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auf die zukünftige DIN EN 16612, die in

Deutschland jedoch bauordnungsrechtlich

irrelevant ist.

Glasdicken

Der Bereich geregelter Nennglasdicken

umfasst zukünftig 2 bis 25 mm. Bei 2 mm

Nennglasdicke wird der Materialteilsicher-

heitsbeiwert um 0,1 erhöht, um den Stei-

figkeitsverlust bei negativer Glasdickentole-

ranz zu kompensieren. Damit kann zukünf-

tig bei Verglasungen mit sog. Dünngläsern

der Verwendbarkeitsnachweis per ZiE, AbZ

oder Bauartgenehmigung entfallen.

Nachweis der Resttragfähigkeit

In der aktuellen DIN war bislang nicht kon-

kret definiert, wie Resttragfähigkeitsver-

suche für Bauarten durchzuführen sind,

die von den konstruktiven Bedingungen

der Teile 2 bis 5 abweichen. Der neue An-

hang B des novellierten Teils 1 enthält nun

entsprechende Vorgaben. Alternativ kann

der Nachweis auch durch Berechnung er-

folgen. Sofern die konstruktiven Bedingun-

gen der Teile 2 bis 5 eingehalten sind und

die vorgeschriebenen Verbund-Sicherheits-

gläser Zwischenschichten aus Polyvinylbu-

tyral (PVB) enthalten (sowie weitere Bedin-

gungen erfüllen), dürfen die versuchstech-

nischen Nachweise entfallen.

Erweiterte Lagerungsmöglichkeiten

Linienförmig gelagerte Verglasungen nach

novelliertem Teil 2 müssen zukünftig nicht

mehr an zwei sich gegenüberliegenden Rän-

dern gelagert werden, sondern dürfen auch

an zwei benachbarten Rändern gelagert sein

(siehe untenstehende Grafiken). In diesem

Fall ist zwar noch ein Resttragfähigkeitsnach-

weis nach dem neuen Anhang B von Teil 1 zu

erbringen, was aber weniger aufwändig sein

wird, als die heute erforderliche ZiE.

Gebogene Verglasungen

Bei linienförmig gelagerten Verglasungen

ist im novellierten Teil 2 die Einschränkung

„eben“ entfallen. Damit dürfen sie prinzipi-

ell also gebogen sein. Dabei ist aber zu be-

achten, dass sich gebogene und ebene Ver-

glasungen hinsichtlich Glasfestigkeiten und

strukturellem Tragverhalten voneinander

unterscheiden und dass an ebenen Vergla-

sungen erbrachte Resttragfähigkeitsnach-

weise nicht auf gebogene übertragen wer-

den können

[10]

. D.h. gebogene Verglasungen

werden auch zukünftig eine AbZ, ZiE oder

Bauartgenehmigung erfordern.

Sicherheitskonzept

Neu aufgenommen in Teil 1 wurde die De-

finition des sicheren Bruchverhaltens, die

Grafikeen (4)

© Martin Reick/Flachglas MarkenKreis

Aktuelle

Mindestforderung: An

mindestens zwei sich

gegenüberliegenden

Rändern linienförmig

gelagert.

Sofern die sonstigen

konstruktiven

Bedingungen nach

Teil 2 eingehalten

sind, ist die

Resttragfähigkeit hier

nachgewiesen.

Zukünftige Mindestforderung: An

mindestens zwei Rändern linienför-

mig gelagert.

Die Resttragfähigkeit des gezeigten

Beispiels ist noch nach Anhang B

des neuen Teils 1 nachzuweisen.

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