glas+rahmen
05 .18
editorial
TECTUS® Glas
Ganzglastüren
flächenbündig
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|
Minimalistisch
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Transparent
Erfahren Sie mehr:
www.tectus-glas.deBesonnenheit ist eine Tugend
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Miteinander in Verbänden ist durch
die Individualität der Mitglieder naturge-
mäß von vielen unterschiedlichen Meinun-
gen und Interessen geprägt. Das ist auch
gut so, denn das versetzt die Verbandsspit-
ze in die Lage, sich ein reales Bild von den
vielschichtigen Bedürfnissen der Mitglie-
der zu machen und über mehrheitsorien-
tierte Abstimmungsprozesse das Verbands-
schiff entsprechend zu steuern. Natürlich
herrscht in einer Berufsorganisation nicht
immer eitel Sonnenschein. Meinungsver-
schiedenheiten, beispielsweise über die
Ausrichtung des Verbandes, aktuelle Pri-
oritäten der Arbeit oder die Beitragshö-
he, treten beispielsweise bei Mitglieder-
versammlungen offen zu Tage. Herrscht
Jürgen Vössing,
Chefredakteur
Glas+Rahmen
worden – mit weitreichenden Folgen. Die
im November 2017 unter Beteiligung die-
ser Delegierten auf einer Mitgliederver-
sammlung vollzogenen Vorstandswahlen
und Beschlüsse wurden bei einer Überprü-
fung vom Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie einkassiert und müssen
nun wiederholt werden (Seite 54). Aufgefal-
len ist der Fehler nur, weil ein Delegierter
eine Prüf-Eingabe beim Ministerium ein-
gereicht hatte. Dass dieser Delegierte aus
NRW kommt, also aus dem Landesverband
des Kollegen, der sich bei der Wahl zum
Bundesinnungs-
meister im Novem-
ber nicht gegen den
Amtsinhaber durch-
Unzufriedenheit mit der Führungsriege,
bieten Neuwahlen in überschaubaren Zeit-
intervallen die Chance, personelle Verän-
derungen herbeizuführen. Ebenso können
Vorstandsmitglieder auf eigenen Wunsch
nicht mehr antreten und so Platz für neue
Köpfe schaffen. Beides ist völlig normal im
Verbandsleben. Auch Unzulänglichkeiten
gehören dazu, schließlich sind Ehrenamts-
träger im Hauptberuf meist Unternehmer.
Sie opfern ihre Freizeit für ihr Handwerk
und den Verband – also auch für ihre or-
ganisierten wie nicht organisierten Berufs-
kollegen. Fehler können bei dieser Doppel-
belastung schon mal passieren.
Im aktuellen Fall des Bundesinnungs-
verbandes des Glaserhandwerks (BIV) war
die Berufung von Delegierten einer In-
nung nicht ordnungsgemäß durchgeführt
setzen konnte, muss nicht bedeuten, dass
aus NRW „nachgetreten“ wird, und schon
gar nicht, dass der bei der Wahl unterlege-
ne Verbandskollege seine Finger im Spiel
hatte. Es ist das gute Recht von Delegierten,
Wahlen überprüfen zu lassen. Mutmaßun-
gen über die Beweggründe für die Eingabe
beim Ministerium bringen niemandem et-
was. Der Verband hat in der Vergangenheit
schon viele „stürmische“ Zeiten überstan-
den. Nach vorn ging es immer dann, wenn
nicht die Differenzen, sondern die Gemein-
schaft und die gemeinschaftlichen Ziele für
den Berufsstand das Handeln bestimmten.
Das sollten die Mitglieder des BIV auch
in der jetzigen Situation bedenken, wenn
Stimmungsmacher beim Haschen nach
Aufmerksamkeit den BIV bereits in einer
„Zerreißprobe“ sehen.
jürgen vössing
„Nach vorn geht es,
wenn die gemeinsamen
Ziele das Handeln
bestimmen.“