RTS Magazin 12-2020

44 RTS-Magazin 12/2020 MARKT Neue DIN 18073 für Rollläden, Markisen und sonstige Abschlüsse im Bauwesen Seit November 2020 ist die überarbeitete DIN 18073 „Rollläden, Markisen und sonstige Abschlüsse im Bauwesen“ gültig. Sie dient dazu, Kriterien für die Anwendung von innen- und außenliegenden Abschlüssen nach den Produktnormen EN 13120 bzw. EN 13659 sowie für Markisen nach EN 13561 objektbezogen zu ermitteln. Eingang in die Norm haben u. a. konkrete Anforderungen an die Luftdichtheit von Rollladenkästen gefunden, die auf den Ergebnissen eines ift-Forschungsvorhabens beruhen. Ein wichtiges Bauteil in Bezug auf die Luftdichtheit der kompletten Gebäudehülle ist der Rollladenkasten. Die Praxis zeigt jedoch, dass die notwendige Luftdichtheit oft nicht gegeben ist. Geregelt wird die Luftdichtheit von Außenbauteilen in der Gebäudehülle in Deutschland in DIN 4108-2 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wär- meschutz“. Demnach müssen Außenbauteile entspre- chend dem Stand der Technik dauerhaft luftdicht sein. Das Produkt Rollladenkasten mit seinen Konstruktions- fugen wird zwar in der Norm eindeutig benannt, ist je- doch bezüglich der Luftdichtheit nicht genauer geregelt. Daher entwickelte das ift Rosenheim im Rahmen des öffentlich geförderten ift-Forschungsvorhabens „Luft- dichtheit von Rollladenkästen“ eindeutige Prüfkriterien für den Nachweis der Luftdichtheit von Rollladenkästen – darüber hinaus erarbeitete das ift ein Tabellenverfah- ren sowie Empfehlungen für konstruktive Ausführun- gen. Die Forschungsergebnisse wurden in der ift-Richtli- nie AB-02/1 „Luftdichtheit von Rollladenkästen – Anfor- derung und Prüfung“ veröffentlicht und nun in die DIN 18073 übernommen. Für die Ermittlung der Luftdurchläs- sigkeit des Rollladenkastens sind jetzt eindeutige Anforderungen festgelegt. Unterschieden wird in Bauteil- oder Kon- struktionsfugen, also z. B. Fugen zwi- schen Revisionsdeckel und Rollladenkas- ten. Hier gilt, bezogen auf die Länge des Rollladenkastens, als Anforderung an dessen Luftdurchlässigkeit ein maxima- ler Wert der Referenzluftdurchlässigkeit a sb von 0,25 m 3 /[h m (daPa) 2/3 ]. Für den Nachweis der Luftdichtheit sind in der ift-Richtlinie alternativ auch konstruktive Merkmale festgelegt. Somit ist für den entsprechenden Nachweis nicht immer eine Prüfung erforderlich. Ebenfalls un- terschieden wird in Funktionsfugen, wie z. B. Gurt- oder Kurbeldurchführungen, sowie Installationsdosen bei elektromo- torischer Bedienung. Für die Funktionsfugen, also die Durchführung von Bedienteilen, wurden entsprechende Klassen der Luftdurchlässigkeit definiert (Tabelle). Sofern nicht anders gefordert, ist nach DIN 18073 min- destens die Klasse 1 einzuhalten. Eine direkte und praxisbezogene Umsetzung der DIN 18073 ermöglichen zudem die Einsatzempfehlungen, die sich in den informativen Anhängen A bis C der Norm zu Ausführungsempfehlungen, Anwendungsbeispielen und Beispielen für Lastannahmen finden. Weitere Änderungen gegenüber der Vorgängernorm DIN V 18073:2008-05 sind u. a. die Herausnahme der Anforderungen an Tore und an Verdunkelungsanlagen, die Anpassung des Inhalts an DIN EN 13561 und DIN EN 13659 sowie eine umfangreiche Beschreibung der Eigen- schaften. www.ift-rosenheim.de Klasse Referenzluftdurchlässigkeit Q 10 bei 10 Pa in m 3 /h Maximaler Prüfdruck in Pa 0 nicht geprüft bzw. > 0,09 600 1 0,09 600 2 0,04 600 Die Referenzluftdurch­ lässigkeit Q 10 bei 10 Pa für die Klassifizierung von Durchführungen für Bedienelemente. Eingang in die Norm haben u. a. konkrete Anforderungen an die Luftdichtheit von Rollladenkästen gefunden. Im Rahmen des Forschungs­ vorhabens wurden eindeutige Prüfkriterien für den Nachweis der Luftdichtheit von Rollladenkästen entwickelt. Ein Beispiel für Schäden an der Außenhülle infolge der ungenügenden Luft- dichtheit des Rollladen- kastens: Schimmelpilz- bildung im Bereich der Außenschürze. © Ift Rosenheim (4)

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