LIFTjournal 6-2020
Foto: © AaronAmat/iStock.com und © justinmedia/ iStock.com Ihre Aufgaben als Betreiber Hallo, hier ist wieder Bernd Betreiber. Diesmal geht es um die Frage, welche Aufgaben ein Betreiber von Aufzugs anlagen überhaupt hat. D er Gesetzgeber hat Ihnen als Betreiber ei- ne hohe Verantwortung gegeben, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung ergibt. Ich habe Ihnen mal zusammengestellt, womit Sie sich als Betreiber alles beschäftigen müssen. Die gute Nachricht vorab: Sie müssen nicht alles selbst machen. Mit vielen dieser Aufgaben können Sie eigene Mitarbeiter, Aufzugsunter- nehmen oder Ingenieurbüros beauftragen. Aber Achtung: Diese Aufgaben sollten Sie schriftlich delegieren. Und Sie müssen sichergehen, dass Sie sie an Firmen und Menschen delegieren, die sach- und fachkundig sind sowie die notwendi- gen Kapazitäten haben, die Aufgaben zu erfüllen. Delegieren heißt übrigens nicht nur dafür zu sor- gen, dass diese Aufgaben/Arbeiten durchgeführt werden, Sie müssen auch kontrollieren, ob sie erledigt wurden. Es sind acht Aufgaben, die Sie als Betreiber ha- ben. Sie müssen: 1. regelmäßig kontrollieren, ob Ihre Aufzugsan lage offensichtliche Mängel hat, die die sichere Verwendung beeinträchtigen. Diese Kontrol- len müssen sie dokumentieren und an der Anlage zur Einsicht hinterlegen. Sie müssen dabei bestimmen, wer wie oft und in welchem Umfang was an der Aufzugsanlage zu kontrol- lieren hat. Dies sollte auch aus Ihrer Gefähr- dungsbeurteilung hervorgehen. 2. sicherstellen, dass bei offensichtlichen Män- geln und nach deren Beseitigung nur qua lifizierte Personen, die mit der Aufzugsanla- ge vertraut sind, diese außer- und wieder in Betrieb nehmen dürfen. 3. dafür sorgen, dass ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen ist. Dabei ist wichtig, den Um- fang und die Häufigkeit der Wartung vertraglich festzuhalten. Sie orientiert sich an der Art und Intensität der Nutzung unter Berücksichtigung der Aufzugsart, der technischen Ausführung, Ausrüstung und Betriebsbedingungen (Art, Umfang, Intensität) – z. B. auf der Basis der An- gaben in der Betriebsanleitung des Herstellers. 4. auch dafür sorgen, dass die wiederkehren- de Prüfung stattfindet. Achtung: Handelt es sich bei Ihrer Aufzugsanlage um eine direkt- hydraulische Anlage, bei der der Heber im Erdreich in einem Schutzrohr steht, ist eine zusätzliche Prüfung nach Wasserhaushalts gesetz notwendig. Wenn es sich um eine Auf- zugsanlage ohne Personentransport handelt, ist auch eine Prüfung der elektrischen Sicher- heit notwendig. Fragen Sie Ihren Instandhalter, ob dies bei Ihre Anlage zutrifft. 5. sicherstellen, dass eine Gefährdungsbeurtei- lung erstellt wird. Und vergessen Sie nicht, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktua- lisiert werden muss (ca. alle vier bis fünf Jahre). 6. die Umsetzung der Maßnahmen beauftragen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung erge- ben. Achtung: Nach Umsetzung der Maßnahmen ist meist eine Abnahme der Arbeiten durch ei- ne ZÜS vorgeschrieben und anschließend die Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. 7. dafür Sorge tragen, dass im Fahrkorb der Auf- zugsanlage ein Zwei-Wege-Kommunikations- system (z. B. Fernnotrufsystem) installiert ist, über das ein Notdienst (Notrufzentrale und Be- freiungsdienst) ständig erreicht werden kann. Außerdem muss der Zugang zur Aufzugsanlage sichergestellt sein (z. B. durch Schlüsseldepot). Achtung: Dabei können ggf. unterschiedliche Verträge mit unterschiedlichen Dienstleistern notwendig werden. Sprechen Sie dafür Ihr In- standhaltungsunternehmen oder Ihr betreu- endes Ingenieurbüro an. 8. die Vollständigkeit der Dokumentation im Blick behalten und dafür sorgen, dass sie am Betriebsort des Aufzuges verfügbar ist. Zur Dokumentation gehören: Technische Unter lagen (Neuanlagen-Dokumentation), Betriebs- anleitung, Hinweise zur Personenbefreiung, Prüfberichte, Wartungsnachweise, Nachweise zur beauftragten Person (Aufzugswärter), Pro- tokoll der Kontrollen durch die beauftragte Person, Angaben zum bestimmungsgemäßen Betrieb. ⇤ Wenn Sie sich jetzt die Frage stellen, ob Sie überhaupt ein Betreiber sind, lesen Sie das nächste LIFTjournal. Es erscheint am 18. Februar 2021. 46 Aufzugsbetreiber lift operators LIFT journal 06. 2020
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