RTS Magazin 3/2021
21 FORUM FORUM TERRASSE +WINTERGARTEN 1/2021 © Bundesverband Wintergarten Seit dem 1.11.2020 ist das seit langem erwar- tete „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) in Kraft. Es ersetzt die „Energieeinsparverordnung“ (EnEV) in der Fassung von 2014. Das GEG sieht für den Wintergartenbau in der Praxis keine besonderen Änderungen vor, wie Peter Ertelt, 1. Vorsitzender des Bundes- verbandes Wintergarten e.V., betont: „Trotz Befürchtungen aus der Branche ist der Bau von Wintergärten auch in Wohnraumqualität durch das GEG bestätigt worden. Dies unter- streicht die nach wie vor große Bedeutung des Wintergartens im Kontext einer an ener- gieeffizienter Bauweise orientierten Gesetz- gebung.“ Im Gegensatz zu den verschiedenen Fas- sungen der EnEV haben sich allerdings die Struktur und die Zusammenstellung der Tabellen im Anhang geändert. Dies wird für den interessierten Handwerksbetrieb sicher mit Irritationen verbunden sein. Hier wird Was bedeutet das neue GEG für den Wintergartenbau? der Bundesverband Win- tergarten e.V. in kürze Hil- festellungen erarbeiten. Die für den Wintergar- tenbau relevanten Kenn- zahlen haben sich nicht verändert. So liegt der mindestens einzuhal- tende U-Wert z.B. bei Glasdächern in bestehen- den Gebäuden mit nor- malen Innentemperatu- ren ( >_ 19°C) bei 2,0 W/ m²K – diese gilt auch bei Austausch der Verglasung – und bei Fenstern und Fenstertüren bei mind. 1,3 W/m²K. Neu ist in der GEG die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs „mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berech- tigten Person“. Dies betrifft Eigentümer eines Wohngebäudes mit bis zu zwei Wohnun- gen. Dies kann auch für den Wintergarten- bauer relevant sein, da dieser verpflichtet ist, bei Angebotsabgabe schriftlich auf die Not- wendigkeit zur Führung eines Beratungsge- sprächs hinzuweisen. www.bundesverband-wintergarten.de Wenig Neues für den Wintergartenbau: Auch mit dem seit 1.11.2020 gültigen GEG können Wintergärten in Wohnraumqualität gebaut werden. Das aktualisierte Planungshandbuch des Flach- glas MarkenKreis für das Jahr 2021 liegt vor und kann kostenlos bestellt werden. Architekten, Verarbeiter und alle in der Glasbranche Tätigen erhalten mit diesem Standardwerk schnelle und übersichtliche Antworten zu produktspezifischen und glasspezifischen Fragestellungen. Die Flachglas MarkenKreis GmbH, die in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen feiert, hat das von der damaligen Flachglas AG ent- wickelte Standardwerk der Branche seit ihrer Gründung fortgeführt und kontinuierlich weiter ausgebaut. In kompakt aufbereiteter Form enthält die 42. Auflage wie gewohnt vielfältige Informatio- nen zu den Produktprogrammen Fassaden- Glas und RaumGlas. Anwender finden auch Informationen ergänzender Produkte der Partner aus den Bereichen Basisglas, Kom- ponenten und Systeme, sowie wertvolle all- gemeingültige Informationen und Hinweise zum normativen Umfeld und zum Einsatz von Glas als Bauprodukt. Alle Änderungen und Neuheiten wur- den in die aktualisierte Auflage eingepflegt. Die Infrastop Sonnenschutz-Isoliergläser der Q-Familie wurden ebenso aufgenom- men wie mit VetroFit SG ein neues Structu- ral-Glazing-Isolierglassystem. In der Rubrik RaumGlas sind farbige Chromspiegel und Planungsklassiker in Neuauflage ein neues Trennwandsystem ergänzt. Neu sind auch ein Glasgeländersystem sowie ein System für einen französischen Balkon von OnLevel, welche die bisherigen Systeme für Brüstungen ablösen. Mit Pilkington Sani- Tise findet ein innovatives mikrobielles Glas Berücksichtigung. Ein Exemplar der Printausgabe kann kosten- los unter www.glashandbuch.de bestellt wer- den. Die OnlineVersion des GlasHandbuch ist ebenfalls über die obige Webadresse erreich- bar. Registrierte und angemeldete Nutzer können dort auch eine interaktive PDF-Datei laden. www.flachglas-markenkreis.de In kompakt aufbereiteter Form enthält die 42. Auflage wie gewohnt vielfältige Informationen zu den Produktprogrammen. © Flachglas MarkenKreis
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