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glas+rahmen

05 .18

editorial

TECTUS® Glas

Ganzglastüren

flächenbündig

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Minimalistisch

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Besonnenheit ist eine Tugend

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Miteinander in Verbänden ist durch

die Individualität der Mitglieder naturge-

mäß von vielen unterschiedlichen Meinun-

gen und Interessen geprägt. Das ist auch

gut so, denn das versetzt die Verbandsspit-

ze in die Lage, sich ein reales Bild von den

vielschichtigen Bedürfnissen der Mitglie-

der zu machen und über mehrheitsorien-

tierte Abstimmungsprozesse das Verbands-

schiff entsprechend zu steuern. Natürlich

herrscht in einer Berufsorganisation nicht

immer eitel Sonnenschein. Meinungsver-

schiedenheiten, beispielsweise über die

Ausrichtung des Verbandes, aktuelle Pri-

oritäten der Arbeit oder die Beitragshö-

he, treten beispielsweise bei Mitglieder-

versammlungen offen zu Tage. Herrscht

Jürgen Vössing,

Chefredakteur

Glas+Rahmen

worden – mit weitreichenden Folgen. Die

im November 2017 unter Beteiligung die-

ser Delegierten auf einer Mitgliederver-

sammlung vollzogenen Vorstandswahlen

und Beschlüsse wurden bei einer Überprü-

fung vom Bundesministerium für Wirt-

schaft und Energie einkassiert und müssen

nun wiederholt werden (Seite 54). Aufgefal-

len ist der Fehler nur, weil ein Delegierter

eine Prüf-Eingabe beim Ministerium ein-

gereicht hatte. Dass dieser Delegierte aus

NRW kommt, also aus dem Landesverband

des Kollegen, der sich bei der Wahl zum

Bundesinnungs-

meister im Novem-

ber nicht gegen den

Amtsinhaber durch-

Unzufriedenheit mit der Führungsriege,

bieten Neuwahlen in überschaubaren Zeit-

intervallen die Chance, personelle Verän-

derungen herbeizuführen. Ebenso können

Vorstandsmitglieder auf eigenen Wunsch

nicht mehr antreten und so Platz für neue

Köpfe schaffen. Beides ist völlig normal im

Verbandsleben. Auch Unzulänglichkeiten

gehören dazu, schließlich sind Ehrenamts-

träger im Hauptberuf meist Unternehmer.

Sie opfern ihre Freizeit für ihr Handwerk

und den Verband – also auch für ihre or-

ganisierten wie nicht organisierten Berufs-

kollegen. Fehler können bei dieser Doppel-

belastung schon mal passieren.

Im aktuellen Fall des Bundesinnungs-

verbandes des Glaserhandwerks (BIV) war

die Berufung von Delegierten einer In-

nung nicht ordnungsgemäß durchgeführt

setzen konnte, muss nicht bedeuten, dass

aus NRW „nachgetreten“ wird, und schon

gar nicht, dass der bei der Wahl unterlege-

ne Verbandskollege seine Finger im Spiel

hatte. Es ist das gute Recht von Delegierten,

Wahlen überprüfen zu lassen. Mutmaßun-

gen über die Beweggründe für die Eingabe

beim Ministerium bringen niemandem et-

was. Der Verband hat in der Vergangenheit

schon viele „stürmische“ Zeiten überstan-

den. Nach vorn ging es immer dann, wenn

nicht die Differenzen, sondern die Gemein-

schaft und die gemeinschaftlichen Ziele für

den Berufsstand das Handeln bestimmten.

Das sollten die Mitglieder des BIV auch

in der jetzigen Situation bedenken, wenn

Stimmungsmacher beim Haschen nach

Aufmerksamkeit den BIV bereits in einer

„Zerreißprobe“ sehen.

jürgen vössing

„Nach vorn geht es,

wenn die gemeinsamen

Ziele das Handeln

bestimmen.“