glas+rahmen
09.18
branche
Kompromiss bei DIN 18008
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Diskussion um die Novellierung der
Glasbemessungsnorm DIN 18008 Teil 1 und
2 geht weiter. Nachdem am 6. Juni die Frist
für Einsprüche endete, fand am 11. und 12.
Juli die Einspruchssitzung des zuständi-
gen Normausschuss-Arbeitskreises statt, in
der die eingegangenen Einsprüche disku-
tiert wurden. Dabei konnten die geladenen
Einsprecher in einem öffentlichen Teil noch
einmal ihre Einwände vortragen (siehe
Seite 36). Wie zu erwarten, forderten zahl-
reiche Einsprüche die Streichung des Kapi-
tels 5.1.4 des Normentwurfs „Frei und oh-
ne Hilfsmittel zugängliche Vertikalvergla-
sungen sind auf der zugänglichen Seite bis
mindestens 80 cm über Verkehrsfläche mit
Glas mit sicherem Bruchverhalten auszu-
Jürgen Vössing,
Chefredakteur
Glas+Rahmen
In der Einspruchssitzung Anfang Juli wurde
deutlich, dass das Kapitel 5.1.4, trotz mas-
siver Kritik, wohl nicht wieder gestrichen
wird. Allerdings hat der Arbeitskreis ange-
sichts der zahlreichen Einwände eine Er-
gänzung formuliert. Sie lautet: „Von dieser
Regelung kann abgewichen werden, sofern
eine Risikoabschätzung durchgeführt wur-
de.“ Eine solche Risikoabschätzung würde
bei Anwendungen mit geringem Schadens-
risiko Ausnahmen hinsichtlich des Einsat-
zes von bruchsicherem Glas ermöglichen.
Das ist zumindest ein Kompromiss. Nun
wollen die beteilig-
ten Fachverbände
ein Regelpapier er-
arbeiten, das Auf-
führen“. An diesem Punkt entzündete sich
auch die Diskussion bei der Einspruchssit-
zung. Vertreter aus verschiedensten Gewer-
ken, die mit entsprechenden Einbausituati-
onen konfrontiert werden, halten den neu-
en Passus für weit überzogen und in der
Praxis nur schwer umsetzbar. Es wird ge-
mutmaßt, der Bundesverband Flachglas
(BF), der den strittigen Punkt in die Nor-
mungsarbeit eingebracht hat, wolle in ers-
ter Linie den Glasabsatz seiner Mitglieder
steigern. Der BF verwahrt sich gegen die-
sen Vorwurf und verweist auf seinen ho-
hen Anspruch bezüglich der Sicherheit von
Flachglasprodukten, was auch Verarbeitern,
Händlern, Fensterbauern und Monteu-
ren hinsichtlich der Haftung zuträglich sei.
Dem Argument, es gebe keine belastbaren
Statistiken über Unfälle mit Verglasungen
im diskutierten Einsatzbereich unter 80 cm,
entgegnet der BF mit der Frage: „Wie viele
Tote würden denn als Anlass ausreichen?“
schluss darüber gibt, in welchem Rahmen
eine solche Risikoabwägung anzuwenden
ist (z.B. bei kleinformatigen Haustürfül-
lungen) und welche Kriterien dabei ange-
setzt werden können. Der Bundesverband
Flachglas begrüßt diesen Vorstoß, weil man
so eine gemeinsame Position der Verbände
entwickeln könne. Und auch der Bundes-
innungsverband des Glaserhandwerks un-
terstützt, trotz seiner grundsätzlichen Kri-
tik an der neuen Sicherheitsglas-Forderung,
den hinzugefügten Passus, weil damit auch
das Handwerk die Chance behalte, einver-
nehmlich Aussagen zu formulieren. Entge-
gen anders lautenden Einschätzungen ist
derzeit aber noch absolut offen, in welcher
Form eine Risikoabschätzung umzusetzen
ist und in welchen Fällen sie rechtlich greift.
Die Einspruchssitzung wird am 1. und 2.
Oktober fortgesetzt, die Diskussion um die
Notwendigkeit von Sicherheitsglas unter
Brüstungshöhe ebenfalls.
jürgen vössing
„Die Forderung nach
bruchsicherem Glas
bleibt, ein Passus zur
Risikoabschätzung soll
Ausnahmen ermöglichen.“
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