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ARBEITSSICHERHEIT

ein Rettungsgerät mit Hubfunktion und benachrichtigten

lieber die Feuerwehr. „Nur kann die nicht überall helfen

oder hat sogar Höhenretter am Start.“

Marc Peschel gibt die Arbeitsschutzkurse bei Betrie-

ben vor Ort: „Die Praxisübungen müssen auf die Gege-

benheiten abgestimmt sein.“ Als Grundlage dient ihm die

Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Unternehmens.

Neben der theoretischen Einführung über den Arbeits-

schutz gehören die praktische Anwendung der PSA sowie

das Retten aus der Höhe zu seinem Repertoire, wobei er

die Regeln „Benutzung von persönlichen Schutzausrüs-

tungen gegen Absturz“ (DGUV Regel 112–189/ BGR 198)

sowie „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen

Absturzschutzausrüstungen“ (DGUV Regel 112–199/ BGR

199) anwendet.

Jeder Mitarbeiter sollte seine eigene PSA erhalten, sagt

Peschel. Das sei bei Gegenständen wie dem Helm nicht nur

hygienischer, sondern führe auch zu mehr Tragekomfort

und spare Zeit, weil die Ausrüstung nicht jedes Mal neu an-

gepasst werden muss. Auch fühle sich der Mitarbeiter mehr

wertgeschätzt, weil der Betrieb sich seinen Schutz, am bes-

ten noch in Form einer Schulung, etwas kosten lasse. „Die

Investition in gute PSA und die Schulung der Mitarbeiter ist

deutlich günstiger als die Kosten, die bei einem Schadenfall

auf den Betriebsinhaber zukommen“, weiß er. Pflicht sei

auch, regelmäßig zu überprüfen, ob die Mitarbeiter ihre

PSA bei der Arbeit wirklich tragen. „Wer Mitarbeiter für das

Thema sensibilisieren will, kann sie zu kostenlosen Kursen

bei der Berufsgenossenschaft anmelden“, rät Peschel. Er

warnt aber, dass diese nicht die vorgeschriebene Unterwei-

sung ersetzen könnten.

»

Persönliche

Schutzausrüstung

PSA nennt sich die Ausrüstung, die eine

Person als Schutz gegen Risiken trägt oder

hält, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit

gefährden. Dazu zählen Schutzkleidung,

Hand- und Armschutz, Schnitt- und Stech-

schutz, Atemschutz, Fuß- und Knieschutz,

Augen- und Gesichtsschutz, Kopfschutz,

Gehörschutz, Hautschutzmittel, PSA gegen

Absturz, PSA zum Retten aus Höhen und

Tiefen sowie PSA gegen Ertrinken. PSA sind

individuelle Schutzmaßnahmen und nach

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Paragraf 4

rangieren sie hinter Schutzmaßnahmen wie

„Gefährdung für Leben und Gesundheit ver-

meiden“, „verbleibende Gefährdung möglichst

gering halten“ und „Gefahren an der Quelle

bekämpfen“.

Quelle: DGUV

Für den eigenen Dachdeckerbetrieb mit vier Mitarbei-

tern hat er eine Sicherheitsfachkraft engagiert. „Es ist

besser, wenn das jemand von außerhalb macht, der ei-

nen anderen Blick darauf hat“, meint er. Der Fachmann

kommt zweimal im Jahr in Peschels Betrieb, geht die Ge-

fährdungsbeurteilung durch, unterweist die Mitarbeiter,

erläutert neue Normen und überprüft, ob sie ihre PSA

nutzen.

In seinem Kletterladen bietet Marc Peschel die ganze

Bandbreite an PSA an: Auffanggurte, Arbeitsseile, Höhen-

sicherungsgeräte, Sicherheitsschuhe und Arbeitshelme,

die man für das sichere Arbeiten in der Höhe braucht.

Aber auch Gehörschutz, Schutzbrillen, Atemschutz, Helm-

lampen, Verbandmaterial und PSA-Prüfung. „Der große

Vorteil für unsere Kunden ist, dass sie bei uns beraten

werden. Deshalb kommen sie gerne wieder“, erzählt Pe-

schel. Der Dachdeckermeister und Arbeitsschutzexperte

weiß, was zu den Betrieben passt, und kennt sich mit

seiner Ware aus, probiert Neuheiten aus. Innovationen

gibt es laufend, wie er sagt. Seit neuestem etwa Seile und

Gurte, die bis zu einem Gewicht von 140 Kilo getestet sind.

Ideal für einen seiner Mitarbeiter, der 130 Kilo wiegt.

„Das gibt es aber nicht von der Stange.“ Gut, wenn sich

einer auskennt.

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