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Literatur

[1] Kasper P., GFF 10/2010 S. 26-30.

[2] Kasper R., Pieplow K.,

Stahlbau Spezial 2011 S. 67-74.

[3] Reick M., M&T Metallhandwerk

8/2011 S. 6-8.

[4] Reick M., Glaswelt 10/2014 S. 128-130,

11/2014 S. 76-77.

[5] Siebert G., Glasbau 2016 S. 113-120.

[6] Siebert G., Glasbau 2018 S. 89-98.

[7] Deutsches Institut für Normung, Entwürfe

DIN 18008 Teile 1 und 2, Mai 2018.

[8] Bundesinnungsverband des Glaserhand-

werks, Klotzung von Verglasungseinhei-

ten, Düsseldorf, 2016.

[9] Schneider J., Glaswelt 10/2017 S. 120.

[10] Bundesverband Flachglas, Leitfaden für

thermisch gebogenes Glas im Bauwesen,

2017.

[11] Reick M., Glas + Rahmen 3/2018 S. 80.

Dipl.-Ing. Martin

Reick ist Anwen-

dungstechniker

beim Flachglas

MarkenKreis und Experte für Glasanwendungen.

fast wortgleich von den Technischen Re-

geln für Arbeitsstätten und den Unfallver-

hütungsvorschriften übernommen wurde.

Sie wird verwendet bei der ebenfalls neu-

en Forderung,

„(…) frei und ohne Hilfsmittel

zugängliche Vertikalverglasungen (…) auf der

zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über

Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruch-

verhalten auszuführen.“

Für den Objekt- und

Fassadenbau ist diese Forderung nicht neu.

Für den privaten Wohnbau bedeutet sie die

längst überfällige Angleichung an die Si-

cherheitsstandards der europäischen Nach-

barländer.

Heißgelagertes

fremdüberwachtes ESG

Die aktuelle DIN fordert für linienförmig

gelagerte Vertikalverglasungen aus mo-

nolithischem Einscheiben-Sicherheitsglas

(ESG), deren Oberkanten mehr als 4 m

über Verkehrsflächen liegen, das Produkt

ESG-H nach Bauregelliste. Die novellierte

DIN, die das EuGH-Urteil gegen die Bau-

regelliste berücksichtigt, verlangt stattdes-

sen nun das Produkt heißgelagertes ESG

nach DIN EN 14179, bei dem durch Qua-

litätssicherungsmaßnahmen sichergestellt

ist, dass es die Zuverlässigkeitsklasse RC 2

nach DIN EN 1990 erreicht. Im neuen An-

hang C von Teil 2 werden diese Qualitäts-

sicherungsmaßnahmen unter dem Kürzel

„ESG-HF“ beschrieben, wobei der Buch-

stabe „F“ für Fremdüberwachung steht. Da-

mit können in Fassaden weiterhin heißge-

lagerte ESG-Produkte verwendet werden,

z.B. als monolithische MIG-Außenscheiben

absturzsichernder Verglasungen oder als

emaillierte Fassadenplatten.

Kleinformatige MIG

Der Nachweis kleinformatiger MIG aus

Floatglas misslingt nach aktueller DIN oft-

mals, weil bei der Einwirkungskombination

„Klimalast“, die gemäß DIN EN 1990 mit

den Teilsicherheitsbeiwerten 1,35 und 1,5

berechnet wird, teils große Spannungsüber-

schreitungen auftreten

[4]

. Nach novelliertem

Teil 2 darf der Nachweis von MIG bis zu 2

m² Größe und mit Glasdicken von mindes-

tens 4 mm zukünftig mit dem Teilsicher-

heitsbeiwert für Klimaeinwirkungen von

1,0 geführt werden. Bei solch kleinen MIG

bleibt nämlich die Schadensfolge bei einem

Bruch aufgrund Klimalast erfahrungsgemäß

gering, da die Bruchstücke i.d.R. vom Rand-

verbund gehalten werden. Mit dieser Ände-

rung lassen sich zukünftig kleine MIG aus

Floatglas wieder nachweisen. Im Gegenzug

wurde zwar die bisherige Nachweiserleich-

terung für bestimmte MIG kleiner 1,6 m²

gestrichen, so dass nun jedes MIG nachzu-

weisen ist. Die Vorteile der neuen Regelung,

weniger häufig vorgespanntes Glas verwen-

den zu müssen, dürften aber überwiegen.

Voraussichtlicher Zeitplan

Die novellierten Teile 1 und 2 werden als

Weißdrucke frühestens Ende 2018 erschei-

nen. Die bauordnungsrechtliche Einführung

kann somit je nach Bundesland frühestens

ab Anfang 2019 erfolgen. Privatrechtlich

können aber bestimmte Regelungen, wie

z.B. diejenigen für zugängliche Vertikalver-

glasungen bis 0,8 m über Verkehrsflächen,

schon vor der bauordnungsrechtlichen Ein-

führung gelten

[11]

.

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