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Informationen des Bundesverbandes Wintergarten e.V. 3/2016

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Nächste Jahrestagung des Bundesverbandes

Wintergarten e.V. inWeimar imApril 2017

In der letzten Ausgabe von WiGa

aktuell hatten wir bereits den Novem-

ber 2016 als Termin für die nächste

Jahrestagung unseres Verbandes ver-

meldet. Zwischenzeitlich hat sich

aber herausgestellt, dass wir die nächs-

ten Wintergartentage aus organisatori-

schen und technischen Gründen auf den

26. und 27. April 2017 verschieben müs-

sen. Immerhin wird als Tagungsort das

Hotel Dorint am Goethepark in Weimar

beibehalten. Somit werden die Win-

tergartentage wieder turnusgemäß im

Frühjahr durchgeführt.

© autofocus67 / Fotolia.com

Wie viel Kondensat zu akzeptieren ist,

ist aus der Gesamtsituation zu beurtei-

len. Wesentlich für die Vermeidung nach-

träglichen Streits ist, den Bauherrn auf

kritische Stellen in der Planungsphase

hinzuweisen, damit er entscheiden kann,

welche Kompromisse er eingehen will.

Das kann er in der Planungsphase jedoch

nur, wenn ihn Architekten, Planer und

Fachplaner rechtzeitig auf diese Zusam-

menhänge hinweisen und ihm Alternati-

ven zur Entscheidung vorlegen (Hinweis-

pflicht, Bedenken anmelden!).

Der Bauherr muss die erforderlichen

Kosten tragen und mit dem Ergebnis

leben. Der Unternehmer muss die Vergü-

tung ohne störenden Zeitverzug erhalten,

notfalls einklagen können.

Dass die Außendämmung fachgerecht

angebracht und der untere Bauanschluss

vor Niederschlagswasser und Tauwasser

geschützt wird, kann der Bauherr aller-

dings ohne Diskussion erwarten. In den

Werkverträgen muss rechtzeitig geklärt

werden, zu wessen Auftragsumfang das

zuzuordnen ist.

Sachgerechtes

Kundenverhalten:

Darauf muss der Kunde durch entspre-

chende Hinweise, „Gebrauchsanleitun-

gen“ oder Ähnliches nachweisbar hinge-

wiesen werden!

Hier wurde eine Beanstandung behan-

delt, die zwar nicht direkt das Gewerk

Wintergartenbau betrifft, dem Winter-

gartenbauer aber zunächst immer als

erstem angelastet wird. Es ist deshalb

auch für ihn wichtig, das Umfeld seiner

Leistung im Auge zu behalten und ggf.

rechtzeitig auf erkennbare Mängel hinzu-

weisen und rechtzeitig Bedenken anzu-

melden, wenn das Funktionieren seiner

Leistung gefährdet ist.

Relevante Normen, Richtlinien

und Verordnungen:

DIN 4108-2:2013-02 „Wärmeschutz

und Energie-Einsparung in Gebäuden –

Teil 2: Mindestanforderungen an den Wär-

meschutz“, Ziff. 4.2.2 „Maßnahmen zum

Tauwasser ... und Schlagregenschutz“:

Der Wärmeschutz von Bauteilen darf

durch Tauwasserbildung bzw. Nieder-

schlagseinwirkung nicht unzulässig ver-

mindert werden. Anforderungen an Bau-

teilausführungen und Maßnahmen ent-

hält DIN 4108-3.

DIN 4108-2, Ziffer 6.1:

Wärmebrücken können in ihren thermi-

schen Einflussbereich zu deutlich nied-

rigeren raumseitigen Oberflächentem-

peraturen, zu Tauwasserniederschlag,

zur Schimmelbildung sowie zu erhöh-

ten Transmissionswärmeverlusten füh-

ren. Um das Risiko der Schimmelbildung

durch konstruktive Maßnahmen zu ver-

ringern, sind die in 6.2 angegebenen

Anforderungen einzuhalten. Eine gleich-

mäßige Beheizung und Belüftung der

Räume sowie eine weitgehend ungehin-

derte Luftzirkulation an den Außenwand-

oberflächen werden vorausgesetzt. …

Die Tauwasserbildung ist vorübergehend

und in kleinen Mengen an Fenstern sowie

Pfosten-Riegel-Konstruktionen zulässig,

falls die Oberfläche die Feuchtigkeit nicht

absorbiert und entsprechende Vorkehrun-

gen zur Vermeidung eines Kontaktes mit

angrenzenden empfindlichen Materialien

getroffen werden.

DIN 4108-2, 6.2:

Bauteilanschlüsse nach DIN 4108 Beiblatt

2 gelten als ausreichend gedämmt. …

DIN 4108-3 beinhaltet, bezogen auf die

vorliegende Situation, dass Tauwasserbil-

dung im Inneren von Bauteilen, die durch

Erhöhung der Stoff-Feuchte von Bau- und

Wärmedämmstoffen zu Materialschä-

digungen oder zu Beeinträchtigungen

der Funktionssicherheit führt, zu vermei-

den ist. Sie gilt als unschädlich, wenn die

wesentlichen Anforderungen, z. B. Wär-

meschutz und Standsicherheit sicherge-

stellt sind.

Flachdachrichtlinie: Regel für Abdich-

tungen, aufgestellt und herausgegeben

vom Zentralverband des Deutschen Dach-

deckerhandwerks, Fachverband Dach-,

Wand- und Abdichtungstechnik e.V. und

Hauptverband der Deutschen Bauin-

dustrie e.V. – Bundesfachabteilung Bau-

werksabdichtung- Ausgabe Oktober 2008

(mit Änderungen Mai 2009 und Dezem-

ber 2011): Hier sind u.a. auch der Boden-

anschlüsse an OKG oder an Terrasse gere-

gelt.

Urteile zur o.g. Thema sind uns nicht

bekannt. In den uns vorliegenden Fällen

konnten erfreulicherweise einvernehmli-

che Klärungen herbeigeführt werden.

Dr. Steffen Spenke