LIFTjournal 1-2021

Fotos: © Yaroslav Astakhov Aktuell wird das Produktsicherheitsge- setz neu gefasst und um die Vorschriften zum sicheren Betrieb von überwachungs- bedürftigen Anlagen – zu denen auch Per- sonen- und Lastenaufzüge gehören – be- reinigt. Die Regelungen werden jedoch nicht gestri- chen, sondern in ein neu zu schaffendes „Über- wachungsbedürftige Anlagengesetz“ (ÜAnlG) überführt und dabei überarbeitet und moder- nisiert. Wegen dieser Überführung muss auch die Betriebssicherheitsverordnung redaktionell angepasst werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die Veröf- fentlichung für Juli 2021 vorgesehen. Geplant ist die Einführung bundeseinheitlicher Verpflich- tungen für die Zugelassenen Überwachungsstel- len (ZÜS). Sie sind bisher in sehr unterschied- lichen Verordnungen in den Bundesländern geregelt. Der Referentenentwurf zur Änderung des ProdSG, der Betriebssicherheitsverordnung und Produktsicherheitsgesetz wird überarbeitet zum neuen ÜAnlG wurde auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums veröffentlicht. Dort findet man auch die verschiedenen Stellungnah- men beteiligter Kreise. Die Links zu den genannten Websiten finden Sie bei uns im Internet.  ⇤ lift-journal.de/prodsg Foto: © Scott Grham/unsplash/findvectorlogo/Montage Das Bundesbauministerium hat die „För- dermittel für Maßnahmen zur Barriere- reduzierung“ für dieses Jahr auf 130 Milli- onen Euro erhöht. Sie können auch für den Einbau von Aufzügen genutzt werden. Im vergangenen Jahr waren es 100 Millionen Euro, im Zuge des Konjunkturpakets wurde die Förderung um 30 Millionen Euro aufgestockt. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW be- antragt werden. Gefördert werden Bau-Maßnahmen in Wohn- gebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbe- stand gesenkt werden. Dazu gehören zum Bei- spiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen, aber auch der Einbau von Aufzügen. ZWISCHEN 5.000 UND 6.250 EURO Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zu- schüsse in Höhe von zehn Prozent der förder- fähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW- Zuschussportal online stellen, sie sollen inner- halb kürzester Zeit ihre Förderzusage erhalten. Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es beim KfW-Infocenter unter der kosten- freien Telefonnummer 0800 / 539 9002 oder auf der Internetseite der KfW.  ⇤ kfw.de/455-b Fördermittel für den Einbau von Aufzügen 44 AUFZUGSBETREIBER  LIFT OPERATORS LIFT journal  01. 2021

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