RTS Magazin 10/2020
48 RTS-Magazin 10/2020 MARKT Manche Erfindungen brauchen Zeit, bis sie zu einer lu- krativen Geschäftsidee werden. Um zu vermeiden, dass währenddessen die Konkurrenz dieselbe Idee zur Reife bringt, sollten sich die Erfinder ihren Einfall schützen lassen. „Das Patent ist das Schutzrecht auf eine tech- nische Erfindung, die gewerblich eingesetzt werden kann“, informiert Peter Meier. Wer seine Geschäftsidee zum Patent anmeldet, schützt es bis zu 20 Jahre vor ei- ner Nachahmung. Während dieser Zeitspanne hat der Patentinhaber das exklusive Recht, seine Erfindung zu verwerten. „Gerade für Start-ups kann ein Patent ein Vorteil in der Verhandlung mit Investoren sein“, er- gänzt der Experte der Nürnberger. Voraussetzungen für die Anmeldung Für die Erteilung des Patentschutzes ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, das jähr- lich rund 68 000 Anmeldungen verzeichnet. Damit die eingereichte Idee die eingehende Prüfung des Amtes passiert, sollte sie einige Voraussetzungen erfüllen: Die Erfindung darf vor dem Anmeldetag weder verwendet, eingesetzt noch öffentlich präsentiert worden sein, bei- spielsweise auf einer Messe. Ob die Erfindung bereits patentiert ist, lässt sich mit der Recherchedatenbank Despatisnet herausfinden. Zudem muss die Idee das Kriterium „Erfinderische Tätigkeit“ erfüllen. Das heißt, die Erfindung darf für den Fachmann auf dem Gebiet und angesichts des aktuellen Stands der Technik nicht naheliegend sein. Dritte wichtige Voraussetzung: Die Geschäftsidee muss praktisch einsetzbar sein, also als Basis für ein Geschäftsmodell dienen. „Daher achten Investoren bei jungen Unternehmen oft darauf, ob hin- ter der Geschäftsidee ein Patent steckt“, ergänzt Peter Meier. Anmeldung beim Patentamt Erfüllt die Idee die oben genannten Voraussetzungen, kann der Anmeldeprozess beim DPMA starten. Einen guten Überblick über die Anforderungen für die An- meldeunterlagen bietet das DPMA auf seiner Website. Wer seinen Patentschutz über Deutschland hinaus aus- weiten möchte, kann das entweder über eine Einzel- anmeldung in einem anderen Land machen oder aber für Europa beim europäischen Patentamt (EPO). Für einen internationalen Patentschutz kann der Antrags- steller seinen Antrag ebenfalls an das DPMA schicken. Es leitet ihn dann an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiter, welche das internationale Verfahren steuert. Der Experte der Nürnberger Versi- cherung weist aber auch darauf hin, dass der Geltungs- bereich eines Patents Einfluss auf die Kosten hat: „In- ternationale Patente sind teurer, was unter anderem an der umfangreicheren Recherchearbeit liegt.“ Ein zwei- ter großer Kostenfaktor ist die Laufzeit, denn Patente müssen jährlich verlängert werden. Damit der Patent- schutz möglichst lückenlos ist, empfiehlt es sich, bei der Anmeldung einen Patentanwalt hinzuzuziehen. „Unternehmen können für diese Beratung eine staatli- che Förderung beantragen – etwa beim Bundesminis- terium für Wirtschaft und Energie“, so Peter Meier. Schutz bei Patentverletzungen Kreative Köpfe gibt es nicht nur in Forschungsabtei- lungen großer Konzerne, sondern auch in kleineren Betrieben und Start-ups. „Kommt es zu einem Rechts- streit um eine Erfindung, kann das Verfahren schnell teuer werden und schlimmstenfalls die Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen bedrohen“, warnt der Experte. Als erstes und einziges Produkt im Bereich der Rechtsschutzversicherungen schützt der Patent- Rechtsschutz der Nürnberger Versicherung umfas- send vor diesem finanziellen Risiko. „Die Versicherung greift, wenn andere klagen, weil die eigene Erfindung ungewollt Ähnlichkeit zu bereits existierenden An- geboten aufweist“, erläutert Peter Meier. Der erwei- terte Tarif deckt darüber hinaus Klagen ab, mit denen das eigene Patent vor Nachahmern geschützt werden soll. Neben Patenten sind auch Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Designs und Marken versichert, wenn diese beim DPMA angemeldet wurden. www.nuernberger.de/markenrecht-patentrecht Schutz für kreative Ideen Kreative Ideen können einem Unternehmen zum Durchbruch verhelfen. Manch einer revoluti- oniert mit seiner Erfindung sogar den Markt. Deshalb ist es empfehlenswert, für gute Einfälle möglichst früh ein Patent zu beantragen – anderenfalls muss der Erfinder mit zahlreichen Nachahmern rechnen oder ein Mitbewerber sichert sich das gewerbliche Schutzrecht für die Idee. Peter Meier, Experte von der Nürnberger Versicherung, weiß, was kleine und mittlere Un- ternehmen bei der Anmeldung eines Patents beachten sollten und wie sie ihre daraus entste- henden Ansprüche rechtlich geltend machen können. Manche Erfindungen brauchen Zeit: Um zu vermeiden, dass währenddessen die Konkurrenz dieselbe Idee zur Reife bringt, sollten sich die Erfinder ihren Einfall schützen lassen. © ClipDealer
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