Markt
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RTS-Magazin 3/2019
Brandschutzmaßnahmen sind in Betrie-
ben unverzichtbar. Denn entsteht ein Feuer,
kann das schnell gefährlich werden, sowohl
für die Menschen als auch für Inventar und
Gebäude. Die Auswirkungen können sich bis
zur Existenzbedrohung eines Unternehmens
ausweiten. Welche Maßnahmen helfen und
was im Ernstfall zu tun ist weiß Gerhard We-
gert, Experte der NürnbergerVersicherung.
Der Gesetzgeber hat zahlreiche Brand-
schutzvorschriften erlassen, um das Brandri-
siko in Unternehmen zu minimieren. „Laut
Betriebssicherheits- und Arbeitsstättenver-
ordnung muss der Unternehmer die Arbeits-
stätten so gestalten und betreiben, dass die
Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter
gewährleistet wird“, weiß Gerhard Wegert.
Dazu gehört auch der Schutz der Belegschaft
vor Brandgefahren. Das Arbeitsschutzgesetz
schreibt beispielsweise vor, dass der Arbeitge-
ber für Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brand-
bekämpfung und Evakuierung sorgen muss.
Außerdem ist er dazu verpflichtet, seine Mit-
arbeiter entsprechend zu unterweisen.
Unterschiede
Bereits beim Bau eines Betriebsgebäudes
müssen Bauherren laut Bauordnungsrecht
Schutz und Vorsorge für den Brandfall
Vorgaben zum Brandschutz beachten. Dazu
zählen unter anderem eine feuerresistente
Gebäudekonstruktion, Verzicht auf brenn-
bare Baustoffe, Einbau von Brandwänden
sowie eine feuerbeständige Abtrennung von
eventuell vorhandenen Technikräumen.
Welche konkreten Schutzvorkehrun-
gen und Maßnahmen zum Erreichen die-
ser Ziele notwendig sind, unterscheidet
sich von Betrieb zu Betrieb und ergibt sich
regelmäßig aus den Anforderungen, die im
Brandschutznachweis genannt sind. „Für
Unternehmer kann es hilfreich sein, zur
Kontrolle der darin genannten Vorgaben
einen Brandschutzbeauftragten zu benen-
nen“, rät Gerhard Wegert, selbst seit Jahren
in der Brandschutzberatung bei seinem Ar-
beitgeber tätig.
Ansprechpartner
Der mit dieser Aufgabe betraute Mitarbeiter
muss eine entsprechende Ausbildung ge-
mäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 absolvieren.
Anschließend ist er der zentrale Ansprech-
partner für alle Brandschutzfragen im Be-
trieb. Neben der Benennung eines Brand-
schutzbeauftragten muss das Unternehmen
weitere konkrete Vorkehrungen treffen, bei-
spielsweise das Anbringen von Feuerlösch-
und Brandmeldeeinrichtungen an im Not-
fall schnell erreichbaren Stellen. Damit die
Mitarbeiter mit Feuerlöscher & Co. umge-
hen können, empfiehlt es sich, in Abstän-
den von drei bis fünf Jahren Löschübungen
durchzuführen.
Zudem ist es wichtig, für Flucht- und
Rettungswege zu sorgen, diese deutlich zu
kennzeichnen sowie einen Flucht- und Ret-
tungsplan auszuhängen. Der Experte emp-
fiehlt eine sogenannte Brandschutzordnung
zu erstellen. Diese soll die wichtigsten Hin-
weise zum Verhalten im Brandfall, Rege-
lungen zur Vermeidung von Brand- und
Rauchausbreitung und zum Freihalten der
Flucht- und Rettungswege enthalten sowie
Hinweise zumVerhalten im Brandfall.
Festgelegte Sammelpunkte
Für den Fall, dass es tatsächlich brennt, gilt:
Grundsätzlich muss selbst ein kleiner Brand
der Feuerwehr gemeldet werden. Wichtig
sind genaue Angaben zur Brandstelle und
zum Umfang des Feuers. Die Belegschaft
ist über den Brand zu informieren und zu
warnen. Über die Fluchtwege können die
Gefahrenbereiche sicher verlassen werden.
„Um einen guten Überblick zu garantieren,
sollten sich die Mitarbeiter an zuvor festge-
legten Treffpunkten sammeln. So lässt sich
leichter feststellen, ob alle in Sicherheit sind
oder sich noch jemand im Gefahrenbereich
befinden“, so Gerhard Wegert.
Das richtige Verhalten kann zwar Men-
schenleben retten, aber nur in Ausnahme-
fällen Sachschäden verhindern. Aus diesem
Grund sichert im Brandfall eine Inhalts-
versicherung das gesamte Betriebsinven-
tar umfassend ab. Die Inhaltsversicherung
der Nürnberger Versicherung beispielsweise
schließt nicht nur die vorhandenen Sach-
werte, sondern auch ausfallende Erträge
mit ein. Alle Einrichtungen, die sich in Ge-
brauch befinden, werden dabei zum Neu-
preis ersetzt, unabhängig von Alter und Ei-
gentumsverhältnissen.
www.nuernberger.deEin Brandschutzbeauftragter kann den Betrieb bei der Kontrolle der Vorgaben des Brandschutznachweises
unterstützen.
Foto: © Nürnberger Versicherung
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