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sehens keine Farbmessgeräte

zum Einsatz kamen, da bei Me-

tallicoberflächen nicht in jedem

Fall die ermittelten Farbtonab-

stände den visuellen Eindruck

wiedergeben können. Die Ur-

sache liegt im unterschiedlichen

Reflexionsverhalten der mattge-

beizten Oberflächen, was sich

auch auf das Messergebnis fäl-

schend auswirkt. Hier ist der vi-

suelle, ganzheitliche Eindruck

des Fachmanns, der Farbe und

Glanzgrad bewerten kann, maß-

gebend. Sehr gut lässt sich das

Reflexionsverhalten bei Ände-

rung des Betrachtungswinkels

erkennen (Bild 3). Deshalb ist

es wichtig, sowohl den Betrach-

tungsabstand, den Winkel zum

bewertenden Bauteil und die Be-

leuchtungsverhältnisse gemäß

den anerkannten Regeln der

Technik zu berücksichtigen.

Bewertung des Mangels

Nach §635 BGB kann der Auf-

traggeber die Nacherfüllung ver-

langen, deshalb muss der Unter-

nehmer nach seiner Wahl den

Mangel beseitigen oder ein neu-

es Werk herstellen. In Abschnitt

3 des § 635 ist aber erwähnt,

dass der Nachunternehmer die

Nacherfüllung (......) verwei-

gern kann, wenn sie nur mit un-

verhältnismäßig hohen Kosten

möglich ist. Die Entscheidung,

ob nun ein Austausch oder ei-

ne Wertminderung gerechtfer-

tigt ist, muss der beauftragte

Sachverständige treffen. Aus ei-

ner Vielzahl vonVeröffentlichun-

gen ist das Fachbuch von R. Os-

wald und Ruth Abel „Hinzuneh-

mende Unregelmäßigkeiten bei

Gebäuden – typische Erschei-

nungsbilder, Beurteilungskrite-

rien, Grenzwerte“ anzuführen,

das sehr differenziert funktio-

nelle und dekorative Mängel be-

schreibt und die Entscheidung,

ob es einer Nachbesserung be-

darf oder über einen so genann-

ten Minderwert abzugelten ist,

unterstützt.

In diesem Fall ist es wichtig, die

optische Beeinträchtigung der

Fassade durch die relativ kleinen

farblich abweichenden Bautei-

le im Verhältnis zum optischen

Gesamteindruck der Fassade zu

berücksichtigen. Auch gehört es

weiter dazu, wenn keine funkti-

onellen Mängel vorliegen, dies

in das Bewertungsschema ein-

fließen zu lassen. Im vorliegen-

den Fall ist beispielsweise die

Gebrauchstauglichkeit der Fas-

sadenelemente nicht in Fra-

ge gestellt. Wichtig ist auch bei

der Bewertung, das optische Er-

scheinungsbild mit den aner-

kannten Regeln der Technik zu

verknüpfen. Dazu gehört, das

visuelle Aussehen der gesamten

Metallfassade aus dem Blickwin-

Bild 3: Je nach

Betrachtungswinkel ändert sich

auch das Reflexionsverhalten.

titelthema

|

Metall an der Fassade