Gruender-Navi NR.14 - 2020-2021

Risikenmanagen Es gibt schlicht Risiken, die sind allein nicht in den Griff zu kriegen. Solche gibt man besser an eineVersiche- rung ab. Diese verlangt dafür einen Bei- trag, den der Betrieb aber als Betriebs- ausgabe von der Steuer absetzen kann. Die darauf fällige Versicherungssteuer ( Prozent) darf man im Gegensatz zur Mehrwertsteuer leider nicht abziehen. Ansonsten gilt: Nicht die Menge an Versicherungen macht’s, sondern die Qualität, also das, was drin steckt. Denn es ist genauso Unsinn, sich gegen alles zu versichern wie gegen nichts. Wichtig ist, dass die existenziellen Risiken abge- deckt sind. Haftpšichtversicherungen Pflicht: Die Betriebs-Haftpflichtpolice ist ein absolutes Muss. Denn Betriebs- inhaber haften für Schäden, die sie Mit- arbeitern, Kunden oder anderen zufü- gen, nach dem Gesetz. Haftpflichtver- sicherungen haben grundsätzlich eine Doppelfunktion: Sie wehren unberech- tigte Schadenersatzansprüche ab und begleichen berechtigte bis zur Höhe der Versicherungssumme. An dieser Höhe ist nicht zu sparen, denn die gesetzliche Haftung kennt meist kein Limit. Übrigens gibt es die private Haft- pflichtversicherung für die Familie in der Regel kostenlos zur betrieblichen dazu. Extrakosten verursachen hingegen Zusatzversicherungen für besonders schwere Risiken, wie Umweltschäden. Kür: Wer befürchtet, nach einem Ha- cker-Angriff seien zum Beispiel ver- seuchte Mails vom Betriebs-PC raus- gegangen, dem kann eine Cyber-Police helfen. Die kommt für den Drittschaden auf und deckt zudem meist die Kosten der Wiederherstellung der eigenen IT. Der Deckungsumfang ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, deshalb ge- nau ins Kleingedruckte schauen. Wer seinenMitarbeitern an der Kasse oder in der Buchhaltung nicht traut, für den gibt es Vertrauensschaden-Policen. Makler vermitteln Policen verschiedener Anbieter auf Provisionsbasis. Versicherungsberater arbeiten neutral und gegen Honorar. Sie empfehlen, aber vermitteln keine Policen. Kleingedrucktes: Ein Blick ins Bedingungs- werk beugt bösem Erwachen im Schadenfall vor. Im Zweifel einen Experten hinzuziehen. F A Z I T GRÜNDERNAVI [2020/21] 6

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