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glas+rahmen

09.17

technik

34

technik

praxis

Der Technische Ausschuss des Verbandes Fenster+Fasade

(VFF) hat das VFF-Merkblatt HO.01: 2017-03 „Klassifi-

zierung von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustü-

ren und -Fassaden“ verabschiedet. Es ersetzt das Merk-

blatt HO.01:2010-09. Das neue Info-Blatt gibt eine Klas-

sifizierung der Beschichtungssysteme im Hinblick auf die

erforderlichen bzw. zu erwartenden Wartungsinterval-

le unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfakto-

ren und richtet sich an alle, die mit der Inspektion, Pfle-

ge und Wartung von Beschichtungen auf maßhaltigen

Außenbauteilen aus Holz befasst sind. Unter Berücksich-

tigung der Haupteinflussfaktoren Holzart, Holzqualität,

Gebrauchsklasse, Holzschutzmaßnahmen, Konstruktion

und Verarbeitung, Beschichtungssystem, Farbton und

Klimabeanspruchung kann es bereits bei der Planung

von Holzfenstern Hinweise für die zu erwartenden War-

tungsintervalle geben. Unter Berücksichtigung neuer wis-

senschaftlicher Erkenntnisse wurde für das Merkblatt ei-

ne Tabelle mit „orientierenden Angaben für Wartungsin-

tervalle“ entwickelt. Wichtig sei in diesem Kontext, dass

das Wartungsintervall als der Zeitpunkt definiert wird,

zu dem eine Wartungsbeschichtung aufgebracht werden

VFF-MERKBLATT HO.01 ÜBERARBEITET

KLASSIFIZIERUNG VON BESCHICHTUNGEN

Das VFF-Merkblatt HO.01: 2017-03 „Klassifizierung

von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustüren

und -Fassaden“ ist als Leseprobe unter www.win-

dow.de

im VFF-Bereich „Normung und Technik“

unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszü-

gen einzusehen. Das Merkblatt kann online über

shop.window.de

bestellt werden. Die Schutzgebühr

beträgt zwölf Euro für Nichtmitglieder des Verban-

des. Mitglieder des VFF und der Gütegemeinschaft

Fenster und Haustüren e.V. erhalten je ein Exemp-

lar kostenlos und weitere Exemplare zum Sonder-

preis.

BRAND- UND EXPLOSIONSSCHUTZ

NEUE VDI-RICHTLINIE GIBT HINWEISE

In Entstaubungsanlagen werden in vielen Fällen brennba-

re oder zersetzungsfähige Produkte verarbeitet. Je nach ver-

wendetem Produkt und Art des Verfahrens können Brän-

de und/oder Explosionen durch Entzündung von Staub/Luft-

Gemischen oder hybriden Gemischen sowie durch Zerset-

zungsreaktionen entstehen. Die neu erschienene Richtlinie

VDI 2263 Blatt 6 „Staubbrände und Staubexplosionen; Ge-

fahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen - Brand- und

Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen“ der VDI-Gesell-

schaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) beschreibt den Stand

der Technik im Sinne der Legaldefinition des § 3 Abs. 6 des

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung

mit dem Anhang zu § 3 Abs. 6 BImSchG sowie des § 3 Abs. 10

der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Richtlinie dient

bei Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Entstaubungs-

anlagen, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung

brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder

hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können.

Sie gibt sowohl den Herstellern als auch gesondert den Be-

treibern Hinweise zur Durchführung von Risikobeurteilun-

gen und von Schutzmaßnahmen. Die Richtlinie ist seit Au-

gust 2017 zum Preis von 150,80 Euro beim Beuth Verlag (Tel.

030/2601-2260) erhältlich. Weitere Informationen:

www.vdi.de/2263

und

www.vdi.de/

geu

SICHERHEIT MIT GLAS AM BAU

NEUE SIGAB-RICHTLINIE ERSCHIENEN

Glasanwendungen in und an Gebäuden werden immer komplexer

und mit ihnen die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben. Dabei stellt sich

zusehends häufiger die Frage, wann der Einsatz von Sicherheitsglas

angezeigt oder gar Pflicht ist. Die neue Richtlinie 002 „Sicherheit mit

Glas – Anforderung an Glasbauteile“ des Schweizerischen Instituts

für Glas am Bau (SIGAB) gibt diesbezüglich umfassend und praxis-

nah Auskunft. Eingegangen wird darin auf fünf heikle Punkte in der

Planungsphase des Bauens mit Glas: Glaswahl, Konstruktion, stati-

sche Eigenschaften, Rutschhemmung bei Bodenbelägen aus Glas und

Sichtbarmachung von Glasflächen bei Türen und raumhohen Vergla-

sungen. Aufgelistet werden über 20 Anforderungen an den Schutz von

Personen und Räumen, die sowohl bei öffentlichen Bauten wie auch

bei privaten Räumlichkeiten zu berücksichtigen sind. Der sicherheits-

relevante Einsatz von Glas am Bau wird in einer übersichtlichen Ta-

belle zusammengefasst. Abbildungen von konkreten Einbausituati-

onen dienen der besseren Veranschaulichung. Zudem finden sich in

dem Nachschlagewerk Informationen und Vorgaben zu verschiedenen

Bauteilen sowie zu unterschiedlichen Glasprodukten. Laut Aussage

des SIGAB werden die hauseigenen Richtlinien von Schweizer Gerich-

ten als Entscheidungsgrundlagen genutzt und genießen darum in der

Schweizer Baubranche eine nicht zu unterschätzende Verbindlichkeit.

Die neue SIGAB-Richtlinie 002 kann einzeln oder zusammen mit den

anderen SIGAB-Publikationen im Glasordner über die Website

www.sigab.ch

bestellt werden.

könne, ohne dass die Altbeschichtung teilweise oder komplett abge-

schliffen werden muss. Ein weiterer Aspekt ist die von den Herstellern

empfohlene, regelmäßige Anwendung von Pflegemitteln. Durch die-

se einfache Pflegemaßnahme wird eine Konservierung der Oberfläche

erzielt, wodurch Wartungsintervalle verlängert werden können. In

der Tabelle der „orientierenden Angaben für Wartungsintervalle“ wird

dies erstmals berücksichtigt.