Previous Page  5 / 62 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 5 / 62 Next Page
Page Background

glas+rahmen

09.18

branche

Kompromiss bei DIN 18008

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Diskussion um die Novellierung der

Glasbemessungsnorm DIN 18008 Teil 1 und

2 geht weiter. Nachdem am 6. Juni die Frist

für Einsprüche endete, fand am 11. und 12.

Juli die Einspruchssitzung des zuständi-

gen Normausschuss-Arbeitskreises statt, in

der die eingegangenen Einsprüche disku-

tiert wurden. Dabei konnten die geladenen

Einsprecher in einem öffentlichen Teil noch

einmal ihre Einwände vortragen (siehe

Seite 36). Wie zu erwarten, forderten zahl-

reiche Einsprüche die Streichung des Kapi-

tels 5.1.4 des Normentwurfs „Frei und oh-

ne Hilfsmittel zugängliche Vertikalvergla-

sungen sind auf der zugänglichen Seite bis

mindestens 80 cm über Verkehrsfläche mit

Glas mit sicherem Bruchverhalten auszu-

Jürgen Vössing,

Chefredakteur

Glas+Rahmen

In der Einspruchssitzung Anfang Juli wurde

deutlich, dass das Kapitel 5.1.4, trotz mas-

siver Kritik, wohl nicht wieder gestrichen

wird. Allerdings hat der Arbeitskreis ange-

sichts der zahlreichen Einwände eine Er-

gänzung formuliert. Sie lautet: „Von dieser

Regelung kann abgewichen werden, sofern

eine Risikoabschätzung durchgeführt wur-

de.“ Eine solche Risikoabschätzung würde

bei Anwendungen mit geringem Schadens-

risiko Ausnahmen hinsichtlich des Einsat-

zes von bruchsicherem Glas ermöglichen.

Das ist zumindest ein Kompromiss. Nun

wollen die beteilig-

ten Fachverbände

ein Regelpapier er-

arbeiten, das Auf-

führen“. An diesem Punkt entzündete sich

auch die Diskussion bei der Einspruchssit-

zung. Vertreter aus verschiedensten Gewer-

ken, die mit entsprechenden Einbausituati-

onen konfrontiert werden, halten den neu-

en Passus für weit überzogen und in der

Praxis nur schwer umsetzbar. Es wird ge-

mutmaßt, der Bundesverband Flachglas

(BF), der den strittigen Punkt in die Nor-

mungsarbeit eingebracht hat, wolle in ers-

ter Linie den Glasabsatz seiner Mitglieder

steigern. Der BF verwahrt sich gegen die-

sen Vorwurf und verweist auf seinen ho-

hen Anspruch bezüglich der Sicherheit von

Flachglasprodukten, was auch Verarbeitern,

Händlern, Fensterbauern und Monteu-

ren hinsichtlich der Haftung zuträglich sei.

Dem Argument, es gebe keine belastbaren

Statistiken über Unfälle mit Verglasungen

im diskutierten Einsatzbereich unter 80 cm,

entgegnet der BF mit der Frage: „Wie viele

Tote würden denn als Anlass ausreichen?“

schluss darüber gibt, in welchem Rahmen

eine solche Risikoabwägung anzuwenden

ist (z.B. bei kleinformatigen Haustürfül-

lungen) und welche Kriterien dabei ange-

setzt werden können. Der Bundesverband

Flachglas begrüßt diesen Vorstoß, weil man

so eine gemeinsame Position der Verbände

entwickeln könne. Und auch der Bundes-

innungsverband des Glaserhandwerks un-

terstützt, trotz seiner grundsätzlichen Kri-

tik an der neuen Sicherheitsglas-Forderung,

den hinzugefügten Passus, weil damit auch

das Handwerk die Chance behalte, einver-

nehmlich Aussagen zu formulieren. Entge-

gen anders lautenden Einschätzungen ist

derzeit aber noch absolut offen, in welcher

Form eine Risikoabschätzung umzusetzen

ist und in welchen Fällen sie rechtlich greift.

Die Einspruchssitzung wird am 1. und 2.

Oktober fortgesetzt, die Diskussion um die

Notwendigkeit von Sicherheitsglas unter

Brüstungshöhe ebenfalls.

jürgen vössing

„Die Forderung nach

bruchsicherem Glas

bleibt, ein Passus zur

Risikoabschätzung soll

Ausnahmen ermöglichen.“

TECTUS® Glas

Ganzglastüren

flächenbündig

in Szene gesetzt

|

Minimalistisch

Filigran

Transparent

Erfahren Sie mehr:

www.tectus-glas.de

Besuchen Sie uns!

GLASSTEC

.- . .

, Düsseldorf

Halle , Stand F