glas+rahmen
09.17
technik
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technik
praxis
Der Technische Ausschuss des Verbandes Fenster+Fasade
(VFF) hat das VFF-Merkblatt HO.01: 2017-03 „Klassifi-
zierung von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustü-
ren und -Fassaden“ verabschiedet. Es ersetzt das Merk-
blatt HO.01:2010-09. Das neue Info-Blatt gibt eine Klas-
sifizierung der Beschichtungssysteme im Hinblick auf die
erforderlichen bzw. zu erwartenden Wartungsinterval-
le unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfakto-
ren und richtet sich an alle, die mit der Inspektion, Pfle-
ge und Wartung von Beschichtungen auf maßhaltigen
Außenbauteilen aus Holz befasst sind. Unter Berücksich-
tigung der Haupteinflussfaktoren Holzart, Holzqualität,
Gebrauchsklasse, Holzschutzmaßnahmen, Konstruktion
und Verarbeitung, Beschichtungssystem, Farbton und
Klimabeanspruchung kann es bereits bei der Planung
von Holzfenstern Hinweise für die zu erwartenden War-
tungsintervalle geben. Unter Berücksichtigung neuer wis-
senschaftlicher Erkenntnisse wurde für das Merkblatt ei-
ne Tabelle mit „orientierenden Angaben für Wartungsin-
tervalle“ entwickelt. Wichtig sei in diesem Kontext, dass
das Wartungsintervall als der Zeitpunkt definiert wird,
zu dem eine Wartungsbeschichtung aufgebracht werden
VFF-MERKBLATT HO.01 ÜBERARBEITET
KLASSIFIZIERUNG VON BESCHICHTUNGEN
Das VFF-Merkblatt HO.01: 2017-03 „Klassifizierung
von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustüren
und -Fassaden“ ist als Leseprobe unter www.win-
dow.deim VFF-Bereich „Normung und Technik“
unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszü-
gen einzusehen. Das Merkblatt kann online über
shop.window.debestellt werden. Die Schutzgebühr
beträgt zwölf Euro für Nichtmitglieder des Verban-
des. Mitglieder des VFF und der Gütegemeinschaft
Fenster und Haustüren e.V. erhalten je ein Exemp-
lar kostenlos und weitere Exemplare zum Sonder-
preis.
BRAND- UND EXPLOSIONSSCHUTZ
NEUE VDI-RICHTLINIE GIBT HINWEISE
In Entstaubungsanlagen werden in vielen Fällen brennba-
re oder zersetzungsfähige Produkte verarbeitet. Je nach ver-
wendetem Produkt und Art des Verfahrens können Brän-
de und/oder Explosionen durch Entzündung von Staub/Luft-
Gemischen oder hybriden Gemischen sowie durch Zerset-
zungsreaktionen entstehen. Die neu erschienene Richtlinie
VDI 2263 Blatt 6 „Staubbrände und Staubexplosionen; Ge-
fahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen - Brand- und
Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen“ der VDI-Gesell-
schaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) beschreibt den Stand
der Technik im Sinne der Legaldefinition des § 3 Abs. 6 des
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung
mit dem Anhang zu § 3 Abs. 6 BImSchG sowie des § 3 Abs. 10
der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Richtlinie dient
bei Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Entstaubungs-
anlagen, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung
brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder
hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können.
Sie gibt sowohl den Herstellern als auch gesondert den Be-
treibern Hinweise zur Durchführung von Risikobeurteilun-
gen und von Schutzmaßnahmen. Die Richtlinie ist seit Au-
gust 2017 zum Preis von 150,80 Euro beim Beuth Verlag (Tel.
030/2601-2260) erhältlich. Weitere Informationen:
www.vdi.de/2263und
www.vdi.de/geu
SICHERHEIT MIT GLAS AM BAU
NEUE SIGAB-RICHTLINIE ERSCHIENEN
Glasanwendungen in und an Gebäuden werden immer komplexer
und mit ihnen die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben. Dabei stellt sich
zusehends häufiger die Frage, wann der Einsatz von Sicherheitsglas
angezeigt oder gar Pflicht ist. Die neue Richtlinie 002 „Sicherheit mit
Glas – Anforderung an Glasbauteile“ des Schweizerischen Instituts
für Glas am Bau (SIGAB) gibt diesbezüglich umfassend und praxis-
nah Auskunft. Eingegangen wird darin auf fünf heikle Punkte in der
Planungsphase des Bauens mit Glas: Glaswahl, Konstruktion, stati-
sche Eigenschaften, Rutschhemmung bei Bodenbelägen aus Glas und
Sichtbarmachung von Glasflächen bei Türen und raumhohen Vergla-
sungen. Aufgelistet werden über 20 Anforderungen an den Schutz von
Personen und Räumen, die sowohl bei öffentlichen Bauten wie auch
bei privaten Räumlichkeiten zu berücksichtigen sind. Der sicherheits-
relevante Einsatz von Glas am Bau wird in einer übersichtlichen Ta-
belle zusammengefasst. Abbildungen von konkreten Einbausituati-
onen dienen der besseren Veranschaulichung. Zudem finden sich in
dem Nachschlagewerk Informationen und Vorgaben zu verschiedenen
Bauteilen sowie zu unterschiedlichen Glasprodukten. Laut Aussage
des SIGAB werden die hauseigenen Richtlinien von Schweizer Gerich-
ten als Entscheidungsgrundlagen genutzt und genießen darum in der
Schweizer Baubranche eine nicht zu unterschätzende Verbindlichkeit.
Die neue SIGAB-Richtlinie 002 kann einzeln oder zusammen mit den
anderen SIGAB-Publikationen im Glasordner über die Website
www.sigab.chbestellt werden.
könne, ohne dass die Altbeschichtung teilweise oder komplett abge-
schliffen werden muss. Ein weiterer Aspekt ist die von den Herstellern
empfohlene, regelmäßige Anwendung von Pflegemitteln. Durch die-
se einfache Pflegemaßnahme wird eine Konservierung der Oberfläche
erzielt, wodurch Wartungsintervalle verlängert werden können. In
der Tabelle der „orientierenden Angaben für Wartungsintervalle“ wird
dies erstmals berücksichtigt.