LIFTjournal 6-2020

GBA Aufzugkomponenten e.K. Marienstraße 34 · D-45307 Essen fon: +49 (201) 59 80 420 fax: +49 (201) 59 80 421 gba@aufzugkomponenten.de Intelligente Lösungen. Optimale Handhabung. Vereinfachte Arbeitsabläufe. BELEUCHTUNGEN KABEL & LEITUNGEN VERDRAHTUNGSSYSTEME VIDEO-ÜBERWACHUNG STEUERUNGSERGÄNZUNGEN WEG Reform 2020: Modernisierung und Sanierungen werden einfacher Foto: © hanohiki/iStock.com Am 17. September haben Bundestag und Bundesrat der Reform des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz 2020 zu­ gestimmt. Voraussichtlich ab 1. Dezember 2020 werden Eigen­ tümerversammlungen und Beschlussfassung vereinfacht und damit die Umsetzung von Sanierungen und Modernisierung. Die wichtigsten Änderungen hat der VDMA zusammengefasst: Das Wohnungseigen- tumsmodernisierungs- gesetz (WEMoG) gibt Eigentümergemein- schaften mehr Verant- wortung und Pflichten. Blockadehaltungen ein- zelner Eigentümer wer- den aufgelöst und drin- gend notwendige Pro- zesse wie Sanierungen können einfacher um- gesetzt werden. Auch die Durchsetzung von Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Ge- bäuden verbessern wird deutlich erleichtert. Außerdem – und das ist vor allem in der Corona-Krise wichtig – müssen Eigentümer in Versammlungen nicht mehr persönlich vor Ort anwesend sein. Abstimmungen können auch über di- gitale Medien durchgeführt werden. „Damit wird das Gesetz endlich an die digitale Neuzeit angepasst“, so Albert Schenk, Vorsitzender des Fach- verbandes Aufzüge und Fahrtreppen im VDMA. Beschlüsse über Verträge, Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen könnten auch über Web- Konferenzen oder andere digitale Werkzeuge gefasst werden. Weiterhin erhalten Verwalter einen größeren Spielraum um notwendige Entscheidungen eigenhändig und ohne Beschlüsse zu fassen. Verwaltungs- beiräte wird zudem Verantwortung von den Schultern genommen, da sie für ihre Entscheidungen nur noch im Falle grober Fahrlässigkeit oder Absicht belangt werden können. „Insgesamt ist die Gesetzesnovelle ein rundes und ausgewogenes Paket und wir wünschen uns, dass es ohne Diskussionen und Verzögerungen Anfang Dezember in Kraft treten wird“ betont Schenk. Dies sei wichtig, wenn es um die Modernisierung von Aufzügen geht. Ak- tuell muss gerade bei vielen Betreiber über die Nachrüstung von Aufzügen mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem entschieden werden, um die Frist bis zum 31. Dezember 2020 nicht zu verpassen. Auch die Ausstattung von Aufzügen mit einem System zur Schachtentlüftung ist gerade in der Winter- und Corona-Situation von Bedeutung.  ⇤ vdma.org 43 Aufzugsbetreiber  lift operators

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