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Informationen des Bundesverbandes Wintergarten e.V. 2/2017

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Einzelfragen und Einschätzungen über

die Zukunft des Wintergartenbaus in das

Plenum eingebracht. Es entwickelte sich

eine offene und lebhafte Diskussion, an

der sich zahlreiche Teilnehmer beteilig-

ten. Dieses Format wurde erstmals auf

einer Verbandstagung durchgeführt und

hat sich durchaus bewährt, da doch eine

ganze Palette von Einzelfragen angespro-

chen werden konnten.

Luftdichtheit imWintergarten

Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht (Han-

nover) referierte am Anfang des zweiten

Tagungstages über das Thema „Luftdicht-

heit“. Trauernicht ist seit Jahren führend

auf dem Gebiet der „Blower-Door“-Mes-

sungen tätig, mit dem durch künstlich

erzeugten Überdruck in einem Wintergar-

ten ausgemacht und mit Hilfe von Nebel

auch sichtbar gemacht werden können.

Trauernicht erläuterte die Funktion sol-

cher Messungen und stellte den aktuel-

len Stand der Normung dar. Darüber hin-

aus ging er auf das Thema „Raumklima“

ein, das besonders in Bezug auf die Tau-

wasserbildung ein oft heiß diskutiertes

Problem mit Endkunden darstellt. Trauer-

nicht hat dafür das „Lüftungslogger-Sys-

tem“ entwickelt, mit dem das Raumklima

im Wintergarten aufgezeichnet und nach

verschiedenen Gesichtspunkten ausge-

wertet werden kann. Dabei ist die Hand-

habung denkbar einfach und kann leicht

in einem Wintergarten aufgestellt wer-

den. Die erhaltenen Daten sind Schlüs-

seldaten für die Bestimmung der Ursache

einer Tauwasserbildung, die oft in einem

fehlerhaften Lüftungsverhalten des End-

kunden begründet ist.

Wintergärten und Brandschutz

Das Thema „Brandschutz“ wurde von

zwei Referenten behandelt: Josef Faß-

bender und Dipl.-Ing. Astrid Kensbock,

beide zertifizierte Sachverständige für

vorbeugenden Brandschutz. Die beiden

Referenten stellen eine ganze Palette

von Einbausituationen vor und referier-

ten deren Relevanz für den vorbeugen-

den Brandschutz. Das Themenspekt-

rum reichte von der Positionierung eines

Wintergartens in einem Objektensem-

ble, über Abstandsflächen bis hin zur

Anbindung an ein Wärmedämmverbund-

system und zu Maßnahmen zur Vermei-

dung eines Brandüberschlags. Auch die

Gebäudehöhe des Bauwerks, an den der

Wintergarten angeschlossen ist, spielt

eine nicht unerhebliche Rolle.

Für die Praxis haben die Referenten

einen Fragenkatalog ausgearbeitet, der

auch von der Homepage der Sachver-

ständigen heruntergeladen werden kann.

Sollten dort einige Fragen mit „Ja“ beant-

wortet werden, wird die Kontaktauf-

nahme mit einem Sachverständigen für

vorbeugenden Brandschutz empfohlen.

In jedem Fall wird empfohlen, die Bau-

herren bei der Abgabe eines Angebots

darüber zu informieren, dass die Erarbei-

tung eines Brandschutzkonzepts erfor-

derlich werden kann.

Wintergarten-„Wiki“

Das bereits bei der letzten Verbands-

tagung in Berlin eingesetzte Format

wurde auch in Weimar von Dr. Uwe Arndt

vorgetragen. Kreuz und quer durch die

Branche wurden Punkte erwähnt sowie

Tipps und Anregungen gegeben. Das

betraf u.a. den gerade im 13. Jahrgang

erschienenen „Ratgeber Wohnen im Win-

tergarten“ mit dem 24-seitigen Service-

teil des Bundesverbandes, das Verbands-

organ „wiga aktuell“ und weitere Punkte.

Arndt ging auch auf das Thema „Nut-

zungsrechte von Grafik-Design-Dienst-

leistungen“ ein. Besonders Handwerks-

betriebe übersehen oft, bei der Bestel-

lung von Prospekten, Broschüren und

anderen Werbematerialien die Frage

der Nutzungsrechte zu klären. Obwohl

ein Betrieb in gutem Glauben ist, für

eine Leistung im Bereich Grafik-Design

bezahlt zu haben und damit auch über

die Nutzung zu verfügen, kann davon

gelegentlich keine Rede sein. Nutzungs-

rechte können zeitlich, räumlich und vom

Umfang her beschränkt sein. Erschwe-

rend kommt hinzu, dass der Bund Deut-

scher Designer seinen Mitgliedern drin-

gend empfiehlt, in den AGBs immer die

minimalste Nutzung als gegeben anzu-

sehen, wenn keine besondere Verein-

barung getroffen worden ist. Es ist von

daher dringend anzuraten, die Frage

nach den Nutzungsrechten im Vorfeld zu

klären und vor allem die „Allgemeinen

Geschäftsbedingungen“ in dieser Hin-

sicht zu konsultieren.

Dr. Steffen Spenke, 1. Vorsitzender

Rainer Trauernicht, 2. Vorsitzender

Brandschutz im Blick: Sachverständiger Josef

Faßbender

Dietrich Tegtmeier (Fachausschuss Technik) wäh-

rend der Diskussion