LIFTjournal 1/2020

Bis Ende 2020 müssen Aufzugbetreiber in ihren Anlagen ein Notrufsystem instal- liert haben. Diese notwendige Nachrü- stung können Betreiber für den Aufbau einer intelligenten Anlagensteuerung nutzen. Denn das hier eingesetzte Prinzip des Internet-of-Things kann die Effizienz der Anlage steigern und ihnen Zeit und Geld sparen. D er Stichtag 31. Dezember 2020 rückt näher – er steht in der Betriebssicher- heitsverordnung (BetrSichV) und be- deutet de facto das Betriebsende für Aufzüge, die über keine Zwei-Wege-Notfall-Kommunika- tion verfügen. Es gibt Schätzungen, dass noch mehreren hunderttausend Anlagen ein solches System fehlt. Notfall-Kommunikation in (smarten) Aufzügen Manch ein Aufzugsbetreiber sorgt sich, dass die Nachrüstung äußerst komplex wird, weil die bestehende Anlage nicht die geeigneten Voraussetzungen bietet – zum Beispiel, weil sie nicht genug freie Adern im Hängekabel hat. Viele befürchten darüber hinaus einen hohen Aufwand bei der Installation des Bedienteils durch Änderungen an der Kabine. Abhilfe schaffen moderne Notruf-Anlagen, die alle nötigen Module in einer Einheit zusam- menfassen. Es gibt beispielsweise CAN-Bus basierte Lösungen, die als fertige Kommunika- tionslösung mit nur zwei Adern im Hängekabel auskommen. Auch zur Bedienung muss nicht alles umgebaut werden. Die Sprecheinheit lässt sich einfach auf dem Bedienteil des Aufzugs oder als Aufputz-Variante montieren – mehr als vier Schrauben und ein kleines Kabel sind für diese Art des Einbaus nicht nötig. EINE EINZIGE EINHEIT FÜR DAS NOTRUFSYSTEM So könnte der Einbau im Detail aussehen: Zu- nächst wird ein Kabinenmodul installiert, das Lautsprecher, Mikrofon und Notrufknopf sowie Piktogramme enthält. Idealerweise stecken im System noch ein GSM-Gateway als Schnittstelle zum Mobilfunknetz und einen M2M-Gateway für die Maschinenkommunikation (Machine- to-Machine). Zudem ist ein Anschluss für den Kommunikationsstandard CAN-Bus nötig, der die Audiomodule in Kabine, Schacht und Ma- schinenraum vernetzt. Auf diese Weise richtet sich ein Aufzug- betreiber nicht nur ein normgerechtes Not- ruftelefonsystem ein, sondern eine digitale Kommunikationseinheit. Diese sendet Daten in den Aufzugsschacht und empfängt diese wiederum von dort. Sind in der Kommunika- Hunderttausende von Aufzuganlagen sollen noch nicht über eine Zwei-Wege-Notfall-Kommunikation verfügen – obwohl sie schon ab dem nächsten Jahr Pflicht wird. Photos: © pixabay LIFT journal  01. 2020 16 AUFZUGSBETREIBER  LIFT OPERATORS

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