Gebaeudehuelle 10/2020
70 gebäudehülle 10.20 verbände verbände aus- und weiterbildung LIV Hessen bei Initiative Faires Handwerk Gegen Lohn-Dumping, Schwarzarbeit, für Transparenz, Rechtssicherheit und einen fairen Wettbewerb – vier Betriebe (Stand 11. September) des Landesinnungsverbandes des Glaserhandwerks Hessen haben sich bereits zur Fairness verpflichtet. auf dem bau boomen unfaire und illegale Beschäftigungsmodelle. Aus diesem Grund hat sich der Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Hessen nach eigenem Bekunden der „Initiative Faires Handwerk“ angeschlossen und setzt sich fortan aktiv für sozialverträgliche und faire Arbeitsbedin- gungen in ihrem Handwerk ein. Ziel der ge- werkeübergreifenden Initiative ist es, Lohn- Dumping und Schwarzarbeit zu verhindern, Transparenz und Rechtssicherheit für Kun- den zu schaffen sowie legale Arbeitsplätze zu erhalten und einen fairen Wettbewerb zu er- möglichen. Ins Leben gerufen wurde die Ini tiative 2019 von der Maler- und Lackierer- innung Rhein-Main. „Vier Betriebe unseres Landesinnungsverbandes haben sich bereits explizit zur Fairness bekannt und nehmen an der Initiative teil“, erklärt Landesinnungs- meister Martin Gutmann. „Denn auch wir kennen die Problematik: Schwarzarbeit und unqualifizierte Billiganbieter schädigen den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die Sozialkassen – und letztendlich auch die Ver- braucher und die gesamte Gesellschaft.“ freiwillige selbstverpflichtung Kern der „Initiative Faires Handwerk“ ist ei- ne freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Handwerksbetriebe. In dieser sind Stan- dards definiert, die die gesetzlichen Vorgaben beinhalten und über diese sogar hinausgehen. Ihr wesentliches Merkmal ist die Ausführung der Kernleistungenmit eigenen, sozialversiche- rungspflichtig angestelltenMitarbeitern. Dane- ben umfasst die freiwillige Erklärung eine Rei- he weiterer Punkte, die die Betriebe etwa zur Einhaltung von Mindestlohn, Arbeitssicher- heit und Datenschutz sowie zur Einstellung von Fachpersonal verpflichten. Kunden soll die Selbstverpflichtungserklärung dieMöglichkeit bieten, einen verantwortungsvollenBetrieb, der Wert auf Qualität, Fairness und eine Gewähr- leistung im Schadensfall legt, zu erkennen. Folgende vier Glaserbetriebe haben sich bereits der Initiative Faires Handwerk ange- schlossen: Glasbau Frommen GmbH / Offen- bach, Glasbau Hahn GmbH / Frankfurt, Glas Henrich GmbH / Hofheim/Ts. und Glaserei Jacob GmbH / Hanau. www.faireshandwerk.de ASBEST-SACHKUNDELEHRGANG NACH TRGS 519 ANLAGE 4C Tag 1: - Eigenschaften und Gesundheitsgefahren - Verwendung von Asbest im Baubereich/ Glaserhandwerk - Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest, Asbestzement und asbesthaltigem Kitt - Personelle Anforderungen - Sicherheitstechnische Maßnahmen - vorbereitende Maßnahmen - Sicherheitstechnische Maßnahmen - persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitstechnische Maßnahmen - Baustelleneinrichtung - Sicherheitstechnische Maßnahmen - Technische Schutzmaßnahmen und Arbeitsgeräte FACHSEMINAR GLASERINNUNGSVERBAND NRW Tag 2: - Sicherheitstechnische Maßnahmen - Abbrucharbeiten, Definitionen und Anforderungen - Probenahme und Mischproben - Sicherheitstechnische Maßnahmen - Instandhaltungsarbeiten - Sicherheitstechnische Maßnahmen - emissionsarme Verfahren - Sicherheitstechnische Maßnahmen - abschließende Arbeiten - Sicherheitstechnische Maßnahmen für Arbeiten nach BT 42 zum Ausbau asbesthaltiger Kitte im Glasfalz - mit praktischen Übungen - Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen - Zusammenfassung und Abschlussdiskussion Die Seminargebühren gelten nur für Mitglieder von Glaserinnungen, die dem Glaserinnungsverband NRW sowie für Mitglieder von Glaserinnun- gen, die dem Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks angeschlos- sen sind. Sonstige Teilnehmer haben einen Aufpreis von 50 % zu den o.a. Kosten zu entrichten. In den Preisen sind Getränke und ein Mittags- snack inbegriffen. - Prüfung - Ausgabe der Bescheinigungen/ Zeugnisse Termin: 18.-19. November 2020 Veranstaltungsdauer: 09.00 Uhr – ca. 16.00 Uhr Teinahmegebühr: 325,00 Euro* Veranstaltungsort: Schulraum des Glaserinnungsverbandes NRW Kleine Heeg 10a, 53359 Rheinbach *zzgl. MwSt., zzgl. 20,- € Gebühren für Tagungsunterlagen, zzgl. 25 Euro Prüfungsgebühren Gesellschaft für berufliche Förderung des Glaserhandwerks mbH, Kleine Heeg 10 a, 53359 Rheinbach; Tel.: 02226/5775; Fax: 02226/13960; Mail: bildung@glaserhandwerk-nrw.de , www.glasernrw.de
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