 – „Visu-

elle Beurteilung organisch beschichteter

(lackierter) Oberflächen auf Stahl“, ST.03:

2016-08 – „Visuelle Beurteilung von Ober-

flächen aus Edelstahl Rostfrei“ sowie das

Merkblatt KU.01: 2016-08 – „Visuelle Beur-

teilung von Oberflächen von Kunststoff-

fenster- und -Türelementen“. Die neuen

Merkblätter ersetzen die Ausgaben vom

Oktober 2007 (Aluminium und Stahl) und

vom März 2009 (Kunststoff).

Praktisch und kompakt

Die Merkblätter listen jeweils einen umfas-

senden Katalog möglicher Oberflächen-

veränderungen auf wie zum Beispiel

Farbabweichungen,

halbzeugbedingte

Unebenheiten oder fertigungsbedingte

mechanische Beschädigungen, die sich her-

stellungsbedingt nicht vermeiden lassen.

Diese Veränderungen werden nach ihrer

Zulässigkeit für die jeweilige Oberfläche

angegeben. Dabei wird unterschieden, ob

an die jeweilige Fläche nach dem Einbau

hohe, übliche, geringe oder keine Anforde-

rung gestellt wird. Profilschnitte von Fens-

ter und Tür spezifizieren zudem eindeutig

die Flächen. Die Betrachtungsbedingungen

wie Abstand, Zeit und die nötigen Lichtver-

hältnisse bei der Beurteilung werden eben-

falls angegeben. So kann praktisch von der

Tabelle abgelesen werden, ob eineVerände-

rung zulässig, bedingt zulässig oder unzu-

lässig ist.

An den betreffenden Merkblättern zur

Oberflächenbeurteilung auf Aluminium

und Stahl haben folgende Organisationen

mitgearbeitet: GRM – Gütegemeinschaft

Reinigung von Fassaden e.V., GSB Interna-

tional e.V., IFO – Institut für Oberflächen-

technik GmbH, ISER – Informationsstelle

Edelstahl Rostfrei, QIB – Qualitäts-

gemeinschaft Industriebeschichtung

e.V., VOA – Verband für die Ober-

flächenveredelung von Aluminium

e.V. Darüber hinaus gibt es zu die-

sem Komplex noch das Merkblatt

HO.05: 2009-05 „Richtlinie zur visu-

ellen Beurteilung einer fertigbehan-

delten Oberfläche bei Holzfenstern

und -fenstertüren“, das unverändert

angewendet werden kann. Die Merk-

blätter können über den Online-Shop

des VFF bestellt werden. Die Schutz-

gebühr pro Merkblatt beträgt 19 Euro

für ST.02, für alle anderen Merkblätter 12

Euro für Nichtmitglieder des Verbandes.

Mitglieder des VFF und der Gütegemein-

schaft Fenster, Fassaden und Haustüren

e.V. erhalten je ein Exemplar kostenlos und

weitere Exemplare zum Sonderpreis.

www.window.de

Die bisherige VFF Mitgliederinfo „REACH

– Eine Kurzinformation“ zum EU-Chemi-

kalienrecht wurde von EuroWindoor im

Rahmen der Vorbereitung ihrer europawei-

ten Verbreitung als EuroWindoor-Informa-

tion auf den neuesten Stand gebracht. Die

neue Fassung REACH: 2016-08 ersetzt die

des VFF vom Februar 2016. Die Neuausgabe

enthält neben kleineren Änderungen auch

einige Ergänzungen wie z.B. den Hinweis,

wann man ein Produzent eines Erzeugnis-

ses ist oder dass man als nachgeschalte-

Aktuelle EuroWindoor-Information steht zum Download bereit

ter Anwender die Europäische Chemika-

lienagentur (ECHA) über die Verwendung

bestimmter besonders besorgniserregender

Stoffe zu benachrichtigen hat.

Es gibt auch den Hinweis darauf, dass

„Import“ vorliegt, wenn etwas von außer-

halb des Europäischen Wirtschaftsraums

(EWR) bezogen wird. Für REACH gehören

zum EWR die EU- und EFTA-Mitglieds-

staaten mit Ausnahme der Schweiz. Als

Importeur sind weitergehende Pflichten

nach REACH zu beachten. An der REACH-

Kurzinformation haben auf deutscher Seite

außer dem VFF noch der Bundesverband

Flachglas (BF), Tischler Schreiner Deutsch-

land Bundesverband sowie der Verband der

deutschen Lack- und Druckfarbenindus­

trie e.V. mitgewirkt. Die Mitgliederinfo kann

wie bisher auf

www.window.de

unter dem

Menüpunkt „Publikationen/Shop“ kosten-

los heruntergeladen werden und ist auch in

Englisch unter

www.eurowindoor.eu

ver-

fügbar.

www.window.de