LIFTjournal 3/2020

Betreibertipp: Gefährdungsbeurteilung Guten Tag, mein Name ist Bernd Betreiber und ich möchte Ihnen künftig einige praktische Tipps geben. Beginnen wir mit der Gefährdungsbeur­ teilung für Ihren Aufzug: Wer erstellt sie und was müssen Sie dabei beachten? S ie wissen sicher, dass Sie für Ihren Aufzug eine Gefährdungsbeurteilung benötigen. Zunächst einmal ist das allein Ihre Aufga- be: Sie müssen als Betreiber eines Aufzuges dafür sorgen, dass von Ihrem Aufzug keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dabei ist es egal, in welcher Art und Weise eine fremde Person sich dem Aufzug nähert oder mit ihm zu tun hat – ob er ihn nur benutzt, reinigt, wartet, ihn nur ansieht oder anfasst. Das spielt keine Rolle. WER SOLLTE DIE GEFÄHRDUNGS- BEURTEILUNG ERSTELLEN? Nun sind Sie vermutlich kein Techniker, Sie wis- sen von Aufzügen nicht genug, um Gefahren zu erkennen und haben außerdem weder Zeit noch Muße, sich damit zu beschäftigen. Also brau- chen Sie Unterstützung. Dafür suchen Sie einen unabhängigen Fachmann, der keinen Vorteil vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat. Ihre Wartungsfirma möchte gerne alle Arbei- ten übernehmen, die sich aus der Gefährdungs- beurteilung ergeben. Das Ingenieurbüro oder der Fachplaner, der Sie betreut, würde gerne diese Maßnahmen planen, ausschreiben, die Umsetzung begleiten und abnehmen. Ihre ZÜS (TÜV, Dekra oder GTÜ) erstellt Ihnen maximal einen Soll-Ist-Vergleich, aber keine Gefährdungs­ beurteilung. Mehr würde sie gerne machen, aber sie darf nicht, weil sie dann ihre Unabhängigkeit gefährden würde. SIE MÜSSEN SICH ENTSCHEIDEN! Jetzt haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder lassen Sie die Gefährdungsbeurteilung durch das Unternehmen erstellen, zudem Sie das meiste Vertrauen haben oder Sie splitten den Auftrag, lassen den Soll-Ist-Vergleich durch eine ZÜS er- stellen und geben das Ergebnis Ihrer Wartungs- firma bzw. Ingenieurbüro, damit sie Ihnen daraus eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. So würden Sie zwar das beste Ergebnis erzie- len, aber Ihr Aufwand ist größer, die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung dauert länger und sie wird teurer, weil Sie sie nicht nur ein Unter- nehmen beauftragen. Sie müssen also abwägen, wie groß Ihre Risiken und Chancen sind und dann eine Entscheidung treffen. OHNE UNTERSCHRIFT UNGÜLTIG Wenn Sie sich für einen Weg entschieden haben, halten Sie am Ende Ihre Gefährdungsbeurtei- lung in den Händen. Jetzt müssen Sie sie noch gegenzeichnen und annehmen, denn erst dann erlangt sie rechtliche Gültigkeit für Sie und Ihren Aufzug – das vergessen viele. Alle Fragen beantwortet? Natürlich nicht! Sie wollen und sollten zum Beispiel wissen, wie häufig Sie eine Gefährdungsbeurteilung aktuali- sieren müssen, was Sie bei den aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen beachten müssen und natürlich was überhaupt darinstehen muss. Ein kleiner Hinweis vorab: Der Soll-Ist-Vergleich ist nicht vollständig Bestandteil einer Gefährdungs- beurteilung, sondern nur die Mängel. Mehr erfahren Sie im Betreibertipp des näch- sten LIFTjournals. Es erscheint am 19. August. ⇤ lift-journal.de/gbu Foto: © AaronAmat/iStock.com und © justinmedia/ iStock.com Auf unserer Website finden Sie Beispiele für eine Gefährdungsbeurteilung vom „Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen“. 62 AUFZUGSBETREIBER  LIFT OPERATORS LIFT journal  03. 2020

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