Gebaeudehuelle 4-2020
68 GEBÄUDEHÜLLE 04.20 BETRIEB+PRAXIS betrieb + praxis meldungen aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass der Wohnungseinbruch- diebstahl in 2019 um 10,6 Prozent (-10.359 Fälle) auf 87.145 Fälle gegenüber dem Vor- jahr zurückgegangen ist. Das ist der niedrig- ste Stand seit der Wiedervereinigung. Über 45 Prozent der Wohnungseinbruchdieb- stähle scheiterten bereits beim Versuch. So wurde auch in 2019 der seit mehr als 20 Jah- ren anhaltende Trend, dass der Anteil der nicht vollendetenWohnungseinbrüche stetig steigt, weiter fortgesetzt. Die Zahlen zeigen einen sehr erfreulichen Trend, aber gleichzei- tig auch, dass Einbruchschutz nach wie vor ein wichtiges Thema ist. technischer einbruchschutz schreckt ab Einbrecher wollen das Risiko, bei der Tat er- tappt zu werden, möglichst gering halten. Daher schrecken technische Sicherungs- maßnahmen ab. Schafft es der Einbrecher nicht schnell genug, sich Zutritt zu verschaf- fen, bricht er seinen Einbruchversuch ab. Weniger Wohnungseinbrüche die am 24. März veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2019 weist für das vergangene Jahr erneut einen starken Rückgang bei Wohnungseinbrüchen auf. Ein Grund dafür ist unter anderem der vermehrte Einsatz von technischem Einbruchschutz. Die Zahlen der PKS lassen vermuten, dass sich die Sicherungsmaßnahmen gegenWoh- nungseinbruchdiebstahl in den vergangenen Jahren immer weiter verbessert haben. Je- doch ist es wichtig, noch mehr zu tun. Nach wie vor könnten viele Einbrüche im Vorfeld durch richtiges Verhalten und die richtige Si- cherungstechnik verhindert werden. „Man sollte aufgrund der aktuellen Zahlen nicht glauben, dass die Gefahr geringer geworden ist. Der Einbruchschutz darf auch weiter- hin nicht vernachlässigt werden“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverban- des Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB). gegen einbruch schützen Um sich vor einen Einbruch zu schützen, ist es wichtig, bauliche Schwachstellen durch geprüfte einbruchhemmende Bauteile zu si- chern. „Ältere Türen und Schlösser, sowie nicht ausreichend gesicherte Fenster und Fenstertüren bieten kaum Schutz vor einem Einbruch. Daher ist es wichtig, in moder- ne Sicherheitstechnik zu investieren“, erläu- tert Schmidt. Fenster sollten beispielsweise mit einer speziellen Pilzkopfverriegelung und abschließbaren Fenstergriffen sowie Sicher- heitsverglasung ausgestattet sein. Zudem sei es wichtig, Fenster und Terrassentüren beim Verlassen des Hauses nicht gekippt zu lassen und Wohnungstüren immer abzuschließen. www.fvsb.de Die Grafik links zeigt die Entwicklung des Wohnungseinbruchdiebstahls seit 1993. Die rechte Grafik zeigt deutlich, dass die Zahl der gescheiterten Einbruchsversuche massiv steigt. Dies kann man als Indiz dafür sehen, dass der verstärkte Einsatz von Sicherheitstechnik in den vergangenen Jahren Wirkung zeigt. Foto: © FVSB ZUSCHÜSSE FÜR NACHTRÄGLICHEN EINBAU VON SICHERUNGSTECHNIK Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Einbruchschutz-Investiti- onszuschuss (455-E) Hauseigentümern und Mietern finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen, die den Einbruchschutz von Wohneigentum oder Mietwohnungen erhöhen. Der Zuschuss bis zu einer Höhe von maximal 1.600 Euro wird nur für Nachrüstungen gewährt (Investiti- onskosten < 500 Euro: kein Zuschuss / 500 - 1.000 Euro: 20 % Zuschuss / über 1.000 - 15.000 Euro: 10 % Zuschuss / über 15.000 Euro: kein Zuschuss). Die Förderung für den Einbau neuer, sichererer Fenster und Türen erfolgt über das Programm „Energieeffizi- ent Sanieren“ (151/152). Um den Zuschuss für die Nachrüstung von sicherheitserhöhen- den Produkten beantragen zu können, muss diese von einem Fachunternehmen ausge- führt werden. Zudem muss der Antrag vor Umbaubeginn gestellt werden. Dafür bietet die KfW ein Online-Zuschussportal (https:// public.kfw.de/zuschussportal-web/ ), auf dem nach einer Registrierung das Vorhaben angemeldet und die Bezuschussung abge- wickelt werden kann.
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