Gebaeudehuelle 4-2020

60 gebäudehülle 04.20 glas+rahmen glas+rahmen betriebsführung in deutschland wurde ein Paket gestar­ tet, bei dem Leistungen auch rückwirkend ab dem 1. März 2020 gewährt werden. Es besteht im Kern aus drei Säulen: Erleichterung der Beantragung von Kurzarbeitergeld, erweiter­ te Möglichkeiten der Steuerstundung und Li­ quiditätshilfen, vorrangig über die KfW-Bank. kurzarbeitergeld Rückwirkend zum 1. März wurden die Zu­ gangsvoraussetzungen für das Beantragen von Kurzarbeitergeld gelockert. Unternehmen kön­ nen nun Kurzarbeitergeld beantragen, wenn weniger als ein Drittel der Belegschaft hiervon betroffen sind. Die Grenze der betroffenenMit­ arbeiter kann auf bis zu zehn Prozent gesenkt werden. Betriebe, in denen flexible Arbeits­ zeitmodelle vereinbart wurden, mussten bis­ her zur Vermeidung vonKurzarbeit sogenann­ te negative Arbeitszeitsalden führen. Die Mit­ arbeiter konnten zwar nicht arbeiten, die Zei­ ten wurden jedoch als Negativsaldo auf dem Arbeitszeitkonto geführt, so dass kein Kurz­ arbeitergeld gezahlt werden musste. Auf die­ se Regelung wird teilweise oder in extremen Fällen ganz verzichtet. Neu ist auch, dass nun die Möglichkeit besteht, auch für Leiharbei­ ter Kurzarbeitergeld zu beantragen. Weiterhin keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Minijobber. Während der Zeit, in der Kurzar­ beitergeld gezahlt wird, werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitge­ ber bisher tragen musste, übernommen. Ob die Voraussetzungen für Bezug von Kurzar­ beitergeld erfüllt werden, entscheidet das Ar­ beitsamt. Im Zweifelsfall sollte Kurzarbeiter­ geld umgehend beantragt werden. Weitere In­ formationen gibt es unter der Servicehotline 0800 4555520. steuererleichterungen Um die Liquidität der Unternehmen zu stüt­ zen, wurden weitere Maßnahmen in die We­ ge geleitet. Hier geht es vor allemumdie Stun­ dung von Steuerzahlungen beziehungsweise die Anpassungen bei Vorauszahlungen. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu bereits am 19. März eine entsprechende An­ weisung an die Finanzbehörden erlassen. Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheb­ lich betroffenen Steuerpflichtigen können nach dieser Anweisung bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt be­ reits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden imAuftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Ausdrücklich weist das Bundesfinanzministe­ riumdarauf hin, dassmanAnträge nicht ableh­ nen soll, weil die Steuerpflichtigen die entstan­ denen Schädenwertmäßig nicht imEinzelnen nachweisen können. Bei der Prüfung der Vor­ aussetzungen sollen keine strengen Maßstäbe angelegt werden. Auf Stundungszinsen soll in der Regel verzichtet werden. Stundungsanträ­ ge, die sich auf Steuerzahlungen nach dem 31. Dezember 2020 beziehen, müssen besonders begründet werden. Bei Steuerschuldnern, die durch die Covid19-Krise unmittelbar in finan­ zielle Probleme geraten sind, sollen zunächst keine Vollstreckungsmaßnahmen durchge­ führt werden. liquiditätshilfen DenUnternehmen soll auchmit Darlehen und anderen Stützungsmaßnahmen geholfen wer­ den, ihre Liquiditätsprobleme in den Griff zu bekommen. Hierfür wird ein Maßnahmen­ paket geschnürt, das im Volumen nicht be­ grenzt ist. Hauptsächlich werden es Kredite sein, die über die KfW-Bank vermittelt werden. Die KfW (kfw.de) hat hierfür auf ihrer Inter­ netplattformeine eigene Seite eingerichtet, auf derman sich über die aktuellenMöglichkeiten informieren kann. Unterschieden werden bei den Maßnahmen durch die KfW verschiede­ ne Gruppen von Unternehmen: Für kleine Unternehmen (max. 50 Beschäf­ tigte, maximaler Jahresumsatz bzw. -bilan­ summe zehn Millionen Euro), die noch kei­ ne fünf Jahre bestehen, werden Kredite bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel zur Verfü­ gung gestellt, wenn der Gesamtkapitalbedarf 100.000 Euro nicht überschreitet. Die Kredi­ te werden über eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren gewährt, wobei zwei Jahre tilgungsfrei Covid 19: Finanzhilfe für Unternehmen Das Coronavirus führt schon jetzt zu grossen Schäden in der Wirtschaft. Die weiteren Folgen sind derzeit noch nicht abzusehen. Um die Konsequenzen abzufedern, haben die Bundesregierung, die Bundesländer, aber auch die Europäische Union Pläne entwickelt, einer Wirtschaftskrise entgegenzuwirken. Mit großzügigen Unter­ stützungsprogrammen wollen Bund und Län­ der schnelle Hilfe bieten - für Solo-Selbststän­ dige ebenso wie für kleine und mittlere Be­ triebe sowie für Groß­ unternehmen. Foto: © Vössing

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