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rationen und den Belastungsseiten sind auch

die Ausfachungen als transparente und/oder

opake Füllungen und eventuell auch ver-

schiedene Einbauvarianten nachzuweisen.

Damit ist die Festlegung von repräsentati-

ven Probekörpern für ein Fassadensystem

als Gesamtausführung, also mit facettierten

Probekörpern, aufwändig. Mit einem Fas-

sadensystem mögliche Sonderlösungen von

Eckausführungen sind mit den Norm-Kon-

figurationen nicht abgedeckt. Diese Sonder-

lösungen können jedoch, in Abhängigkeit

des Verwendbarkeitsnachweises, mit Ergän-

zungsprüfungen, oder als „objektbezogene“

Prüfungen nachgewiesen werden.

Neigung

Nach wie vor fallen Fassaden bis zu einer

Neigung von ±15° aus der Vertikalen unter

die Produktnorm für Vorhangfassaden (EN

13830). Dabei ist zu beachten, dass Vergla-

sungen, die mehr als 10° gegen die Vertika-

le geneigt sind, in Deutschland als Horizon-

talverglasungen zu bewerten sind und damit

unter den Geltungsbereich der DIN 18008-2

fallen. Allerdings enthält DIN 18008-2 nicht

das Produktmerkmal Feuerwiderstand.

Entsprechend der Norm-Konfiguration in

der Prüfnorm EN 1364-3 ist ein gerader Pro-

bekörper als senkrecht eingebauter Probe-

körper zu prüfen. Mit den positiven Ergeb-

nissen einer Prüfung eines vertikal einge-

bauten Probekörpers sind die Einbauwinkel

von ± 10° zur Vertikalen abgedeckt. Mit dem

Erreichen einer Überschreitungszeit (nach

EN 1364-3) sind auch Einbauwinkel von

± 15° zur Vertikalen abgedeckt. Ist die Ver-

wendung von Vorhangfassadensysteme als

Gesamtausführung mit größeren Einbau-

winkeln als ± 15° zur Vertikalen vorgesehen,

so können diese Ausführungen als Horizon-

talverglasungen betrachtet werden, und der

Feuerwiderstand wäre z. B. entsprechend

der Prüfnorm EN 1365-2 nachzuweisen.

Dach

Mit den Teilen komplexer Vorhangfassa-

densysteme oder mit Teilen als Sonderan-

fertigungen können auch Glasdachkon-

struktionen und Anlehnbaukörper reali-

siert werden. Da für die Ausführung von

Glasdachkonstruktionen als Schrägdach-

verglasungen oder als Dachverglasungen

die Produktnorm EN 13830 nicht gültig ist

(und diese zählen auch sonst nicht zu den

geregelten Bauprodukten), sind die Glas-

dachkonstruktionen gesondert zu betrach-

ten. In Abhängigkeit des angestrebten Ver-

wendbarkeitsnachweises – national oder

europäisch – können die Leistungen zum

Feuerwiderstand auf Basis verschiedener

Stefan Klausing ist

Projektingenieur

in der Notifizierten

Produktzertifizie-

rungsstelle des ift

Rosenheim und verantwortlich für die Erstellung

von gutachtlichen Stellungnahmen zur Erlangung

von Zustimmungen im Einzelfall.

Literatur

– EN 13830, Produktnorm für Fassade

– EN 13830:2015

Vorhangfassaden – Produktnorm

Beuth Verlag GmbH, Berlin

– EN 1363-1:2012

Feuerwiderstandsprüfungen – Teil 1:

Allgemeine Anforderungen

Beuth Verlag GmbH, Berlin

– EN 1364-3:2014

Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende

Bauteile – Teil 3: Vorhangfassaden – Gesamt-

ausführung

Beuth Verlag GmbH, Berlin

– EN 1365-2:2014

Feuerwiderstandsprüfungen für tragende

Bauteile – Teil 2: Decken und Dächer

Beuth Verlag GmbH, Berlin

– [5] DIN 18008-2:2010 Glas im Bauwesen

– Bemessungs- und Konstruktionsregeln –

Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen,

Beuth Verlag GmbH, Berlin

Prüfnormen festgestellt werden. Werden an

Schrägdachverglasungen oder an Dachver-

glasungen Anforderungen an den Feuer-

widerstand gestellt, können die Leistungen

durch Prüfungen nach der EN 1365-2 fest-

gestellt werden. Die EN 1365-2 gilt eben-

so zusammen mit der EN 1363-1. Bei ei-

ner Prüfung eines Probekörpers können mit

den positiven Ergebnissen, in Abhängig-

keit des geprüften Einbauwinkels, alle Ein-

bauwinkel von 0° bis 80° zur Horizontalen

nachgewiesen werden.

Auch zukünftig werden Fassaden mit Ecken

und Neigungen gebaut werden können.

Nachweise können im Rahmen der Pro-

duktnorm erfolgen oder – falls die Grenzen

der Produktnorm überschritten werden –

mit nationalenVerfahren abgedeckt werden.

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