RTS Magazin 2/2020 - Forum Terrasse + Wintergarten 1/2020

Die Brandschutzproduktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/ oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde am 1. November 2016 europaweit für Tore und Außentüren eingeführt. Mit dem 1. Novem- ber 2019 endete die Koexistenzphase von bauaufsichtlichen Zulassungen und allge- meinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für einige Bereiche. Feuer- und Rauchschutztore für den In- nen- und Außenbereich sowie Außentü- ren dürfen seit dem 1. November 2019 nur noch mit CE-Kennzeichnung in Verkehr ge- bracht werden. Zu diesem Zeitpunkt endete nämlich die dreijährige Koexistenzphase, in welcher nationale Normen neben der euro- päischen Brandschutznorm EN 16034 ange- wendet werden durften. Somit sind Herstel- ler zukünftig dazu verpflichtet, zumindest Teile ihres Angebots nach CE-Norm anzu- bieten. Abermals verschoben Innentüren und automatische Türen bleiben vorerst von der CE-Kennzeichnung ausge- schlossen und müssen weiterhin die Norm des jeweiligen Landes erfüllen, in denen sie in Umlauf gebracht werden. Der Grund da- für ist, dass die Parallelnormen EN 14351-2 (Innentüren) und EN 16361 (Automatische Türen), dessen Listung im Amtsblatt der Europäischen Kommission für den Herbst/ Winter 2019 vorgesehen war, wiederholt verschoben wurde. Reinhard Schröders, Geschäftsführer der Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH und Mitglied diverser nationaler und europäischer Normungsausschüsse für Feu- erschutz- und Rauchschutzabschlüsse er- klärt: „Da die europaweite Norm EN 16034 nur in Kombination mit den jeweiligen Pro- duktnormen für Tore, Innen- und Außentü- ren sowie automatische Türen gültig ist, ist es unabdingbar, dass diese im Amtsblatt ge- listet sind. Leider wurde die Aufnahme der Normen für Innentüren und automatische Türen auf unbestimmte Zeit verschoben, so dass in diesem Bereich die bisherigen nati- onalen Vorgaben weiterhin gültig sind. Das erschwert es den Herstellern, ihre Produkte europaweit nach einer standardisierten Norm anzubieten.“ Wann die letzten beiden Produktnormen ins Amtsblatt aufgenommen werden ist ak- tuell ebenso unklar wie die Antwort auf die Frage nach einer Koexistenzphase für die beiden Produktbereiche. Koexistenzphase seit 1. November 2019 abgelaufen „Für fertigende Unternehmen ist es je- doch ratsam, das Thema zu verfolgen und auch im Falle einer Übergangsphase frühzei- tig auf die neu genormten Produkte zu set- zen. Einerseits können Hersteller dadurch Produkte mit einer höheren Qualität in ih- ren Brandschutzeigenschaften anbieten und sich andererseits zukunftsgerichtet aufstel- len“, so Reinhard Schröders weiter. Lizenzpartner liefern bereits nach EN 16034 Lizenznehmer von System Schröders fer- tigen bereits nach den neuen Normen und sind auch für die Fertigung von Brandschutz­ elementen für die noch im Amtsblatt aus- stehenden Produktkategorien gewappnet. Wahlweise können Feuerschutztüren auch über Rauchschutz der Klassen Sa und S200, sowie weiteren optionalen Leistungseigen- schaften verfügen. www.system-schroeders.de Reinhard Schröders wirkt in zahlreichen nationalen und europäischen Normungsausschüssen für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mit. Foto: © TwooDoo für System Schröders RAFFSTOREN FÜR GROẞE FENSTERFLÄCHEN • Fassadensystem oder Schacht- montage • Schienen- oder Seilführung • mit flachen oder gebördelten Lamellen in Trendfarben • Blenden und Schienen aus witterungsbeständigem Aluminium in allen RAL- Farben erhältlich • Made in Germany ALUKON KG KONRADSREUTH Münchberger Straße 31 I D-95176 Konradsreuth ALUKON KG HAIGERLOCH Am Griesbaum 1 I D-72401 Haigerloch WWW.ALUKON.COM Nürnberg, 18.–21.3.2020 Halle 7 Stand 325 Besuchen Sie uns

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