Gebaeudehuelle 4-2020
31 gebäudehülle 04.20 fassade Travaux de bâtiment – Choix des vitrages en fonction de l‘exposition aux risques de bles sures – Partie 5 : mémento pour les maît res d‘oeuvre“, in grober Übersetzung: „Bau leistungen – Auswahl der Verglasung hin sichtlich des Sicherheitsrisikos bei der Art der Verwendung – Teil P5: Memorandum für Planer/Bauausführende“ [8]. Die Norm ist zwar zu verwenden für alle Arten vor Gebäuden, grenzt aber genau ab, für welche Teile innerhalb der Gebäude und der Gebäudehülle welche Glasarten einzuset zen sind. Sie beschreibt auch detailliert, wie Glasflächen zu kennzeichnen sind und gibt sogar Regelungen für die Art der Kantenbe arbeitung. Allerdings endet der Geltungsbe reich an der Wohnungseingangstür, solan ge eine bestimmte Personenzahl hinsichtlich der planmäßigen Nutzung der Räume nicht überschritten wird. Wie der Titel schon sagt, ist das Papier für den Planer und Bauausfüh renden gedacht. Wenn man sich an die dort gegebenen Regeln hält, ist man hinsichtlich bauaufsichtlicher Anforderungen wohl auf der sicheren Seite. belgien Die gültige Anwendungsregel in Belgien ist zu finden in der belgischen Norm NBN S 23- 002, immer zu verwenden zusammen mit dem Amendment A1:2010 und dem dazu ge hörigen Corrigendum [9]. Es wird hinsicht lich des Einsatzbereichs klar getrennt zwi schen Wohnungen/Büros, Schulen/Theater/ Restaurants und ähnlichen öffentlichen Ge bäuden sowie Einkaufspassagen/Malls. Allen gemein ist die Forderung nach Sicherheits glas in mehr oder weniger hohen Klassifi zierungen der Bruchart nach EN 12600 [10]. italien Das Gesetz, das das Bauen in Italien regelt, ist die NTC (NORME TECNICHE PER LE COSTRUZIONI) vom 17. Januar 2018. Dort sind allerdings eher die zu beachtenden Ein wirkungen definiert. Wenn man Informa tionen zum Einsatz von Glas im Bauwe sen sucht, wird man in der UNI 7697 fün dig (Sicherheitskriterien für Glasanwendun gen) [11]. Dort ist schon seit vielen Jahren klar geregelt, in welchen Anwendungsberei chen welche Glasart zu verwenden ist. Als deutschsprachiges Hinweispapier kann hier eine Veröffentlichung der Südtiroler Firma Finstral (siehe Abbildung 2) genannt wer den, die ein Rundschreiben verfasst hat, in dem die wichtigsten Regeln der UNI 7697 in deutscher Sprache [12] zusammengestellt sind. Es ist ähnlich wie die österreichische OIB-Richtlinie 4 mit Zeichnungen gestaltet, die die Anwendungsbereiche für Sicherheits glas mit Mindestklassifizierung der Bruchar ten aufzeigen. fazit Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Deutschland im Gesetz eine Anforde rung an die Sicherheit von Verglasungen de finiert, deren Umsetzung aber dem Sach verstand der am Bau Beteiligten überlassen bleibt. Die oben betrachteten Nachbarländer trauen sich hier wesentlich detailliertere An forderungen zu, an denen sich die Beteilig ten auch im Streitfall messen lassen müssen. literatur [1] DIN 18008-1 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen, Entwurf Juni 2019 [2] DIN 18008- 2 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen, Entwurf Juni 2019 [3] OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit OIB- 330.4-020/15, April 2019 und Erläuterungen Bemerkungen OIB-RL 4, April 2019 [4] ÖNORM B 3716-7 Glas im Bauwesen – Konstruktiver Glasbau; Teil 7: Glasanwendungen [5] SIA 331:2012; Fenster und Fenstertüren [6] SIGAB Richtlinie 002; Sicherheit mit Glas; Anforderungen an Glasbauteile [7] Fachbroschüre „Glas in der Architektur“; Beratungsstelle für Unfallverhütung; bfu 2017 [8] NF DTU 39 – Travaux de bâtiment – Choix des vitrages en fonction de l‘exposition aux risques de blessures – Partie 5 : mémento pour les maîtres d‘oeuvre; CSTB/AFNOR:2017 [9] Norme Belge NBN S 23-002/A1/AC:2010 [10] EN 12600:2002 Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch – Verfahren für die Stoßprüfung und die Klassifizierung von Flachglas [11] UNI 7697:2014-05; Criteri di sicurezza nelle appllcazioni vetrarie [12] Rundschreiben 3/14, Fa. Finstral Neu überarbeitete Norm zur gesetzlich vorgeschriebenen Anwendung von verletzungshemmenden Verglasungen in Italien (D.lgs n. 206/2005) Abb. 2: Auszug aus einer Info-Broschüre des Südtiroler Fensterbauers Finstral zur UNI 7697 [12] Grafik: © finstral die autorin Dipl.-Ing. (FH) Karin Lieb ist im Produktma nagement des ift Ro senheim tätig (Schwer punkt Glasprodukte und Baustoffe) und stellv. Leiterin der Zer tifizierungsstelle und der technischen Bewer tungsstelle für die rele vanten Produkte. Darü ber hinaus ist sie als Referentin und in verschiedenen Normenaus schüssen tätig, beispielsweise TC 129 WG 4 (Iso lierglas), NA 009-05-16 und TC 349 WG 2 Fu gendichtstoffe und Dichtstoffe für tragende Klebungen, TC 33 WG 6 TG3 geklebte Systeme. Foto: © ift Rosenehim
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