LIFTjournal 1-2021

Rund 3.000 Aufzüge wurden 2019 von den Prüfern stillgelegt. 43,5 % Der weitaus größte Teil der Anlagen war sogar vollständig mängelfrei. Aufzüge: Nur 0,7 Prozent hatten gefährliche Mängel Nur 0,7 Prozent aller Personenaufzüge in Deutschland wiesen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen 2019 ge- fährliche Mängel auf. In absoluten Zahlen: Von 607.229 geprüften Anlagen waren es 4.200. D as ist das Ergebnis des Anlagensicher- heitsreports, in den die Prüfungen aller Zentralen Überwachungsstellen (ZÜS) einfließen und der einmal im Jahr vom TÜV-Ver- band herausgegeben wird. „Kann die Anlage nicht sofort nachgebessert werden, werden die Aufzüge von den zustän- digen Aufsichtsbehörden vor Ort stillgelegt“, erklärte Joachim Bühler, Geschäftsführer des Kommunikationssystem ausgerüstet sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Ende 2020 ist die fünf Jahre dauernde Übergangsfrist für die Nachrüstung der Anlagen abgelaufen. Nach Schätzung des TÜV-Verbands waren Ende 2020 etwa 15 bis 20 Prozent aller Aufzugs- anlagen noch nicht ausreichend ausgestattet. Das entspricht rund 90.000 bis 120.000 Aufzügen. „Nicht konforme Anlagen werden bei der näch- sten, jährlich stattfindenden Aufzugsprüfung be- mängelt“, sagte Bühler. „Die Betreiber müssen dann unverzüglich nachbessern.“ Dann findet eine erneute Prüfung statt. Sei der Mangel nicht behoben, würden die Prüfer die zuständige Aufsichtsbehörde vor Ort infor- mieren, die über eine Stilllegung des Aufzugs entschieden. Die klare Empfehlung des TÜV- Verbandes: „Die Betreiber sollten nicht warten und betroffene Anlagen umgehend nachrüsten“ (mehr dazu auf S. 45). Die Prüforganisationen begrüßen bei dieser Gelegenheit die geplante gesetzliche Neuord- nung der Sicherheitsprüfungen überwachungs- bedürftiger Anlagen wie Aufzüge, Anlagen mit Brand- und Explosionsgefahr oder Dampf- und Druckanlagen, die derzeit im Bundesarbeitsmi- nisterium entwickelt wird (mehr Infos auf S. 44). Das überarbeitete Produktsicherheitsgesetz (ProdSG.) wird nach Ansicht der ZÜSen die re- gelmäßige Prüfung der Anlagen im laufenden Betrieb durch unabhängige Überwachungsstel- len stärken. Damit gewährleiste es ein „angemes- senes Sicherheitsniveau für Arbeitnehmer und andere Personen, die sich im Umfeld der Anlagen aufhalten“. Eine ausführliche Kommentierung des Gesetzentwurfes hat der TÜV-Verband im Rahmen der Verbändeanhörung vorgenommen. BUNDESEINHEITLICHE REGELUNG GEPLANT Eine weitere Verbesserung sei, dass im Zuge der Neuordnung die Anforderungen an die Zugelas- senen Überwachungsstellen (ZÜS) künftig bun- deseinheitlich geregelt werden. Damit werden die unterschiedlichen Vorgaben aus 16 Bundes- ländern abgelöst, was erheblichen organisato- rischen und finanziellen Aufwand verursacht hat. Die vollständige Mängelstatistik sowie zahlreiche Fachartikel rund um die Sicherheit technischer Anlagen sind im Anlagensicherheitsreport 2020 im Internet abrufbar. ⇤ technische-ueberwachung.de TÜV-Verbands (VdTÜV) bei der Vorstellung des „Anlagensicherheitsreports 2020“. Das war 2019 bei rund 3.000 Aufzügen der Fall. Bei weiteren 11,9 Prozent der Anlagen ent- deckten die Prüfer „sicherheitserhebliche Män- gel“, die von den Betreibern nachgebessert und dann erneut begutachtet werden müssen. Der weitaus größte Teil der Anlagen hatte aber nur geringfügige Mängel (43,9 Prozent) oder war so- gar vollständig mängelfrei (43,5 Prozent). GESETZ LÄSST MÄNGELQUOTE STEIGEN Diese Zahlen werden in diesem Jahr voraussicht- lich kräftig steigen. Grund ist eine gesetzliche Neuregelung: Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge in Deutschland mit einem Zwei-Wege- Foto: © TÜV Rheinland 28 AKTUELL  NEWS LIFT journal  01. 2021

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