Gebaeudehuelle 4-2020
66 gebäudehülle 04.20 betrieb+praxis betrieb + praxis meldungen für die gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge steht die Langlebigkeit und Funktionssicherheit von Bau- beschlägen stets imFokus. So beteiligt sie sich unter ande- rem an der Gestaltung nationaler und europäischer Nor- men. Werden Lücken in diesen Regelwerken erkannt, ko- ordiniert die Qualitätsgemeinschaft Arbeitsgruppen aus Experten ihrer Mitgliedsunternehmen, Verbänden und Prüfinstituten. Hier werden dann eigene Richtlinien erar- beitet, um die bestehenden Lücken zu schließen. Um dies bei der Europäischen Norm EN 13126-8 zu den Anforde- rungen und Prüfverfahren für Drehkipp-, Kippdreh- und Drehbeschläge zu tun, hat die Gütegemeinschaft nun die Richtlinie Dreh-Öffnungsbegrenzer – Ergänzende Prüfun- gen zur EN 13126-8 (DOEB) veröffentlicht. verbindliche anweisungen zu ergänzenden prüfungen Die DOEB-Richtlinie enthält Informationen und ver- bindliche Anweisungen zu ergänzenden Prüfungen, die über die Festlegungen in der EN 13126-8 hinausgehen. Sie wird zur Beurteilung der Dauerfunktionsfähigkeit von Dreh-Öffnungsbegrenzern imZusammenwirken mit den Lagerstellen von Drehkipp-, Kippdreh- und Dreh- Beschlägen durchgeführt. Die Richtlinie ist für folgende Dreh-Öffnungsbegrenzer anzuwenden: - für Dreh-Öffnungsbegrenzer im Bereich der Bandseite, die ober- und/oder unterseitig imEckbereich einesDreh-, Drehkipp- oder Kippdreh-Fensters eingesetzt werden, - für Dreh-Öffnungsbegrenzer, die für eine Begrenzung Richtlinie für Dreh-Öffnungsbegrenzer Um Lücken in der Europäischen Norm EN 13126-8 zu schliessen, hat die Gütegemein- schaft Schlösser und Beschläge die neue DOEB-Richtlinie veröffentlicht. Sie steht online zum kostenlosen Download zur Verfügung. in einer Dreh-Öffnungsstellung von mehr als 120 mm vorgesehen sind. mehr als dauerfunktionsfähigkeit Die Richtlinie dient jedoch nicht ausschließlich der Prü- fung der Dauerfunktionsfähigkeit der Dreh-Öffnungs- begrenzer allein. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Untersuchung und Bewertung der Wechselwirkungen von Dreh-Öffnungsbegrenzern mit den Lagerstellen in Hinblick auf die Reaktionskräfte. Dazu zählen die Kräf- te beim Auftreffen in die vorgesehene Dreh-Öffnungs- stellung sowie, sofern vorhanden, Kräfte durch die kon- tinuierliche Bremswirkung imDreh-Öffnungsbegrenzer. Der Umfang der Prüfung nach EN 13126-8:2017 wird durch die neue Richtlinie deutlich erweitert; hierdurch werden insgesamt höhere Anforderungen an die Dreh- Öffnungsbegrenzer und die Lagerbauteile festgelegt, er- klärt die Gütegemeinschaft. Die DOEB-Richtlinie ist sowohl vom Hersteller der Dreh-Öffnungsbegrenzer (Beschlaghersteller) als auch dem Hersteller der damit ausgestatteten Fenster (Hersteller von Fenster und Fens- tertüren) anzuwenden und umfasst Definitionen, Prü- fungen der Dreh-Öffnungsbegrenzer in entsprechenden Fenster-Elementen (Probekörper) und Prüfungen von kompletten Fenstern, die mit solchen Dreh-Öffnungs- begrenzern ausgestattet sind. Die neue Richtlinie kann auf der Homepage der Gü- tegemeinschaft Schlösser und Beschläge unter www.gue- tegemeinschaft-schloss-beschlag.de/Pruefen-Zertifizieren/ Richtlinien/DOEB/ abgerufen werden. www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de Foto: © Roto Die neue DOEB-Richt- linie enthält Informa- tionen und verbindliche Anweisungen zu ergän- zenden Prüfungen, die über die Festlegungen in der EN 13126-8 hin- ausgehen. Der Umfang der Prüfung nach EN 13126-8:2017 wird durch die neue Richtlinie deutlich er- weitert; hierdurch wer- den insgesamt höhere Anforderungen an die Dreh-Öffnungsbegren- zer und die Lagerbau- teile festgelegt. über die gütegemeinschaft Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. ist der Zusammenschluss qualitätsbewusster Hersteller und Dienstleister im Bereich Schlösser und Beschlä- ge. Sie erstellt Richtlinien und veröffentlicht techni- sche Hinweise. Die Gütegemeinschaft ist eine Organi- sation zur Durchführung und Überwachung der Gü- tesicherung und ist berechtigt, Herstellern von Pro- dukten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL Gütezeichen zu verleihen. Foto: © Siegenia
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