RTS-Magazin 11-2020

44 RTS-Magazin 11/2020 MARKT © ClipDealer D ie Betriebsanleitung des Herstellers liefert sämt- liche Anweisungen und Warnhinweise zu einer Maschine. Diese Herstellerinformationen und das betriebseigene Wissen aus den regelmäßig statt- findenden Gefährdungsbeurteilungen muss der Ar- beitgeber an die Mitarbeiter weitergeben, bevor diese mit der Maschine arbeiten. „Außerdem ist er in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zur Prävention zu er- greifen“, ergänzt Christina Müller. In kleineren Fir- men führt der Arbeitgeber Einweisungen meist selbst durch. Stellvertretend können diese aber auch von fachlich geeigneten Personen übernommen werden. Grundsätzlich gilt: Der sicherheitstechnische Zustand und die Funktionsfähigkeit der Maschinen muss regel- mäßig geprüft werden. „Der Arbeitgeber sollte dabei beispielsweise auf intakte Elektrokabel, dichte Hyd- raulikleitungen und unbeschädigte Sicherheitsein- richtungen wie den Notausschalter achten“, erläutert die Expertin der Nürnberger Versicherung. Außerdem muss beim Einsatz bestimmter Maschinen für jeden Mitarbeiter eine vollständige Schutzausrüstung vor- handen sein. Anleitung an der Maschine Eine Einweisung wird meist mündlich abgehalten. „Dabei empfiehlt es sich, den Mitarbeitern neben der theoretischen Anleitung die Funktionen der Maschine in der Praxis zu demonstrieren“, rät Christina Mül- ler. Dabei informiert der Arbeitgeber über die Bedie- nung der Maschinen und erklärt ihre Reinigung und Wartung. Wichtig ist außerdem, dass die Mitarbeiter die Handhabung der Sicherheitseinrichtungen, etwa der Schlüsseltransfersysteme oder Zweihandschal- tungen, beherrschen. „Bei Maschinen, die Sach- oder Personenschäden verursachen können, muss ein un- gewolltes Einschalten während einer Wartung oder Reparatur unbedingt vermieden werden“, betont die Expertin. Deshalb gilt es, bei der Einweisung auf die entsprechenden Wartungssicherungen aufmerksam zu machen. Gegebenenfalls muss vor den Arbeiten ein Gefahrenbereich abgesperrt werden. Der Hinweis auf Unfall- und Gesundheitsgefahren am konkreten Ar- beitsplatz gehört ebenso zur Einweisung wie das Erklä- ren von Warnhinweisen. Außerdem ist eine Aufklärung über mögliche Gefahren, die mit der Verwendung von Arbeitsstoffen einhergehen, und über das Verhalten im Notfall notwendig. Nicht zu vergessen sind Anweisun- Einweisung in neue Maschinen gen, wie die Mitarbeiter Maschinen und Arbeitsplatz hinterlassen sollen. Die richtige Versicherung bei Bedienungsfehlern Regelmäßig durchgeführte Einweisungen können die Fehlerquote zwar reduzieren, doch menschli- ches Fehlverhalten ist auch dann nicht komplett aus- geschlossen. „Damit der Betrieb bei Schäden durch Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleibt, empfiehlt sich der Abschluss einer Maschinenversicherung“, so Christina Müller. Die Maschinenversicherung der Nürnberger Versicherung kommt für die Reparatur- kosten auf oder erstattet bei einem Totalschaden den Zeitwert der Maschine – und das nicht nur bei Bedie- nungsfehlern oder unsachgemäßer Handhabung: Die Versicherung leistet auch bei technischen Defekten an Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie bei Schäden, die durch Kurzschlüsse, Konstruktionsfeh- ler, Überspannung und Überhitzung entstehen. Zudem sind Defekte durch äußere Einwirkung, beispielsweise Frost, Vereisung, Sturm, Flüssigkeiten oder Sabotage, mit abgedeckt. www.nuernberger.de/maschinenbruchversicherung Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen – so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz in § 12 vor. Für die Bedienung von Maschinen bedeutet das: Mitarbeiter in diesem Arbeitsbereich müssen über die Handhabung und spezielle Risiken der Maschinen informiert sein, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Was Arbeitgeber bei der technischen Einweisung ihrer Mitarbeiter beachten sollten und welche Versicherung bei Bedienungsfehlern und unsachgemäßer Handhabung zahlt, weiß Christina Müller, Expertin der Nürnberger Versicherung. Mitarbeiter müssen über die Handhabung und spezielle Risiken der Maschinen informiert sein, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjU0Mjk=