LIFTjournal 2/2020

Anlagen zum Personentransport werden ab 2021 strenger geprüft, Modernisie- rungen und moderne Notrufsysteme werden deshalb 2020 immer wichtiger. D ie Betriebssicherungsverordnung (Be- trSichV) hat die Vorschriften für Auf- zugbetreiber für Aufzüge, die von Per- sonen genutzt werden, erheblich anspruchs- voller gemacht. Da Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel gelten, müssen Betreiber die Anlagen stärker kontrollieren und unter Um- ständen auch auf einen neuen Stand bringen. Zum Beispiel muss im Fahrkorb ab dem 1. Januar 2021 ein wirksames Zweiwege-Kom- munikationssystem installiert sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist. Entspre- chende Lösungen sind in der DIN EN 81-28 be- schrieben. Das Kommunikationssystem kann dabei übrigens auch mit einer Mobilfunkver- bindung zum Notdienst arbeiten. Es ist somit kein teurer Festnetzanschluss mehr erfor- derlich. Gemäß der DIN EN 81-28 muss die notrufaus- lösende Stelle mindestens alle drei Tage einen Notruf simulieren. Die Notrufzentrale muss die- sen Test auswerten, dokumentieren und Fehler erkennen. Das betrifft alle Aufzugsanlagen, die zu wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken von Personen genutzt werden. Dazu zählen alle Aufzüge, mit denen Personen befördert werden, also auch Lastenaufzüge und Paternoster. UNMITTELBARE FEHLERERKENNUNG Intercom-Systeme für Aufzugsanlagen, bei- spielsweise vom Hersteller Commend, bieten den Vorteil der permanenten Leitungsüberwa- chung. Jede einzelne Sprechstelle meldet einen Fehler unmittelbar an die zuständige Zentrale. Die Sprechstelle im Fahrkorb zeigt Fehler darü- ber hinaus im normgerechten Blinkrhythmus auf Piktogramm-LEDs an – ebenso wie Fehler, die durch den automatischen Test der Notrufein- richtung erkannt werden. Der gesamte Test wird im Intercom-System protokolliert, nur Fehler werden sofort gemeldet. Das kann sich für die Anwender auch deshalb rentieren, weil das Wartungspersonal die Not- rufeinrichtungen der Aufzüge nicht mehr ma- nuell testen muss. Das kann die Personal- und Wartungskosten optimieren. Zudem müssen nicht alle Komponenten aus- getauscht werden: Intercom-Systeme passen sich an die vorhandene Infrastruktur an. Vor- handene Lautsprecher, Mikrofone sowie Anzei- gen können fast immer an einer neuen Notruf- Sprechstelle angeschlossen werden, lediglich die Notruftaste muss ausgetauscht werden. So bleibt alles in allem auch das herstellerspezi- fische Design erhalten, das sich viele Anwender wünschen. ⇤ schneider-intercom.de MICHAEL SCHENKELBERG Der Autor ist Vertriebs- und Marketingleiter bei Schneider Intercom Photo: © Schneider Intercom/Commend International Verschärfte Normen für Aufzugsbetreiber Tightened standards for lift operators PFLICHT: NEUSTER STAND DER TECHNIK Die wichtigste Änderung: Betreiber von über- wachungsbedürftigen Anlagen sind jetzt Ar- beitgebern gleichgestellt. Damit erhöhen sich die haftungsrechtlichen Konsequenzen für viele, die Aufzüge in ihrem Verantwortungs- bereich haben. Jeder ist verpflichtet, den Auf- zug nach dem zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Stand der Technik zu betreiben. Wer also wegen der BetrSichV die Modernisierung eines Kommunikationssystems plant, sollte die aktuelle EN 81-28 umsetzen. Auch wenn der Gesetzgeber zur Nachrüstung eine Frist bis Ende dieses Jahrs vorsieht, ist es ratsam, die Installation des Notrufsystems kurzfristig in Angriff zu nehmen. Schon heute haftet der Betreiber, wenn die Befreiung einer eingeschlossenen Person nicht rechtzeitig ein- geleitet werden kann. Doch wie kann eine anforderungsgerechte und normkonforme Lösung aussehen? Die In- tercom-Systeme mit fernauslösbaren Notruf- tasten genügen den neuen Anforderungen. Mit ihnen kann turnusmäßig ein Notruf simuliert werden, die Notrufzentrale kann dessen Emp- fang quittieren und protokollieren. Ergänzende Mikrofontests sorgen für eine hoch verfügbare Aufzugskommunikation. Dabei werden Fehler erkannt und an der Abfragestelle der Notrufe oder an einer zentralen Störungsstelle ange- zeigt. Die Ergebnisse der Test müssen dort nach- vollziehbar protokolliert werden – ganz im Sinne der BetrSichV. LIFT journal  02. 2020 20 PRODUKTE  PRODUCTS

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