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Informationen des Bundesverbandes Wintergarten e.V. 4/2016

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Eine freihändige Konstruktion, ohne

fundierte Begründung der Lastannah-

men ist besonders riskant wegen der in

solchen Eckbereichen besonders starker

Schneeanwehungen und konzentriertem

abrutschenden Schnee (kein Schnee-

fanggitter an den darüber liegenden

Dächern).

Das stellt eine Verletzung der Pflich-

ten des Unternehmers nach der Landes-

bauordnung und den eingeführten tech-

nischen Baubestimmungen dar.

Ob die gelieferte Farbe zum Erschei-

nungsbild des Objektes passt, darüber

kann man unterschiedlicher Meinung

sein. Die Farbe stimmt überein mit der

Farbe der Fenster, Außentüren und Roll-

läden. Wenn allerdings die Farbe RAL

9006 ausdrücklich vereinbart wurde,

dann ist das eine eindeutige Abweichung

von der vereinbarten Beschaffenheit und

damit ein Mangel.

Alle diese Mängelanzeigen durch den

Besteller führten nicht zum Nachden-

ken des Unternehmers, nicht zur Bereit-

schaft für ein klärendes Gespräch und

eine angemessene Schadensbegren-

zung, sondern kühn zu seiner Klage

bezüglich der Zahlung des ausstehenden

Werklohn-Anteils.

Bei einiger Beweglichkeit wäre mög-

licherweise ein Einlenken des Bestellers

bezüglich der Farbe möglich gewesen,

was den Sanierungsaufwand erheblich

reduziert hätte.

Sanierungsvorschläge

Eine Neulackierung auf der Baustelle

kann nur eine Nasslackierung sein. Nass-

lackierung auf pulverbeschichteten Bau-

teilen ist weder technisch sinnvoll (Haf-

tung, erreichbare Qualität der Oberflä-

che, Härte der Oberfläche, Wetterbestän-

digkeit) noch wirtschaftlich vertretbar.

Eine Nasslackierung auf der Baustelle

müsste in Intervallen von etwa 5-8 Jahren

erneuert werden. Die vereinbarte Quali-

tät und langfristige Gebrauchstauglich-

keit in einer anderen Farbe ist nur durch

eine Neulieferung der Aluminiumkons­

truktion mit Pulverbeschichtung zu errei-

chen, wie sie bei Bauteilen dieser Art

üblich ist.

Die Ertüchtigung der Standsicherheit

muss durch einen Statiker geklärt wer-

den, zum Beispiel durch Verstärkung der

Konstruktion, zusätzliche Unterzüge, Ein-

setzen eines Auflagerprofils für den über-

stehenden Wandanschluss und flankie-

rende Maßnahmen, wie Anbringen von

Schneefanggittern. Es ist davon auszu-

gehen, dass für den Einsatz des Aufla-

gerprofils hinter demWandanschlusspro-

fil die Konstruktion komplett demontiert

und um die Stärke dieses Profils nach

vorn verschoben, das heißt neu errichtet

werden muss. Durch Einkürzen der Spar-

ren und der Stegplatten wäre sicherzu-

stellen, dass die Pfosten dann mittig auf

der Brüstung aufstehen. Die Pfosten sind

auf den Brüstungen gegen Verschiebung

zu sichern. Dabei könnten alle weiteren

genannten Mängel behoben und die vor-

handenen Bauteile verwendet werden. Es

wären Ergänzungen erforderlich, die im

System auch angeboten werden.

Die Anbringung von Schneefanggit-

tern ist empfehlenswert, um die Gefahr

einer Beschädigung der Stegplatten im

Terrassendach durch abrutschende Eis-

stücke zu mindern.

Da bei dieser Maßnahme ohnehin fast

alle Teile demontiert werden müssen,

könnten diese vor Neumontage durch

einen Pulverbeschichtungs-Fachbetrieb

nach entsprechender Vorbehandlung

in der vereinbarten Farbe, fachgerecht

beschichtet werden.

Die Alternative wäre Neuherstellung

auf der Grundlage einer professionellen

Planung. Der Ausgang des Gerichtsver-

fahrens liegt noch nicht vor.

Das sollte beachtet werden:

• Ein Wintergartenbau, aber auch die

Errichtung eines Kaltdaches, erfor-

dern eine professionelle Planung ein-

schließlich der Standsicherheit sowie

eine handwerklich solide Ausführung.

• Was vereinbart wurde, ist geschuldet

und muss geliefert werden.

Relevante Normen, Richtlinien

und Verordnungen:

Die Beachtung folgender Normen,

Richtlinien, Verordnungen und Regeln

sind die Voraussetzung für eine mangel-

freie Ausführung der Arbeit:

• BGB: § 434 Sachmangel

Die Sache ist frei von Sachmängeln,

wenn sie bei Gefahrübergang die ver-

einbarte Beschaffenheit hat. Soweit

die Beschaffenheit nicht vereinbart

ist, ist die Sache frei von Sachmän-

geln,

1. wenn sie sich für die nach dem Ver-

trag vorausgesetzte Verwendung

eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnli-

che Verwendung eignet und eine

Beschaffenheit aufweist, die bei

Sachen der gleichen Art üblich ist

und die der Käufer nach der Art der

Sache erwarten kann.

• Landesbauordnung

• die für das Objekt relevanten Techni-

sche Baubestimmungen, wie Euroco-

des 1 und 9

• Bauproduktenverordnung und DIN EN

1090 (bei tragenden Konstruktionen

aus Aluminium)

• Fachregelwerk Metallbauerhandwerk

– Konstruktionstechnik, Grundlagen

und Metallbauarbeiten, herausgege-

ben vom Bundesverband Metall

Dr. Steffen Spenke

Abb.3 Abenteuerlich: Die Stütze kann leicht bewegt werden, da sie vollkommen ohne Befestigung ist.

Abb.4 Nicht wie bestellt: Statt aluminiumweiß (RAL

9006) wurde verkehrsweiß (RAL 9016) geliefert.