RTS Magazin 10/2020
47 RTS-Magazin 10/2020 Als einzige nationale Prüfgrundlage zur Klas- sifizierung der Einbruchhemmung für Tore steht aktuell die Technische Spezifikation DIN/ TS 18194 zur Verfügung. Mit Ausgabedatum Juli 2020 ersetzt sie den Entwurf der DIN SPEC 18194 vom Oktober 2019. Das Dokument legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klas- sifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren entsprechend der Pro- duktnorm für Tore EN 13241 fest. Prüfungen wie auch eine Produktzertifizierung nach DIN/TS 18194 kann das ift Rosenheim im Rahmen sei- ner flexiblen Akkreditierung durchführen. Auf Basis dieser Prüfungen ist mit einer zusätzli- chen Zertifizierung die Aufnahme des Herstel- lers in die KPK-Liste „Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore“ der Landes- kriminalämter möglich. Neben Fenstern und Türen zählen Tore zu den wesentlichen Angriffszielen für Einbrecher. Allerdings beschreiben die europäischen Nor- men der Reihe EN 1627 bis EN 1630 nur Anfor- derungen, Prüfungen und Klassifizierungen einbruchhemmender Fenster und Türen. Der je- weilige Anwendungsbereich schließt Tore expli- zit aus – diese werden als „äußere Abschlüsse“ nach ENV 1627 betrachtet. Die Arbeiten für eine EN-Norm zur Prüfung und Klassifizierung ein- bruchhemmender Tore ruhen weitestgehend. Deutsche Gremien erarbeiteten deshalb den im Oktober 2019 erschienenen nationalen Entwurf der DIN SPEC 18194. Deren Nachfolger, die im Juli 2020 veröffent- lichte Technische Spezifikation DIN/TS 18194 Tore – Einbruchhemmung – Anforderungen, Prüfung und Klassifizierung, trägt den Pro- duktbesonderheiten von Toren im Bereich Ein- bruchhemmung Rechnung. Das Dokument gilt für Tore, die in industriellen, gewerblichen und Wohnbereichen dem sicheren Zugang von Gü- tern und Personen sowie von Personen geführ- ten Fahrzeugen dienen. Die in DIN/TS 18194 beschriebenen Prüfun- gen ermitteln den Widerstand gegen statische und dynamische Belastung sowie gegen ma- nuellen Angriff. Dabei steht als Versagenskri- terium das Erreichen einer durchgangsfähigen Öffnung im Vordergrund. Eine erfolgreiche Prüfung ist in Kombina- tion mit einer Zertifizierung die Basis für eine Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste „Ge- prüfte und zertifizierte einbruchhemmende Tü- ren/Tore“ der Landeskriminalämter. Das ift Ro- senheim bietet sämtliche genannten Prüfungen und die Zertifizierung aus einer Hand an und schafft so Synergien für die Hersteller. www.ift-rosenheim.de Regelwerk zur Klassifizierung der Einbruchhemmung für Tore © ift Rosenheim (2) Ein K.-o.-Kriterium bei der Torprüfung ist eine durchgangsfähige Öffnung nach einem Flächenangriff. Prüfschablonen zur Überprüfung der durch- gangsfähigen Öffnung nach statischer und dynamischer Belastung sowie manuellem Angriff.
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