LIFTjournal 1/2020
electronic: „Wer heute seinen Notruf noch nicht umgerüstet hat, sollte sich schon jetzt einen Termin sichern.“ Wichtig für die Betreiber war sicher auch die Info, dass durch die sukzessive Umstellung der Festnetzleitungen auf Voice over IP, analoge Notrufgeräte ihre Funktion verlieren. Das heißt für den Aufzugnotruf: Analoge Geräte können sich nicht mehr melden, obwohl sie vermeint- lich noch funktionieren, erklärte Gorski. Drücke dann zum Beispiel ein Kind aus Versehen den Notruf, wähle das Gerät immer wieder in einer Schleife die Notrufstelle erfolglos an – ohne, dass es der Betreiber merke: „Wir hatten schon Betreiber, die am Ende Telefonrechnungen im vierstelligen Bereich dadurch hatten, weil Sie unsere mehrfachen Warnungen ignoriert hat- ten." BEWEISUMKEHR BEIM DATENSCHUTZ Über den korrekten Umgang mit den Daten und die Umsetzung des Datenschutzes im Unter- nehmen referierte abschließend Ralf Fracko- wiak, Datenschutzberater von Niggemeier & Leurs. „Der Grundsatz bei der Datenspeiche- rung ist das Verbot, beim Datenschutz gibt es eine Beweisumkehr“, erklärte Frackowiak. Seit Ende 2018 prüften die Datenschutzbehörden in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-West- Die aktuelle TRBS 3121 und ihre Umset- zung in die Praxis, die Nachrüstpflicht für Aufzugsnotrufe und der Datenschutz – die rund 50 Teilnehmer des elften Betreibertags von Niggemeier & Leurs bekamen geballte Informationen und deutliche Mahnungen geboten. D en Anfang machte Rechtsanwalt Hart- mut Hardt, sein Fokus lag auf der aktu- ellen TRBS 3121, deren Lektüre er sei- nen Zuhörern dringend empfahl: „Wenn Sie als Verantwortlicher der Eigentümergemeinschaft oder die von Ihnen beauftragte Person diese TRBS nicht kennen, haben Sie ein Problem“, betonte Hardt. Er empfahl, regelmäßig die Web- site der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua.de) zu besuchen. „Dort gibt es ein Verzeichnis der aktuellen TRBSen, wer sie kennt und anwendet hat den Nachweis, dass er den Stand der Technik erfüllt.“ Noch deutlicher formuliert es der Rechtsan- walt angesichts der Neufassung der Betriebssi- cherheitsverordnung aus dem Jahr 2015: „Wenn Sie jetzt das erste Mal davon hören, sollten Sie sich fragen, woher Sie Ihre Rechtskennt- nisse beziehen. Sie haben die Verantwortung, Sie müssen sich selbst schlau halten. Denken Sie daran: Sie haben im Schadensfall die Be- weislast!“ Hardt empfahl dabei dringend „aus Gründen der Rechtssicherheit“ eine gute Doku- mentation: „Sie müssen Ihr Vorgehen gerichts- tauglich belegen können – gönnen Sie sich das!“ „Sie haben im Schadensfall die Beweislast!“ „DIE STEUERUNG IST IHR EIGENTUM“ Zu einer regen Diskussion führte die Frage von Hardt an die Teilnehmer, wie viele Fahrten ihr Aufzug im letzten Quartal gemacht habe. Davon hänge z.B. der Wartungszyklus ab: „Viele Betrei- ber kennen zwar den Kilometerstand ihres Au- tos, aber nicht die Fahrtenzahl ihres Aufzugs.“ Dem Hinweis aus dem Zuhörerkreis, dass der Fahrtenzustand häufig verschlüsselt sei, konnte Lutz Leurs begegnen. In solchen Fällen könne man einen Fahrtenzähler anschließen, erklärte Geschäftsführer von Niggemeier & Leurs: „Selbst bei geschlossenen Systemen der Mitbewerber können wir Ihnen liefern. Denn die Steuerung ist Ihr Eigentum, es ist Ihr gutes Recht, die Daten abzufragen.“ NOTRUF: MONTEUR-PREISE STEIGEN Über das aktuelle Thema Aufzugsnotruf infor- mierte anschließend Raphael Gorski von der Firma GS electronic, Servicepartner von Nigge- meier & Leurs. Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge mit einem modernen Notrufsy- stem ausgestattet sein, das an eine ständig besetzte Stelle gekoppelt ist, mit der rund um die Uhr Kontakt aufgenommen werden kann. Nach Schätzungen seien aber heute deutschlandweit etwa 25-30 Prozent aller Auf- züge noch nicht umgerüstet. Doch bereits 2020 könne es von TÜV & Dekra bemängelt, erklärt Gorski, ab 2021 sogar der Liftbetrieb eingestellt werden. „Das hat schon jetzt zur Folge, dass die Preise für die Monteure steigen“, warnte der Teamleiter Vertrieb Aufzugnotruf bei GS v.l.: Ralf Frackowiak, Hartmut Hardt, Lutz Leurs und Raphael Gorski Photos: © Ulrike Lotze falen mit Anschreiben an zufällig ausgewählte Unternehmen die Umsetzung der Datenschutz- grundverordnung. „Auch kleine Unternehmen sind betroffen.“ ⇤ niggemeier-leurs.de ULRIKE LOTZE LIFT journal 01. 2020 42 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN FAIRS AND EVENTS
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