Gebauedehuelle 12-2020

43 gebäudehülle 12.20 fassade fassade meldungen 2987-03_Anz-Design-B_91x135_Glas-Rahmen_rz.indd 1 24.06.19 07:22 Der Verband für Fassadentech- nik (VFT) hat einen Leitfaden zum Thema Building Information Mo- deling (BIM) herausgegeben. Der neue „BIM-Leitfaden für die Fas- sadenplanung im Metall- und Fassadenbau“ sei praxisnah und leserfreundlich zusammenge- stellt, hebt der VFT hervor. Die Publikation umfasst 22 Seiten und soll für den pragmatisch denken- den Fassadeningenieur eine Ar- beitsanweisung bzw. eine Unter- stützung im täglichen Umgang in der Planung und Durchführung sein. Der aktuelle VFT-BIM-Leit- faden für die Fassadenplanung im Metall - und Fassadenbau ist zum Preis von 17,80 Euro (zzgl. BUILDING INFORMATION MODELING VFT-LEITFADEN ZUR FASSADENPLANUNG Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich aus EU-Sicht eu- ropäisches Ausland. Noch ist nicht entschieden, ob es noch eine Ver- einbarung zur rechtlichen Regelung der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich kommt oder ob der Brexit nach der laufenden Übergangszeit „hart“ und ungeregelt eintritt. So oder so sind eine Reihe rechtlicher Änderungen, etwa mit Blick auf Steu- er, Zoll und Zertifikate zu beachten, teilt der Verband Fenster + Fas- sade (VFF) mit. In einer Mitteilung der EU-Kommission „zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich“ vom Juli 2020 heißt es z.B. zur Nach- weisführung: „Zertifikate/Bescheinigungen oder Zulassungen, die von britischen Behörden oder von im Vereinigten Königreich niedergelas- senen Einrichtungen ausgestellt wurden, werden für das Inverkehr- bringen von Produkten auf dem Unionsmarkt nicht mehr gelten. […] Ist nach dem Unionsrecht eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle der EU erforderlich […], so dürfen Produkte, die von im Verei- nigten Königreich niedergelassenen Stellen zertifiziert wurden, nicht mehr in der Union in Verkehr gebracht werden.“ Konkretisiert wird dies in einer Information des Deutschen Instituts für Bautechnik von Oktober 2020. Demnach gilt für Bauprodukte, die nach dem 31.12.2020 in Verkehr gebracht werden: „Das Vereinigte Kö- nigreich wird ab 2021 für die EU ein Drittstaat sein. Bescheinigungen und ETAs, die von britischen Stellen nach der Bauproduktenverordnung ausgestellt wurden, gelten damit für das Inverkehrbringen von Baupro- dukten mit CE-Kennzeichnung auf dem Unionsmarkt nicht mehr.“ Man sollte sich künftig also nicht nur Prüfberichte britischer noti- fizierter Stellen von einer europäischen notifizierten Stelle umschrei- ben lassen, sondern auch Vorsicht walten lassen bei der Verwendung britischer Produkte, da man als Importeur in den europäischen Bin- nenmarkt zusätzliche Verpflichtungen übernimmt, mahnt der VFF. Im Vereinigten Königreich wird ab 1. Januar 2021 ein UKCA-Label (UK Conformity Assessed) als Ersatz für die CE-Kennzeichnung eingeführt. Um auch britischen Unternehmen Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, behält die CE-Kennzeichnung für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2022 ihre Gültigkeit. BREXIT UND BAUPRODUKTE UK IST BALD EUROPÄISCHES AUSLAND Grafik: © Gebäudehülle Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich geschäftliche Beziehungen pflegen, sollte sich gut auf den Brexit vorbereiten. Foto: © VFT MwSt. und Versand) in der VFT- Geschäftsstelle zu beziehen: Ver- band für Fassadentechnik, Zie- gelhüttenstr. 8, 64832 Babenhau- sen, Tel.: 06073/712650, info@v-f-t.de, www.v-f-t.de

RkJQdWJsaXNoZXIy MjU0Mjk=