RTS Magazin 1-2021

47 RTS-Magazin 1/2021 MARKT jedem Zehnten der Befragten wurde in der Vergangen- heit bereits mindestens einmal eingebrochen. Geht es um das Thema Wohnungseinbruch, ist nicht die Angst vor den wirtschaftlichen Schäden beziehungsweise materiellen Verlusten (14 Prozent) im Fokus der Befragten – viel stärker wiegt das Thema der seelischen Schäden, die ein Einbruch hinterlässt. Über die Hälfte der Befragten, nämlich 52 Prozent, gab dies an. Zur gleichen Erkenntnis kommt auch die Opfer- schutzorganisation Weisser Ring. „Die psychischen Folgen eines Wohnungseinbruchs sind teilweise so gravierend und traumatisierend, dass Einbruchsopfer ihren Wohnort wechseln“, so Bianca Biwer, Bundesge- schäftsführerin Weisser Ring. Auf die Frage, was ausschlaggebend für ein gutes Gefühl der Sicherheit ist, nannten die Befragten eine gute und aufmerksame Nachbarschaft (60 Prozent) sowie den Einsatz von Licht (50 Prozent) als wichtigste Faktoren. Absicherungssysteme wie Alarmanlagen benannten 39 Prozent der Teilnehmer als probates Mit- tel für das Plus an Sicherheit. Sondereffekte durch Corona-Pandemie Im Rahmen der Studie wurden auch Sondereffekte bedingt durch das aktuell grassierende Corona-Virus abgefragt. Dabei gaben rund 14 Prozent der Befragten an, sich in Zeiten der Pandemie unsicherer in Bezug auf Kriminalitätsdelikte zu fühlen. Rund acht Prozent gaben in diesem Zusammenhang an, dass sie selbst oder jemand aus dem Bekanntenkreis bereits Opfer einer Corona-spezifischen Betrugsmasche geworden ist. www.sicherheitsumfrage.de Seit dem 1.11.2020 ist das seit langem erwartete „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) in Kraft. Es ersetzt die „Ener- gieeinsparverordnung“ (EnEV) in der Fassung von 2014. Das GEG sieht für den Wintergar- tenbau in der Praxis keine besonde- ren Änderungen vor, wie Peter Ertelt, 1. Vorsitzender des Bundesverban- des Wintergarten e.V., betont: „Trotz Befürchtungen aus der Branche ist der Bau von Wintergärten auch in Wohn- raumqualität durch das GEG bestätigt worden. Dies unterstreicht die nach wie vor große Bedeutung des Win- tergartens im Kontext einer an ener- gieeffizienter Bauweise orientierten Gesetzgebung.“ Im Gegensatz zu den verschiede- nen Fassungen der EnEV haben sich allerdings die Struktur und die Zusam- menstellung der Tabellen im Anhang geändert. Dies wird für den interes- sierten Handwerksbetrieb sicher mit Irritationen verbunden sein. Hier wird der Bundesverband Wintergarten e.V. in kürze Hilfestellungen erarbeiten. Die für den Wintergartenbau rele- vanten Kennzahlen haben sich nicht verändert. So liegt der mindestens einzuhaltende U-Wert z.B. bei Glasdächern in bestehenden Gebäuden mit normalen Innentemperaturen (≥ 19°C) bei 2,0 W/m²K – diese gilt auch bei Austausch der Verglasung – und bei Fenstern und Fenstertüren bei mind. 1,3 W/m²K. Neu ist in der GEG die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs „mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person“. Dies betrifft Eigentümer eines Wohngebäudes mit bis zu zwei Woh- Was bedeutet das neue GEG für den Wintergartenbau? nungen. Dies kann auch für den Wintergartenbauer relevant sein, da dieser verpflichtet ist, bei Angebots- abgabe schriftlich auf die Notwendigkeit zur Führung eines Beratungsgesprächs hinzuweisen. www.bundesverband-wintergarten.de Wenig Neues für den Wintergartenbau: Auch mit dem seit 1. November 2020 gültigen GEG können Wintergärten in Wohnraumqualität gebaut werden. © Bundesverband Wintergarten

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