glas+rahmen
07.18
verbände
50
verbände
5 fragen
Begehbare Glas
flächen gehören in
der Glasbranche
längst zum Stan
dard-Repertoire.
Fachgerecht ausge
führt, sind sie sehr
sicher und zudem
immer ein Eye
catcher. Das Bild
zeigt eine Präsen
tation auf der
glasstec 2008, die
untermauerte, wie
belastbar eine
Glaskonstruktion
sein kann, die
ausschließlich mit
lichthärtenden
Acrylaten gefügt
ist.
1. Was fordert die Arbeitsstättenrichtlinie?
Die Arbeitsstättenrichtlinie ist vom Bundesministerium
für Arbeit und Soziales im Ministerialblatt veröffentlicht
und damit in Kraft getreten. Der Teil ASR A1.6 behandelt
die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von
Fenstern, Oberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden an
Arbeitsstätten. Darunter fallen auch die Schaufenster, die
als bodentief eingebauten Fenster oder als lichtdurchlässi-
ge Wände bezeichnet werden. Nach der ASR (A1.6 – 4.3)
sind die Verwendung von bruchsicherem Glas oder ande-
ren bruchsicheren Werkstoffen die geeigneten Schutzmaß-
nahmen für bodentiefe Schaufenster. Es gelten solche Flä-
chen als bruchsicher, wenn sie die baurechtlichen Bestim-
mungen für Sicherheitsglas erfüllen, wie z. B. bei ESG oder
VSG. Beim Einsatz von nicht bruchsicherem Werkstoff ist
eine feste Abschirmung wie ein Geländer, ein Netz oder
ein Gitter erforderlich. Weiterhin darf durch ganzflächiges
Aufkleben einer Splitterschutzfolie die Schutzwirkung ver-
bessert werden, wenn der Austausch einer Schaufenster-
verglasung zu unverhältnismäßiger Härte führen würde.
Somit ist schon von höchster Ebene geregelt, dass es sich
bei Schaufenstern um für die Verkehrssicherheit relevante
Bauteile handelt, an die spezielle Anforderungen hinsicht-
lich der Bruchsicherheit gelten, zumindest für frei zugäng-
liche, bodentiefe Verglasungen.
2. Welche Vorgaben macht
die DGUV?
Die Deutsche Gesetzliche Un-
fallversicherung (DGUV) ist der
Spitzenverband der Berufsge-
nossenschaften und Unfallkas-
sen. Die DGUV hat in Informa-
tionsschriften die Anforderun-
gen an die Verkehrssicherheit
festgeschrieben, so auch in der
DGUV-Information 208-014 zu
Glastüren und Glaswänden mit
Stand von Oktober 2010. Diese
Schrift bezieht sich auch auf die
Arbeitsstättenvorordnung und
zitiert, dass durchsichtige oder
lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände im
Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, deutlich
gekennzeichnet sein und aus bruchsicherem Werkstoff be-
stehen müssen. Sie sind so gegen die Arbeitsplätze und Ver-
kehrswege abzuschirmen, dass die Beschäftigten nicht mit
den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplit-
tern der Wände nicht verletzt werden können. In einer Lis-
te (DGUV 208-014, Seite 20) wird speziell auf die Anfor-
derungen an Schaufensterverglasungen bzw. auch Fenster
unterhalb von Querriegeln eingegangen:
Fenster unter Querriegel
Sicherheitsglas - ggf. Bemessung als absturzsichernde
Verglasung
bodentief eingebaute Fenster
Sicherheitsglas - ggf. Bemessung als absturzsichernde
Verglasung
Schaufenster
Floatglas 1) oder VSG. Für nicht geregelte Anwendungen
wird eine Mindestdicke von 10 mm Floatglas bzw. 12 mm
VSG empfohlen. Generell ist der Stand der Technik in
den „Technischen Regeln für linienförmig gelagerte Ver-
glasungen (TRLV)“ festgelegt. Inzwischen wurde die
TRLV baurechtlich von der DIN 18008 abgelöst.
Bodentiefe Schaufenster
Sicherheitsglas - oder trennende Schutzeinrichtungen
(z. B. Geländer, Gitter)
Reparatur Schaufensterverglasungen
Besteht bei der Reparatur von Schaufensterverglasungen Bestands-
schutz, oder müssen bei der Glasauswahl und GlasDimensionierung
die aktuell gültigen Anforderungen erfüllt werden? Auf fünf
wichtige Fragen zu diesem Thema gibt der folgende Artikel Antworten.
Foto: © Vössing
Kurz-Info
Bei der Reparatur von Schaufenstern ist
die Verwendung der Glasarten in den An-
forderungen der DGUV und der Arbeits-
stättenrichtlinie beschrieben. Speziell für
Verglasungen unterhalb eines Querrie-
gels und bei bodentiefen Verglasungen
wird Sicherheitsglas gefordert, wenn die-
se zugänglich und nicht durch Geländer
oder Gitter geschützt sind. In den Fällen,
in denen Sicherheitsglas gefordert wird,
handelt es sich um sicherheitsrelevante
Bereiche, bei denen die aktuellen Anfor-
derungen zu berücksichtigen sind. Hier
besteht kein Bestandsschutz.“