LIFTjournal 4/2020
AVERDI Inh. Peter Erdmann Handelsring 6 - 26624 Südbrookmerland Tel. +49 (0) 4942 / 204 863 - 0 Fax: +49 (0) 4942 / 204 863 - 111 post@averdi.de • www.averdi.de !!auch zur Miete!! Mobile Lastmessung Messung Kabinengewicht Gegengewicht Seilspannung Software kostenlos Wichtige Veränderungen bei Normen und Richtlinien Auch im vergangenen Jahr gab es zahl- reiche Veränderungen bei europäischen und deutschen Normen, Richtlinien und Verordnungen. Eine Übersicht zu be kommen und zu behalten ist nicht ein- fach, deshalb hat der VFA in seinem Jahresbericht (Seite 50) eine kompakte Auflistung der wichtigsten Änderungen erstellt. D ie EU-Kommission hat mit dem Mandat M/549 die Aufgabe andas CENgerichtet, die Referenz zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU in den Normen EN 81-20/-22/-50/-72/-73 im An- hang ZA zu hinterlegen. Damit werden die betrof- fenen Papiere neu datiert, Teile davon wurden inzwischen veröffentlicht. Zwei wichtige europäische Normen für den Aufzugsbereich wurden überarbeitet: Die DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 (Ausgabe Juni 2020). Um die Anforderungen der Europäischen Kommission durch das EU-Mandat M/549 um- zusetzen, sind die DIN EN 81-20 (Aufzüge für den Personen- und Lastentransport) und die DIN EN 81-50 (Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten) jetzt neu erschienen. Die Anpassungen betreffen die Forderungen des Mandats: • Die im Papier benannten Normen sind neu datiert, was unter anderem direkten Einfluss auf die Produktzulassung und technische Dokumentation hat. • Es gibt einen neuen Anhang ZA mit Referenz zur Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Ma- schinenrichtline 2006/42/EG sowie deren je- weiligen Bezug zu den wesentlichen Gesund- heitsschutz- und Sicherheitsanforderungen. • Wichtig: Es wurden dabei keine technischen Änderungen vorgenommen. Die alten Normen EN 81-20/50 haben eine Über- gangsfrist bis zum 28. Februar 2022, die Harmoni- sierung unter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU steht aus. Da inzwischen häufig neue Papiere veröffent- licht werden und ihre Komplexität und Frequenz zunimmt, hat der VFA zu den neuesten Entwick- lungen eine Übersicht der letzten Änderungen erstellt, auf die die Mitglieder Zugriff haben. BETRSICHV UND TRBS Die Änderungen zur Betriebssicherheitsver- ordnung (BetrSichV) wurden im Februar 2019 vom Bundesrat verabschiedet, die notwen- dige Veröffentlichung erfolgte im Mai 2019 im Bundesgesetzblatt, sie ist seit dem 8. Mai 2019 rechtsverbindlich. Eine konsolidierte Fassung der BetrSichV ist verfügbar, zu den Änderungen wurde für die Mitglieder eine Synopse erstellt. Außerdemwurde die TRBS 1201-4 „Prüfung von Aufzugsanlagen“ am 23. Mai 2019 und acht weitere Papiere veröffentlicht, darüber hat der VFA seine Mitglieder bereits informiert. Sie wurden durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme- dizin (BAuA) publiziert und mit dem Erscheinen im Gemeinsamen Ministerialblatt rechtsverbindlich. Die TRBS 1121 wurde konsequenterweise in derselben Ausgabe des Gemeinsamen Ministe- rialblatts zurückgezogen, um dem entstandenen Widerspruch zur neuen TRBS 1201-4 zu begegnen. Zu den Änderungen wurde eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Anpassungen erstellt: Es ist zu beachten, dass die Einhaltung einer TRBS die Vermutungswirkung auslöst, dass man die Anforderungen der Betriebssicherheitsverord- nung (BetrSichV) erfüllt hat. Die Einhaltung der BetrSichV ist rechtsverbindlich verpflichtend. Diese Information stammt aus dem VFA- Jahresbericht, weitere Informationen finden Sie auf Seite 50. ⇤ vfa-interlift.de VFA-Mitglieder können sich mit ihren Fragen gerne an Jan König, den Technischen Referenten des Verbandes, wenden: jan.koenig@vfa-interlift.de . Foto: © alexandersikov/123rf 53 AUFZUGSBETREIBER LIFT OPERATORS
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