LIFTjournal 1/2020

Aufzugsbetreiber werfen Geld zum Fenster hinaus Lift operators throwing money out the window Aufzüge verursachen jedes Jahr allein in Deutsch- land bis zu 500 Millionen Euro an vermeidbaren Energiekosten. Grund dafür ist die dauerhaft ange- brachte Öffnung zur gesetzlich vorgeschriebenen Lüftung und Entrauchung des Aufzugsschachtes, die auch heute noch in den meisten Anlagen zu finden ist. Aufzugsbetreiber werfen damit sprichwörtlich das Geld zum Fenster hinaus. E in durchschnittlicher Aufzugsschacht mit 19 Metern Höhe und sechs Haltepunkten verursacht nach Be- rechnungen des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie durch die permanent offenen Entrau- chungsfläche so jährlich vermeidbare Energiekosten von etwa 1.000 Euro. Dichte Gebäudehüllen, wie sie die Ener- gieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäude nach Passiv- hausstandard fordern, sind mit einer permanent geöffneten Entrauchungsöffnung gar nicht zu vereinbaren. Eine optimale Lösung, die Brandschutz, Lüftung und die Anforderungen der EnEV in Einklang bringt, sind automa- tische Aufzugsschachtentrauchungssysteme (ASE), die sich auch zur kontrollierten Lüftung eignen. Im Normalbetrieb ist die Entrauchungsöffnung ge- schlossen, sodass keine Wärme verloren geht. Stellt das System Rauchgase im Aufzugsschacht fest, öffnet ein elekt- rischer Antrieb den Schachtkopf, sodass toxische Gase und Brandrauch entweichen können. Auch bei einer Verschlech- terung der Luftqualität im Aufzugsschacht wird bei geeig- neten Systemen automatisch die Öffnung im Schachtkopf zur Lüftung geöffnet. Der Aufbau eines ASE besteht aus einem Steuergerät, Sensoren zur Brand- bzw. Raucherkennung und zur Messung der Luftqualität sowie elektrisch betriebenen Dach- oder Fassadenelementen zur Öffnung des Schachtkopfes. SICHERE RAUCHDETEKTION Die Raucherkennung im Aufzugsschacht kann durch An- saugrauchmelder (RAS) und durch punkt- oder linienför- mige Rauchmelder realisiert werden. Punktmelder werden hauptsächlich im Wohnungsbau und kleineren Aufzug- schächten eingesetzt, während linienförmige Rauchmelder auch große Distanzen überwachen. Geeignete und dafür zugelassene Systeme decken auch die Verwendung einer bauseitig vorhandenen BMA zur Branderkennung im Auf- zugsschacht ab. LÜFTUNG VON AUFZÜGEN Ebenso wichtig ist eine ausreichende Lüftung des Aufzugs- schachtes. Zwar ist im Normalbetrieb der Luftaustausch im Regelfall durch Lüftungsöffnungen in der Kabine ge- währleistet. Kommt die Kabine bei einer Störung oder im Wartungsfall zum Stillstand, muss der Luftaustausch durch eine Öffnung im Schacht gewährleistet werden. Messungen haben gezeigt, dass in der Kabine bereits nach wenigen Minuten Stillstand gesundheitsgefährdende CO 2 -Konzen- trationen erreicht werden. Ein ASE öffnet in diesen Fällen automatisch die Dach- beziehungsweise Fassadenelemente. Optional ist bei geeigneten Systemen auch eine kontrollierte natürliche Lüftung über Sensoren bei Überschreiten von Temperatur-, Luftqualitäts- oder CO 2 -Werten im Aufzugsschacht möglich. ÖFFNEN DES SCHACHTKOPFES Eine sichere Betätigung der Entrauchungs- bzw. Lüftungs- öffnung gewährleisten Natürliche Rauch- und Wärmeab- zugsgeräte (NRWG), die beim Einsatz in Dachhauben für den horizontalen Einsatz geprüft sein müssen. Lichtkuppeln ohne wind- und regenabhängige Steuerung eignen sich nicht. Im Regelfall kommen deshalb Lamellenelemente mit integriertem Verschlusselement und Witterungsschutz zum Einsatz. In Zusammenhang mit der Lüftung von Aufzügen ist das Patent EP 1890956 angemeldet. Betreiber sollten mit dem Hersteller des ASE abklären, ob eine Patentnutzung vorliegt bzw. Zahlungen von Lizenzgebühren anfallen. ⇤ aumueller-gmbh.de RAMONA MEINZER Die Autorin ist Vorsitzende der Geschäftsführung bei der Aumül- ler Aumatic GmbH, einem Hersteller von Systemkomponenten für die Automatisierung von Fenstern zur kontrollierten natür- lichen Lüftung und Rauch- und Wärmeabzug. GEBÄUDEBETREIBER SIND IN DER PFLICHT Gefährdungen der Aufzugsnutzer durch Feuer oder unzurei- chende Belüftung müssen auch in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) berücksichtigt werden. Denn nach der Betriebssicher- heitsverordnung gehören Aufzüge zu den überwachungsbe- dürftigen Anlagen, für die jeder Betreiber eine GBU erstellen muss. Seit 2012 definiert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Anforderungen zur Aufzugsschachtentrauchung und erteilt Zulassungen für geeignete Systeme. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die in Frage kommenden Anlagen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. eine allgemeine Bauartge- nehmigung besitzen. 12 AUFZUGSBETREIBER  LIFT OPERATORS LIFT journal  01. 2020

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