Gebauedehuelle 12-2020
gebäudehülle 12.20 branche Roto NX Das erneut prägende Drehkipp- Beschlagsystem jetzt auch für Holzfenster. Roto NX Immer die richtige Entscheidung fertigungsoptimiertes System für besonders montage- freundliche Verarbeitung. gesichertes Lüften in Kipp-Stellung mit dem TiltSafe-Fenster. mehr Wohnkomfort durch integrierte Spaltlüftung. auf Wunsch Smart Home ready mit Roto Com-Tec Funksensoren. www.roto-nx.com BAU ONLINE SCHÜCO ALS EVENTPARTNER GOLD DABEI Als eines der ersten Unternehmen hatte Schüco vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seine Teilnahme an der BAU 2021 als klassische Präsenzveranstaltung abge- sagt. Nachdem mittlerweile sowohl die Präsenzmesse als auch eine zunächst geplante Hybridmesse mit stark reduzierter Ausstellungsfläche abgesagt wurden, hat die Messe München mit der BAU online ein neues Ver- anstaltungskonzept entwickelt. Vom 13. bis 15. Januar wird nun ein digitales Fachprogramm geboten, an dem sich auch Unternehmen in unterschiedlicher Form be- teiligen können. Die Schüco International KG ist als Eventpartner Gold dabei und wird nach eigenen Aussagen seine Produkte virtuell in eigenen Online-Sessions vorstellen. Foto: © Messe München Der Systemgeber Schüco Internatio- nal KG wird auf der BAU online 2021 da- bei sein. HOAI VERABSCHIEDET KAMMERN SEHEN TRAGFÄHIGES ERGEBNIS Der Bundesrat hat im November dem von der Bundesre- gierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HO- AI) ohne Änderungen zugestimmt. Damit kann die geän- derte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Inge- nieure und Architekten für die Honorarordnung), die Bun- desarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer, die das Verfahren begleitet haben, sehen ein tragfähi- ges, wenn auch nicht optimales Ergebnis. Positiv bewertet wird, dass die HOAI auch künftig als verlässlicher Orientie- rungsrahmen zur Kalkulation von Honoraren für Architek- ten und Ingenieure dient. Allerdings hätte man sich ge- wünscht, dass die Verordnung die Notwendigkeit deut- licher macht, dass diese Honorare auch in Zukunft ange- messen sein müssen. Die Anpassung der HOAI ist Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019, in dem er diese Verbindlichkeit der Mindest- und Höchst- sätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure für mit EU-Recht unvereinbar erklärt hatte.
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